Fahrzeugschein notwendig?

Liebe Experten!

Von einem Wagen ist der Fahrzeugschein verloren gegangen.
Nun soll der Wagen verkauft werden, ein Tscheche hat ein Angebot gemacht und will den Wagen mit nach Tschechien nehmen. Reicht für den Verkauf der Fahrzeugbrief oder benötigt der Käufer noch den Fahrzeugschein, sodass erst ein neuer ausgestellt werden müsste bevor man ihn dann abmeldet?
Bitte nicht gleich auf mir rumhacken, falls das ne dumme Frage ist.

Danke und Gruß
Diva

Hi,

wenn der Wagen ins Ausland verkauft wird, würde ich dir dringend empfehlen den Wagen zuvor selbst abzumelden. Meldet der Käufer den Wagen nämlich nicht ab, wirst du massive Probleme bekommen.

Grüßle
Frank K.

Hallo,
.
Beim Fahren ist der Fahrzeugschein mitzufuehren. Wenn der Wagen auf deutscher Strasse noch bewegt werden soll, neuen Schein ausstellen lassen. Irgendwie heissen die Zettel jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I (und nur in Klammer Fahrzeugschein).
http://www.im-auto.de/auto-ratgeber/10.html
Zum Abmelden in D ist der Schein auch noetig. Google findet viele Tips zur Abmeldung.

Ja, wir melden den Wagen vorher ab.
Aber danach hatte ich ja nicht gefragt.
Hast du ne Antwort auf meine Frage?

Okay, hab ich gefunden, man benötigt den Fahrzeugschein ODER eine eidesstatttliche Erklärung, dass er verloren ging.
Da stellt sich nun die Frage: Wer kann diese Erklärung abgeben?
Der Fahrzeugbrief ist ausgestellt auf den Ehemann, befindet sich aber im Besitz der Ehefrau, die den Wagen verkaufen will.
Die Ehefrau hat eine Email vom Ehemann, dass sie den Wagen verkaufen darf (es steht aber nicht drin, dass der Fahrzeugschein verloren ging).

Ist die Frau nun darauf angewiesen, dass der Ehemann ihr diese eidesstattliche Erklärung ausstellt?
Gibt es irgendeinen Weg, dass ohne den Ehemann zu machen?
Er sagt zwar, dass sie den Wagen verkaufen kann und soll, aber er legt Steine in den Weg, wo er nur kann und ist wohl nicht dazu zu bewegen, den Gefallen zu tun, diese Erklärung schriftlich abzugeben.

wer weiß was?

Wer ist denn rechtlicher Eigentümer des Wagens?

Der Halter im Brief muss nicht zwangsläufig der Eigentümer sein, wenn der Kaufvertrag des Wagens auf die Frau ausgestellt ist, wäre das schon einmal was.

Wenn ich aber dann lese, dass Steine in den Weg gelegt werden, kann es auch so noch zu Problemen kommen.

Der Helmut Taunus um 19.46h, haste das nicht gelesen? ramses90

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Gegenüber dem Staat ist der Halter der Verantwortliche für „Behördensachen“.

Bei der Fahrzeugschein-Ersatzbeschaffung schreibt mein Kreis: „Vom Fahrzeughalter unterschriebene Erklärung“

Es reicht aber MEINER Zulassungsstele, dass der Personalausweis in Kopie vorgelegt wird und die Erklärung im Original unterschrieben wurde, der Halter muss nicht persönlich dabei sein.

Ohne aktive Hilfe des Ex wird das wohl nichts. MIST.

Hi,

ein schönes Beispiel wie w-w-w funktionieren soll :smile:

Franks Antwort WAR eine Antwort auf deine, von dir offenbar unbemerkt, aber doch wichtige, gestellte Frage.
Der Fahrzeugschein wird, soweit ich weiß, bei der Abmeldung doch entwertet. Damit ist deine Frage, ob der Käufer noch einen benötigt obsolet. Nach der Abmeldung gibt es keinen mehr, den er brauchen könnte :slight_smile:

VG
J~

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Super. Dieser Verbrecher wird mal wieder seine ganze Macht ausschöpfen und triumphieren!

Was wäre denn jetzt überhaupt möglich?
Er steht im Fahrzeugbrief. Den Wagen gefahren ist immer seine Ehefrau.
Sie besitzt den Wagen und den Fahrzeugbrief, sie hat eine Email mit seiner Erlaubnis, den Wagen zu veräußern. Er hat den Fahrzeugschein verloren.

