Fahrzeugschein bei zwei Fahrern?

Hallo zusammen,

Herr A fährt seinen Sohn morgens mit dem Auto zur Kita, lässt das Auto dort stehen und nimmt den Bus zur Arbeit. Frau A holt das Kind am Nachmittag ab und möchte mit dem Auto nach Hause fahren. Herr und Frau A sehen sich in der Zwischenzeit nicht. Was ist mit dem Fahrzeugschein? Darf dieser im Auto verbleiben? Oder ist es besser, Herr A behält das Original und Frau A nimmt eine Kopie mit? Im Netz lassen sich dazu sehr unterschiedliche Meinungen finden :confused:

dankeschön!
viele Grüße
Felix

Hallo!

Kopien sind aber bei Kontrollen wertlos !
Dann kann man es auch ganz sein lassen und sie bleiben in der Brieftasche des einen Fahrers und der zweite stellt sich dumm.
Und zahlt das Verwarngeld( 15 € ?) und muss die Originalpapiere auf einer Polizeiwache vorzeigen.

MfG
duck313


könnte dir wiedersprechen.

Hallo,

sofern in der Zulassungsbescheinigung II (Früher der Fahrzeugbrief) eines der Familienmitglieder
als Halter eingetragen ist,stellt es kein Problem dar,die Zulassungsbescheinigung I (Früher Fahrzeugschein) zu kopieren und jeder der beiden führt 1 Kopie mit,während das Original sicher zu Hause verwahrt wird.

Wenn jeder einen Schein dabei haben müsste, dann musste das eine beglaubigte Kopie sein. Andererseits hat man aber den Fahrzeugschein, damit man den Fahrzeugbrief nicht mitführen muss. Deser gilt ja als das Besitzdokument des Halters.
ich finde aber keinen Grund, warum man denn nicht den Schein im Auto lassen sollte. Dieser bestätigt ja die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs.

du liest nicht gerne die links und texte anderer, bevor du schreibst?
auch eine beglaubigte kopie nutzt dir genau gar nichts! siehe ein posting über deinem: http://www.t-online.de/auto/technik/id_72275198/fahrzeugschein-muss-im-original-beim-fahrer-sein.html

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Hallo,

natürlich geht das und wird in zahlreichen Firmen auch so gehandhabt.

Und „zahlen“ musst du bei einer Kontrolle sowieso, denn die modernen Raubritter halten Leute nicht zum Spaß an.

ist Blödsinn.

Nur das Original ist zulässig.

Dafür hat man ja auch den „original“ Fahrzeug-Schein!

Du meinst Eigentumsnachweis, aber das ist die Zulassungsbescheinigung ausdrücklich nicht. Steht sogar auf dem extra Schein drauf !

Bei vorsätzlicher Begehung einer Ordnungswidrigkeit kann das Verwarnungsgeld erhöht werden.
Lieber „aus Versehen“ den Schein „vergessen“, als absichtlich ein ungültiges Dokument mitführen.

Stellt die Zulassungsbehörde vielleicht einen Zweiten Fahrzeugschein für den zweiten Fahrer aus?
Das wäre doch sinnvoll, oder?

Falls nicht, verstehe ich das System nicht. Bleibt der Fahrzeugschein im Wagen, kann jeder, auch der Dieb, nachweisen, dass er berechtigt ist, dieses Fahrzeug zu führen.
Deshalb habe ich mal gelernt, dass der Fahrzeugschein nicht im Auto verbleiben sollte.

Habe ich den Fahrzeugschein dabei, hat meine Frau keinen und umgekehrt. Ich kann doch nicht dauernd den Schein austauschen. Zumindest vergisst man das doch irgendwann mal, oder es geht schlicht nicht.
Habe ich keinen dabei, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Eine Kopie ist nicht zulässig.

Also muss es die Möglichkeit geben, einen zweiten Fahrzeugschein ausgestellt zu bekommen, oder? Das geht ja sogar bei einer Bankkarte.

eben, dewegen läßt man di ja auch üblicherweise zuhause.

Stimmt, da hinkt wohl die Möglichkeit dafür noch etwas hinterher.