Fahrzeugwechsel ? Tod des Vaters

Hallo, mein Vater ist vor kurzem verstorben und nun ist meine Mutter Kraft
Berliner Testament neuer Inhaber des Fahrzeugs. Leider hat meine Mutter aber keinen
eigenen Führerschein. Wenn nun ich als Halter (Sohn) eingetragen werde, inwiefern wirkt es
sich auf die Vermögenssituation aus ? Denn meine Mutter kann ja nicht als Halter eingetragen werden, weil Sie keinen Führerschein hat …oder wie ist die Situation ? Danke

Moin,

einen § kann ich nicht liefern, aber die Funktion „Halter“ ist nicht an einen FS gebunden. Du kannst ja mal in der Zulassungsstelle anrufen.

Gruß Volker

Hallo,

mein herzliches Beileid erstmal!

Ehrlich gesagt kann ich mich nicht erinnern, dass ich nach dem Führerschein gefragt wurde, als ich das Auto angemeldet habe. Die letzten drei Autos wurden allerdings auch durch die Verkäufer angemeldet, muss ich zugeben. Aber das wird eigentlich auch hier bestätigt:

Die Versicherung wiederum kannst du ja abschließen, nehme ich zumindest stark an.

Gruß
Christa

Hallo,
deine Mutter könnte den Wert des Autos von dem dir zustehenden Pflichtteil abziehen und dir das Auto per Schenkung überlassen. Oder überhaupt dir schenken. Mit ihrem Erbe kann sie ja machen was sie will.
Gruß Michael

Hallo,

natürlich kann man auch ohne FS Halter werden. Man denke nur an die vielen Unternehmen, die Halter sind, aber ganz offensichtlich keinen FS haben können.

Ob ein führerscheinloser Halter im Hinblick auf die KFZ-Versicherung eine glückliche Kombination ist, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
C.

Richtig. Sonst müsste man ja sein Auto abmelden oder verkaufen, wenn man seinen Führerschein (temporär) verliert.

Gruß,
Steve

Doch kann sie, sie darf nur nicht selbst fahren.
Und auf die Vermögensverhältnisse wirkt es sich doch wegen des Testamentes aus, Mutter ist nun Eigentümerin auch des Autos.
Und das bleibt sie auch, wenn das Auto auf den Sohn zugelassen würde.

MfG
duck313

Moin,

Eigentümer, Halter und Fahrer können ganz verschiedene Baustellen sein, siehe dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter
Ulrich

Weißt du, wieviele Eltern Halter eines Wagens sind, den sie ihren Kindern zum 18. Geburtstag schenken und zum Fahren überlassen? Das heißt nur, das sie Besitzer und Steuerzahler sind, nicht aber, dass sie das Auto auch fahren müssen.

Danke. Aber was genau ist Eigentümer und was ist ein Halter …?
Was ist ein eingetragener Fahrer ?

Also, sprich Halter = Besitzer und davon abweichend ist der Eigentümer zu sehen
Welche Pflichten und Rechte hat denn der Halter in diesem Fall, wenn ihn das Fahrzeug nicht gehört ? Er muss Steuern, die Prämie zahlen und auch die Unterhaltung des Fahrzeugs. Also ist es wie eine verdeckte Miete zwischen Besitzer=Halter und Eigentümer… Wenn der Halter nicht Eigentümer ist, dann ist in einem solchen Fall bezüglich des Erbes (Konstellation Mutter Sohn) nichts zu beachten ? Oder gibt es hier etwas wie einen geldwerten Vorteil ?

Danke Michael, eigentlich nur interessant wenn wir durch z.b. Schenkung einen finanziellen Vorteil hätten. Z.B. in Bezug auf Steuern

Bei einem Auto unter 400.000 € Wert fällt keine Schenkungssteuer an. Kfz-Steuer müsstest wohl übernehmen, wenn das Auto auf dich zulässt.

Folgensdes ist möglich:

Die Bank ist Eigentümer des Fahrzeugs.
Der Vater ist Halter, er steht in der Zulassung, er zahlt die Steuer,…
Die Tochter hat das Auto während des Studiums zur Verfügung, sie ist dann die Besitzerin.
Und weil die Mutter einen so hohen Schadensfreiheitsrabatt hat, ist sie die Versicherungsnehmerin.

Einen Führerschein benötigt in dieser Konstellation nur die Tochter.

Hallo Michael,

erstmal vielen Dank …aber man unterscheidet ja zunächst Erbteil und Pflichtteil …Was aber, wenn meine Mutter Eigentümerin bleiben möchte (kein Führerschein) ? Ich aber der Halter werden soll ? Gibt es so eine Konstellation ? Das Auto per Schenkung überlassen…? Gut, das wäre dann der ja der normale Weg, wenn ich das Auto vorab bekommen soll…den per Berliner Testament ist das ja eigentlich nicht „vorab“ sprich vor dem Tod des anderen Ehepartners möglich (es sei denn es ist so geregelt)

Hallo Hamhem,

  • Deine Mutter kann Eigentümerin des Autos bleiben. Dann läuft die KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung auf ihren Namen und muss - falls du das nicht übernimmst - von ihr bezahlt werden.
  • Natürlich darf sie als Eigentümerin dich damit fahren lassen
  • Sie kann dir das Auto auch schenken, weil sie mit ihrem Eigentum machen kann was sie will.
  • Schenkungssteuer fällt bei dem Wert des Autos nicht an.
    Gruß Michael

Hallo Michael,

Danke
Aber dann müsste ich aber eine 100% Prämie zahlen, weil sie noch nie einen Führerschein hatte, sprich keine schadensfreien Jahre erfahren hat und das ist natürlich ein riesen Nachteil
Bei einer Schenkung wäre aber wahrscheinlich, dass diese auf den Erbteil angerechnet werden würde…
Wenn ich als Halter eingetragen werden würde, läuft es doch sowieso auf eine Schenkung hinaus…! Oder gibt es hier noch andere Varianten ?