Fälligkeit Kaufpreis Barzahlung per Überweisung

Mahlzeit,
wenn in einem Schriftstück, das im Titel die Worte „Verbindliche Bestellung“ (Ist das mit Kaufvertrag gleichzusetzen?) trägt, für die Zahlung angegeben ist, dass sie mit Übergabe des Kaufgegenstands und Erhalt der Rechnung fällig wird, was bedeutet das dann praktisch für den Käufer, wann er die Überweisung des Geldes zu veranlassen hat? Meiner Auffassung nach tatsächlich erst mit Übergabe des Kaufgegenstands, aber seht ihr das auch so?
Es kommt ja dann unvermeidbar zu einigen Tagen Zahlungsverzug. Muss man also doch sichergehen, dass das überwiesene Geld mit Übergabe schon angekommen ist oder zumindest bankbeglaubigt dessen Ausgang vom Käuferkonto nachweisen?

Ich freue mich auf fundierte Antworten.

MfG
Marius

Genau so. Artikel erhalten, Rechnung liegt bei, Überweisung fertig machen, alles gut.

Servus,

die Geldschuld des Käufers ist eine Schickschuld - § 270 BGB. Daher bedeutet die Bestimmung „zahlbar sofort“ nur, dass der Käufer die Zahlung bei Erhalt von Kaufgegenstand und Rechnung unverzüglich bewirken muss, und nicht, dass der Eingang der Überweisung beim Verkäufer gleichzeitig mit Erhalt der Rechnung erfolgen muss (unabhängig davon, dass es ziemlich heroisch wäre, wenn vom Käufer verlangt würde, eine Schuld zu einem Zeitpunkt zu begleichen, zu dem er keine Kenntnis von dieser Schuld haben kann).

Schöne Grüße

MM