Fake Profil strafbar?

Vor ca. 2 jahren hatte ich in facebook einen fake account mit bildern eines mädels. Diese bilder stammen von einer internetseite die für alle zugänglich waren (Ausländische Seite). in dieser zeit hatte ich zu einer männlichen person in facebook viel kontakt. Lediglich nur über nachrichten in facebook. Dann fand die person heraus dass es ein fakeaccount war und drohnte mit anzeige. Ich hatte mich entschuldigt und die sache war gegessen für ihn und mich. Nach dieser aktion hatte ich drauß gelernt und den account gelöscht. Dies ist 2 jahre her. Nun hat sich nach 2 jahren die person bei mir wieder gemeldet über meinen richtigen account und will nun zum anwalt mit der begründung es hätte ihn damals sehr verletzt und mitgenommen und er hätte sich jetzt schlau gemacht das er rechtlich gegen mich vorgehen will/kann mit einer weitern Begründung das dadurch Schadensersatz/Schmerzensgeld im 4 stelligen Bereich zu holen sei. Er hat mir angeboten mich mit ihm so zu einigen ohne Anwalt ect. und gibt mir eine Woche zeit. Meine frage was kann ich tun? Womit muss ich rechnen? Bekomme ich eine strafe?

Hi,

Vor ca. 2 jahren hatte ich in facebook einen fake account mit
bildern eines mädels. Diese bilder stammen von einer
internetseite die für alle zugänglich waren (Ausländische
Seite).

Naja, auf der einen Seite KÖNNTE Facebook kommen, das Du deren Dienst nicht nach deren Richtlinien benutzt. Die Verwendung fremder Bilder ist dann ein Verstoss gegen das Urheberrecht und ist nochmal anders strafrechtlich zu bewerten.

rechtlich gegen mich vorgehen will/kann mit einer weitern
Begründung das dadurch Schadensersatz/Schmerzensgeld im 4
stelligen Bereich zu holen sei. Er hat mir angeboten mich mit
ihm so zu einigen ohne Anwalt ect. und gibt mir eine Woche
zeit. Meine frage was kann ich tun? Womit muss ich rechnen?
Bekomme ich eine strafe?

Nun, das solltest Du einen Anwalt fragen und nicht hier :wink:
Meine Meinung dazu wäre, das solange nix von irgendeinem Anwalt kommt Du Dich erstmal zurückhalten kannst. Antworte halt nicht weiter oder geh drauf ein. Wozu auch?! Der Alte Account ist offiziell ja nicht mehr da, oder?! Worauf will er sich dann beziehen? Was ist davon jetzt noch nachweisbar?
Wenn Du Ihm natürlich E-Mails geschickt hast, die nachweisbar sind dann hat er halt zurecht was in der Hand. Aber wie gesagt: Anwaltlicher Rat hilft da eher weiter als Meinungen.

Gruß
h.

Das nachfolgende stellt keine Rechtsberatung dar sondern ist nur meine persönliche Meinung!
„strafbar“ (Strafrecht) und Schmerzensgeld (Zivilrecht) sind erstmal 2 sehr verschiedene Dinge. Denn strafbar im Sinne des Strafrechts ist es sicher nicht sich bei Facebook unter falschem Namen anzumelden und solange der Urheber des von dir verwendeten Bildes keine Ansprüche erhebt ist das ganze strafrechtlich nicht relevant.
Zivilrechtlich… naja… da könnte ja jedes Mädl dem die „große Liebe“ vorgemacht wurde um sie ins bett zu bekommen und danach fallen zu lassen daherkommen… Ich würde auf nichts reagieren bis etwas offizielles kommt , vieleicht zu einem Anwalt für ein kurzes Beratungsgespräch um sich abzusichern.