Sie wird weder ihn dazu kriegen, zu irgendwelchen Ämtern zu gehen, noch wird er ne eidestattliche Erklärung abgeben, schon gar nicht, wenn es jetzt schon einen Kaufinteressenten gibt. Er wird triumphieren, wenn der wieder abspringt.
Er wird auch seinen Personalausweis nicht als Fotokopie hergeben.

Was wird denn dann mit dem Wagen? Muss seine Ehefrau den Wagen bis zum Sankt Nimmerleinstag fahren?

Und sagt jetzt bitte nicht, das könne man doch im Gespräch klären. Mit diesem Menschen kann man nichts klären. Wo auch immer der einen Funken Macht hat, nutzt er die aus, um anderen zu schaden, gerade wenn es um seine Ehefrau geht.

Also: Welche Lösungen gibt es für diesen Fall?

Was ein Glück, dass ich nie geheiratet habe. Sklaverei ist ja nicht weit davon…

stimmt! Ich bin zu doof. danke für den hinweis.

hi,

abgesehen davon, dass ich keinen Triumph darin erkenne, dass Frau mit dem Wagen von Mann fahren darf:

du hast bisher noch nicht geantwortet, wer Eigentümer ist.
Es scheint aber der Mann zu sein.
Warum sollte der Erlös des Verkaufs, wenn es denn gelingt, dann Eigentum der Frau werden?

Vor allem wenn der Mann nur böses will.

grüße
lipi

Zunächst einmal hast du uns noch nicht gesagt, wer der Eigentümer des KFZ ist.
Also: Wer hat bezahlt, auf wen lautet der Kaufvertrag?
Oder aber: Gibt es eine Urkunde, die die Schenkung des Fahrzeugs an die Frau beweisen kann?

Eine mögliche, aber ziemlich „krasse“ Lösungsmöglichkeit gibt es noch:
Die Autoversicherung kündigen und nicht mehr bezahlen. Das führt zur Zwangsabmeldung.
Zusatzkosten trägt der HALTER.
Dauert aber ein wenig, die meisten Verträge können immer nur zum Jahresende gekündigt werden.
Wenn man die Versicherung schon für das ganze Jahr bezahlt hat, entfällt auch die Kündigung durch die Versicherung nach Einstellung der Zahlungen - was zudem extrem schlecht ist, weil das zu Negativ-Einträgen in Bonitäts-Datenbanken führt!

Dann gibt es da noch das Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden. Wenn die Frau Versicherungsnehmerin ist, kann sie ja mal mit dem Berater der Versicherung freundlich schnacken, ob man z.B. den ganzen Vertrag kündigen kann, wenn es nur ein Teilkasko-Ereignis gab. Einen Mikro-Glasschaden in der Windschutzscheibe haben sehr viele Fahrzeuge, ohne dass es dem Fahrer auffällt. Auf keinen Fall rate ich zum Betrug, also zum Faken eines Schadens. Sowas geht richtig böse nach hinten los!

Moin,

ich hoffe, dass ich nichts überlesen habe. Meine Ideen:
Gib es etwas schriftliches, dass „ihr“ das Auto gehört bzw. dass „sie“ das Auto verkaufen darf, obwohl „er“ Der Halter ist?

Wird in der entsprechenden Zulassungsstelle überhaupt eine eidesstattliche Versicherung benötigt? Wobei ich in diesem Fall denke, dass das die Sache sogar vereinfacht, sofern „sie“ diese verloren hat.
Denn wenn „sie“ die ZB1 verloren hat, könnte „sie“ die eidesstattliche Versicherung (oder eine Verlusterklärung) bei der Zulassungsstelle abgeben. Das könnte auch ohne den Halter klappen. Zumindest würde ich das als erstes versuchen.

Und wenn „er“ als Halter doch auf jeden Fall irgend etwas unterschreiben muss, dann würde ich ihn mal freundlich darauf hinweisen, dass entweder:

  1. Er weiterhin Steuer und Versicherung bezahlen muss, weil das Fahrzeug nicht abgemeldet werden kann
  2. Falls Du die Sachen eh schon bezahlst, er aber die böse und teure Post von der Zulassungsstelle bekommt, wenn Du die Zahlungen einstellst
  3. Ein Ausländer mit dem Fahrzeug, dass noch auf ihn zugelassen ist, im Ausland herum fahren wird, weil er es dort nicht umgemeldet bekommt, außer es pennt jemand in der entsprechenden Behörde

Viel Erfolg bei der Sache
Guido

Sehr lustig ist folgendes: Auch wenn er nach der Abmeldung entwertet wird - du musst ihn zur Abmeldung vorlegen, sonst kannst du ihn nicht abmelden.
:smile:

hi,

was ist daran lustig?
Das Entwerten des Scheines ist hier das Ziel, nicht die Vorlage zum Abmelden.

grüße
lipi

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