Hallo liebe Theaterfreunde!
Ich suche die Begriffe „Fallhöhe“ und „Ständeklausel“ auf französisch. Dieses Prinzip wurde ja auch in der französischen Klassik angewendet, ich finde aber die korrekten Bezeichnungen dafür nicht. Könnt ihr mir weiterhelfen?
Vielen Dank!
Kristina
Hallo Christina,
jetzt hab ich grad das 17. und einen Teil des 18. Jahrhunderts der Literaturgeschichte von Lagarde/Michard gefilzt und mit einigen gefundenen Begriffen Herrn Gugel gefüttert, aber das dreht sich alles auf der Stelle: Bevor ich mich einem klassischen „noeud“ und der notwendigen „péripétie“ annähere, halte ich inne und gebe Dir die (wiewohl mageren) Fundstücke an die Hand:
(1) Die Ständeklausel scheint keinen eigenen Begriff zu kennen, sondern sich implizit aus dem Grundsatz der „bienséances“ zu ergeben, sekundär auch aus der „unité du lieu“: An einem Palast hat der tiers état nichts verloren.
(2) Zur Fallhöhe hab ich überhaupt nichts Gescheites, außer den Begriffen, die hier außer „chute“ noch eine bedeutende Rolle spielen, im Einzelnen „trébuchement“, „déchéance“ und sekundär „péripétie“.
Und dann noch Namen: Außer Batteux sind von einiger Bedeutung Mairet, Chapelain, d’Aubignac; kritisch der große Molière (z.B. „Critique de l’Ecole des Femmes“) und Racine (z.B. Vorwort zu „Bérénice“).
Leider nichts Besseres, aber vielleicht etwas, was andere zu kritischen Ergänzungen anregt, die mich nicht den Einäugigen unter Blinden sein lassen wollen.
Ein Hinweis noch: Im Fachübersetzerforum „KudoZ“ bei Proz.com gibts vielleicht auch Wege; das KudoZ-Glossar ist sehr reichhaltig, aber ein bissel mühselig zu durchstöbern - ich geb Dir also bloß den Link zum Einstieg:
- schöne Grüße!
MM