'Fallen' im Haus

Hallo, folgender fiktiver Fall:
Angenommen jemand verreist und bringt in seinem Haus Fallen an, die einen potenzielle Einbrecher verletzen oder gar töten können. Macht sich der Hausbesitzer schuldig wenn dann tatsächlich ein Einbrecher zu Schaden kommt?
Grüsse

Hallo,

beim Aufstellen solcher Fallen wird der Tod oder die Verletzung des Einbrechers billigend in Kauf genommen. Im Grunde ist es eine Art Selbstjustiz, was in Deutschland verboten ist.
Evtl. könnte man eine vorsätzliche Tötung daraus stricken.

Gruß, Niels

beim Aufstellen solcher Fallen wird der Tod oder die
Verletzung des Einbrechers billigend in Kauf genommen. Im
Grunde ist es eine Art Selbstjustiz, was in Deutschland
verboten ist.
Evtl. könnte man eine vorsätzliche Tötung daraus stricken.

Gruß, Niels

Hallo, das ist mal ein interessantes Thema.
Aus den USA weiss man ja, dass es zuungunsten des Hausbesitzers ausgehen kann.
Was ist aber, wenn man an allen Zugängen zum Haus, inkl. Fenster Warnschilder anbringt, die das Betreten untersagen und Lebensgefahr ankündigen? Wäre es dann nicht ein Fall vom mutwilligen Übergehen von Sicherheitseinrichtungen?

Gruß, Heiko

lesen
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten…

Hallo,

das ist mal ein interessantes Thema.

Die Herren Einbrecher müssen doch geschützt werden:wink:.

Ich kann mich an eine Nachricht erinnern:
In Polen wurden aus einem Karpfenteich ständig Karpfen gestohlen. Der Teichbesitzer hat rund um den Teich eine 220 V- Falle aufgebaut aber ist nachts leider selbst hineingetappt. Tot.

Gruß:
Manni

Moin,

Wäre es dann nicht ein Fall vom
mutwilligen Übergehen von Sicherheitseinrichtungen?

Dann soll die Feuerwehr das Haus inklusive Gefährdung der Nachbarschaft abfackeln lassen, wenn’s brennen sollte?

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gibts ne Fortsetzung?

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten…

Hast du evtl. auch eine Fortsetzung dazu? Mich würde mal interessieren, was aus den Ermittlungen im Endeffekt geworden ist…

Gruß,
Andreas

Hallo,

das ist mal ein interessantes Thema.

Die Herren Einbrecher müssen doch geschützt werden:wink:.

Dummerweise gibt es Situationen, in denen die Feuerwehr (oder andere Rettungskräfte) ins Haus müssen/sollen und vermutlich auch dürfen. Schon mal daran gedacht?

mfg, N3

1 Like

Wenn dies der Grund wäre dann dürfte der Rentner aber nicht wegen KV
angezeigt werden, da ja die Feuerwehr nicht gestört wurde …
Dies ist ja nicht der Grund …

Gruss

Hallo,

Dummerweise gibt es Situationen, in denen die Feuerwehr (oder
andere Rettungskräfte) ins Haus müssen/sollen und vermutlich
auch dürfen. Schon mal daran gedacht?

Es gibt eine Weidezauntechnik, die vielerorts angewandt wird und der Öffentlichkeit zugänglich und zugelassen ist.
Schon mal daran gedacht?

Gruß:
Manni

Hallo!

Ja. Ein Mensch, der einbricht, verliert damit automatisch alle Grundrechte, und zwar noch vor der Gerichtsverhandlung.

Grüße

Andreas

P.S.: Ironie hat in einem Rechtsforum nichts zu suchen, kommt aber leider trotzdem vor.

M.E. muss man hier ganz normal die Notwehr durchprüfen. Sind ihre Voraussetzungen im Einzelfall gegeben, so liegt eben kein rechtswidriges Tötungs- oder Körperverletzungsdelikt vor.

Hallo,

Nein, ich habe kein Ergebnis zu dem Ausgang des Verfahrens. Juris hat mir aber einige Aufsätze zu dem Thema der automatisierten Schutzvorrichtungen aufgezeigt.

Dieser ist recht interessant:

(Kurzreferat von Karl-Ludwig Kunz, Quelle: Juris, GA 1984, 539-553)

„Zur Zulässigkeit der Offensivverteidigung mit selbsttätigen Schutzvorrichtungen

Verfasser untersucht die Voraussetzungen, unter denen im Rahmen der Notwehr eine selbsttätige Offensivverteidigung zulässig sei. Wegen der starren Wirkungsweise solcher Anlagen und der Unmöglichkeit der Abwägung bei der Prüfung der Erforderlichkeit verlangt Verfasser die Installierung vorrangiger schonenderer Mittel. Erst wenn die sonstigen Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden seien, sei der Einsatz von Gegenwehrautomaten wegen des Ausmaßes an Gefährlichkeit des Angreifers statthaft.“

Es läuft also darauf hinaus, dass weder beurteilt wird, ob es sich um einen rechtswidrigen Angrif handelt und- wenn wir von einer Notwehrsituation ausgehen - die Erforderlichkeit nicht abgewägt wird/werden kann, da die Falle zuschlägt, egal welche Maßnahme tatsächlich erforderlich wäre. Der Aufsteller der Falle hat im Moment des Aufbaus derselben schon den Entschluss gefasst, welche Maßnahmen anzuwenden sind. Und damit wäre die Notwehr nicht mehr gerechtfertigt – die Verletzung oder Tötung also strafbar.

Man stelle es sich auch so vor: Ein Mensch sitzt in seiner Wohnung und wartet mit dem Willen, den ersten, der eintritt, ein Stück Holz über den Schädel zu ziehen - egal was dieser will oder darf.

Gruss

Iru

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Ja Moment.
Du hast mir ja einiges über Notwehr erzählt.
Also zunächst muss eine Notwehrsituation vorliegen. Ist ja klar .
Dann muss das gewählte Mittel irgendwie „das mildeste sein, welches
den Angriff sicher beendet“.

Dann macht man es also so:
Zuerst ertönt eine Lautsprecherdurchsage:" Dieses Haus ist mit potentiell tödlichen Fallen ausgerüstet. Ignoriert der Einbrecher
dies, kommt erstmal Krach an der Schmerzgrenze aus den Lautsprechern.
Ignoriert er dies … Am Ende steht die Selbstschussanlage.
Dann wäre bei einer ordentlichen Abstimmung der einzelnen Komponenten
quasi immer eine Notwehrsituation gegeben, wenn das Haus
illegal betreten wird. Ich glaube jetzt mal dass gegen die
Feuerwehr i.A. keine Notwehrsituation vorliegt.

Gruss