Fallstricke Berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo, ich bin kurz davor eine Berufsunfähigkeit (selbstständiger Techniker als Einmannbetrieb) prüfen zu lassen. Ich wollte den Beantragungsvorgang durch einen Fachanwalt begleiten lassen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Der Bereich wäre grundsätzlich abgesichert. Eine Kostendeckung wurde mir aber abgelehnt, da die Beantragung noch keinen Versicherungsfall darstelle. Die Angelegenheit erscheint mir aber fianziell sehr „gefährlich“? Ich beziehe seit 2 Jahren Krankengeld aus einer privaten Krankentagegeldversicherung. Diese ist höher dotiert als meine BU. Ich habe nun Bedenken, dass die BU Versicherung im Erfolgsfalle eventuell rückwirkend die BU Rente auszahlt, was zu einer Rückzahlung des Krankentagengeldes führen würde und einen großen finanziellen Verlust darstellen würde. Meine Fragen:

  1. Kann man die RS Versicherung mit anderer Argumentierung evtl. doch irgendwie zu einer Deckung bewegen
  2. Ist bekannt, ob man den BU-Vorgang der Versicherung beeinflussen kann, sodass rückwirkende Zahlungen der BU ausbleiben, um Rückzahlungen an die priv. Tagegeld-KV zu verhindern?
  3. Ist es prinzipiell erlaubt, im alten Job mit BU noch bis zu 50% (sprich Teilzeitstelle, dann aber fest angestellt) zu arbeiten.
    Für die Mühen besten Dank im Voraus

Wie sollte das denn gehen?!

Gruß,
Steve

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…das ist nicht selten der Fall, dass BU-Rente ab dem ersten Krankheitstag rückwirkend also vor dem Beantragungsdatum gewährt wird.Sorry, aber wenn Du davon nichts weißt, bringt ein Einstieg hier absolut nichts.Gruß

wird im allgemeinen nicht von einer privaten Versicherung bezahlt, sondern von der Rentenversicherung. Ich vermute hier mal eine Begriffsüberschneidung.

Aber es klingt sowieso danach, als ob du gar keine Antworten haben willst von irgendwelchen dahergelaufenen Forumsnutzern, die hier kostenlos ihre Freizeit opfern.

…es wäre wirklich hilfreich, anstatt pampige, doppelbödige und damit völlig nutzlose Kommentare abzugeben, einfach zu lesen und erst dann einen Beitrag abzugeben, wenn man wirklich etwas Konkretes zu der Fragestellung weiß!
@anon43214967: wie kommst Du darauf, dass BU-Rente (nur) von einer gesetzlichen RV bezahlt wird. Wenn Du genau gelesen hättest, wäre Dir vielleicht aufgefallen:
Freiberufler Status -> keine gesetzliche Rentenversicherung, somit auch keine Ansprüche daraus. Stattdessen priv. Absicherung über priv. Krankentageldvers. und priv. BU-Vers.! Also nochmal, wer hier von vorne herein nichts mit der Fragestellung anfangen kann, sollte tatsächlich seine Zeit anders verbringen und seine Tastaturhardware schonen. Und selbstverständlich bin ich nach wie vor an kompetenten, sachlichen Hinweisen von Forumsnutzern interessiert. Hierfür schonmal Danke im Voraus!

Hallo,

als erstes: ich bin kein Versicherungsfachmann, daher entschuldige bitte, wenn mir an der einen oder anderen Stelle die richtigen Worte fehlen.

Aber ich habe selbst eine BU-Versicherung und kann mich noch recht lebhaft an den Abschluss und die Änderungen über die Jahre erinnern.

Warum? Entweder Du wirst versichert und bezahlst dann die Prämie regelmäßig und wirst vielleicht im Falle eines Falles Geld bekommen. Oder Du wirst nicht versichert.

Ich kenne keine BU-Versicherung, die nachträglich für bereits eingetretene Gesundheitsprobleme eintritt. Ganz im Gegenteil. Einige Versicherungen haben sogar eine „Wartezeit“. Man muss zum Beispiel erst mal 5 Jahre versichert sein, ehe man einen Schadensfall melden kann.

Einige BU-Versicherungen verlangen vorab einen medizinischen Komplettcheck. Bei anderen wird nur eine sehr langer Fragebogen ausgefüllt. Erkrankungen, die bereits bei Vertragsabschluss vorhanden sind, sind dann von der Versicherung ausgeschlossen. Wer also angibt, regelmäßig Rückenschmerzen zu haben, alle paar Monate beim Orthopäden ist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Geld bekommen, wenn er aufgrund der Rückenschmerzen nicht mehr arbeiten kann.

Ich bin mir aber recht sicher, dass Dir das auch schon der Anwalt gesagt haben wird.

Ich gehe davon aus, dass das nicht möglich sein wird. Es gibt ja derzeit keinen Rechtsstreit. Du möchtest ja lediglich unterstützende Beratung haben. So eine Rechtsschutzversicherung soll ja plötzliche, akute Ereignisse versichern und nicht gut planbare.

Wie schon geschrieben, eine bereits bestehende Erkrankung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von allen Versicherungen ausgeschlossen.

Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass das schonmal hier bei w-w-w Thema war. Ich meine, dass das in den Vertragsunterlagen genau erklärt wird.

Grüße
Pierre

Hallo Pierre, erst mal Danke für den Versuch in die Sache einzusteigen. Allerdings gehen auch deine Ausführungen völlig an der Grundfrage vorbei:

PUNKT1:

Du hast meine Ausführungen hier nicht richtig zugeordnet. Gefährlich deswegen, weil Rückzahlungen drohen, wenn die BU rückwirkend zum ersten Krankentag auszahlt. Die BU Rente it nämlich geringer als das Krankengeld, was zurück gezahlt werden muss. Um die Diskussion, ob es so was wie rückwirkenden Auszahlung überhaupt ginbt, endgültig zu verhindern, siehe hier:

https://www.rechtsanwalt-koeper.de/blog/artikel/berufsunfaehigkeit-rueckwirkende-feststellung-krankentagegeld/

PUNKT 2:

[quote=„Pierre, post:7, topic:9475945“]
Ich kenne keine BU-Versicherung, die nachträglich für bereits eingetretene Gesundheitsprobleme eintritt. Ganz im Gegenteil…[/quote]
Themaverfehlung. Das hatte ich doch gar nicht so beschrieben!? Die BU Vers. besteht schon ewig, die Krankheit ist nach Abschluss der BU aufgetreten…

PUNKT 3:

Auch dies Antwort Themaverfehlung, sieh Punkt 2.

PUNKT 4:

…hätte ich einen Fachanwalt bereits aufgesucht, würde ich nicht hier im Forum um Erfahrungen bzgl. dieses Vorganges nachfragen. Ich fragte doch, wie man für dieses Thema Deckung von der RS Vers. bekommen könnte!?

TROTZDEM DANKE!

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Ich danke für Deine Antwort.

JETZT habe ich verstanden, worum es Dir geht. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich vorher so völlig auf dem Schlauch stand.

Zu meinem Glück musste ich meine BU noch nicht in Anspruch nehmen, kann also an dieser Stelle doch nicht weiter helfen.

Viel Erfolg, gute Besserung
Pierre

Könnte es sein, dass du dir noch nie die Versicherungsbedingungen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung durchgelesen hast?

Wichtig ist meist der § 2, (Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?)
den du mal lesen solltest.