Mahlzeit,
wenn in einem Schriftstück, das im Titel die Worte „Verbindliche Bestellung“ (Ist das mit Kaufvertrag gleichzusetzen?) trägt, für die Zahlung angegeben ist, dass sie mit Übergabe des Kaufgegenstands und Erhalt der Rechnung fällig wird, was bedeutet das dann praktisch für den Käufer, wann er die Überweisung des Geldes zu veranlassen hat? Meiner Auffassung nach tatsächlich erst mit Übergabe des Kaufgegenstands, aber seht ihr das auch so?
Es kommt ja dann unvermeidbar zu einigen Tagen Zahlungsverzug. Muss man also doch sichergehen, dass das überwiesene Geld mit Übergabe schon angekommen ist oder zumindest bankbeglaubigt dessen Ausgang vom Käuferkonto nachweisen?
Ich freue mich auf fundierte Antworten.
MfG
Marius