Falsch berechnete Monatsstunden

Ich arbeite 20 Stunden in der Woche und krieg 86 Stunden im Monat bezahlt. Ich habe jetzt gelesen, dass die Wochenstunden mit 4,33 Mal genommen werden, dann erhält man die Monatsstunden. Das gibt bei mir 86,6 Stunden. Meine Kollegin arbeitet auch 20 Stunden in der Woche und kriegt monatlich 86,5 Stunden bezahlt.
Frage: Kann ich diese halbe Stunde rückwirkend für die letzten 6 Jahre einfordern? Oder wird aufgerundet und es ist dann eine ganze Stunde, die mir jeden Monat fehlt?

Dazu müsste man schon genau wissen, was im Wortlaut zu Arbeitszeit und Vergütung geregelt ist.

Vorab:
Nein, 6 Jahre rückwirkend kann man nicht einfordern, maximal 3 Jahre, wobei diese Frist erst mit dem Ende des Entstehungsjahres beginnt (Januar 2013 also)

Hallo,
kannst Du zurueckfordern, aber das Schreiben mit der Kuendigung solltest Du bereithalten.Wieviel Du von der Forderung bekommst, kannst Du hier berichten.
Gruss Helmut

Servus,

was ist denn jetzt vereinbart? Stundenlohn oder Monatsgehalt?

Wenn Stundenlohn vereinbart ist, werden nicht irgendwelche Klimmzüge mit halben und Drittelsstunden gemacht, sondern schlicht die Stunden des jeweiligen Monats multipliziert mit dem Stundenlohn bezahlt.

Wenn ein Monatsgehalt vereinbart ist, dann ist das so, wie es ist - egal ob es für Februar oder für August bezahlt wird.

Schöne Grüße

MM

Moin,

Ich habe durchaus schon Verträge gesehen, in denen sinngemäß so tolle Formulierungen enthalten waren, wie:

VG
Guido

Ei Hallo,

ja sicher, vorkommen kann da alles bis über die Grenze des Auslegbaren zum wegen Sinnlosigkeit Nichtigen hinaus.

Aus einem Kaufvertrag über das Inventar eines Imbisslokals an einem Campingplatz: „Käufer und Verkäufer sind sich darüber einig, dass die Gäste abgeschrieben sind.“ Ich habe vergebens darüber nachgesonnen, was damit gemeint sein könnte.

Schöne Grüße

MM

Huhu!

Nun, ich wollte damit sagen, dass es alles andere als ungewöhnlich ist.
Vom tariffernen Callcenter über Banken bis zu kleineren Industrieuntermehnen habe ich solche Formulierungen (gerade in letzter Zeit) recht regelmäßig gesehen - oft gar nicht mit bösen Absichten sondern, weil man die Stundenzettel für einen gesamten Monat erst nach der Abrechnung bekommt …

VG
Guido

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Subjekt: Herr xxx
Prädikat: bekommt
Objekt: ein monatliches Entgelt

Nö, da die Transparenz fehlt, ist das zwar grammatikalisch recht ordentlich, arbeitsrechtlich aber nicht.

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