Falsch berechnete ebay gebühr per mahnbescheid zurückholen

hallo,

ebay hat mal wieder die gebühren falsch abgerechnet und weigert sich zurück zu zahlen.
ich bin als gewerblicher kunde angemeldet mit einer UStIDNr, erhalte die rechnung regelmäßig aus luxemburg.
muß ich nun den gerichtlichen mahnbescheid gegen ebay GmbH deutschland in kleinmachnow beantragen?
oder gegen die ebay AG in luxemburg oder die ebay AG in der schweiz?
danke für richtige antworten
gruß
ein weiterer ebay geschädigter

bisher keiner der weiter helfen kann???
oder zumindesgt einen tip hat?
habe ebay auch angeschrieben aber bisher keine natwort erhalten.
halt typisch ebay

Hallo

bisher keiner der weiter helfen kann???

Frag mal bei ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ oder so.
Oder beim Ebay-Hilfe-Forum.

Ich denke, hier sind eher die Leute, die halt Ebay-spezifische Kenntnisse haben, und sowas gehört da eigentlich nicht dazu.

Viele Grüße

Kein Einzelfall,Ebay glaubt immer richtig zu liegen oder wird es so darstellen als wäre es korrekt.Bewegt sich dort nicht und zeigt auch kein Intresse.Ein Mahnbescheid ist wirkungslos mit Kosten und aufwand verbunden.
Hinzu kommt das lange Verfahren über Monate hinweg,mit keinerlei Aussicht auf Erfolg.

Ist man auf die Einnahmen und den Verkauf angewiesen,bleibt nur die Beschwerde,den Ebay wird als Druckmittel die Sperrung des Verkäuferkontos veranlassen wenn aus derer Sicht die Gebühren nicht korrekt bezahlt wurden.

Persönlichen Fall,konsequent durchgegriffen -die Gebührenzahlung per Bank stoniert,den Aufwand zur Klärung Ebay nun auferlegt,die dann ein Inkassounternehmen mit Forderung beauftragt,was ebenfalls zu nichts führt.
Dort kann man sich auch einigen wenn man möchte,hat den Vorteil das der Fall geprüft werden muss und die falsche Gebührenrechnung schriftlich als Beweisstück von Ebay erhält.

Gruss