Falsch berechnete Urlaubstage?

Guten Morgen,
Ich arbeite 84 Std. verteilt auf ca. 12 Tage im Monat und habe 4 Tage Urlaub der mir nur mit 3 Std/ tägl. angerechnet wird.
Ist das Rechtens?
Ich habe mich gewundert, dass ich trotz Urlaubswoche im Januar noch soviel Tage arbeiten muss.
Kann mir jemand Klarheit ins Dunkel bringen?

Danke im Voraus
Marion

Guten Morgen,

gute Frage, steht etwas dazu im Arbeitsvertrag? Habt ihr einen Betriebsrat und vielleicht eine Betriebsvereinbarung? In welchem Beruf arbeitest Du, ggf. kannst Du bei der Handwerks- oder Handelskammer nachhaken.

Gruß
Michael

alles klar, werde ich gleich mal nachfragen.
Gruß Marion

Moin,

es kommt darauf an, wieviele Tage du durchschnittlich in einer Woche arbeitest und dann wieviele Stunden. Wenn du z.B. drei Tage in der Woche arbeitest, wird dir für eine Woche Urlaub drei Tage berechnet. Arbeitest du am Tag durchschnittlich drei Stunden, werden drei Stunden fortgezahlt.

Data

Die 84 Stunden dürften die Hälfte des Modells der 42 Stunden-Woche (21 Stunden) sein. Verteilt auf 12 Arbeitstage kommst Du auf 7 Std. täglich. 1 Stunde weniger als die zulässige Höchstzahl von 8 Arbeitsstunden. Drei mal die Woche dürftest Du arbeiten.

Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch dürfte jährlich bei insgesamt 12 Tage liegen; gerechnet nach Ablauf von 6 Monaten nach Ersteinstellung. 1 Tag (7 Stunden) pro Monat. Vier zusammenhängende Tage Urlaub werden Dir gewährt. Also einmal 7 Stunden plus 3x7, also 21 Stunden. Das wäre die Zeit einer Stundenwoche. Davon sollst Du 16 Arbeitsstunden mittragen bzw. auf dem Gehaltszettel durch Verdienstverlust auffangen.

Richtig?

Watt is?

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§ 3 Arbeitszeitgesetz (ArbzG)

:O)

Und? Zweiten Satz nicht gelesen?

Doch. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Nein. Weil Du vergessen hast, dass sich diese 8 Stunden pro Tag auf
##6 Tage pro Woche
beziehen. Was regelmäßig nicht der Fall ist. Und damit sind die 8 Std/Tag auch nicht der Normalfall der erlaubten Obergrenze, sondern 9,6 Stunden.

Wie Du auf Deine Urlaubs’berechnung’ kommst ist mir übrigens völlig schleierhaft. Wie willst Du das denn wissen, wenn Du genau gar nichts über Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag weißt?

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ALTER!

Warum so ungehalten?! Deine Eigenmeinung hätte gereicht. Das Gesetz geht nun mal von einer 6 Tage-Woche aus. Hätte ich Normalfall geschrieben. Gut! Hätte-hätte-Fahrradkette! Die Bemerkung von mir ist aber auch nicht wirklich so entscheidend […]

Im Übrigen war ich versucht die Eingangsfrage etwas besser zu verstehen, als diese auf dem ersten Blick erscheint. Nachfragen ist ein Jedermannsrecht. […]

[Beitrag editiert - www Team]

Hallo,

du bekommst während der Urlaubstage das Geld, was du in den letzten dreizehn Wochen durchschnittlich verdient hast - ohne Anrechnung der Überstunden.

Wenn ich mal annehme, dass in diesen 13 Wochen zusammen 252 (13 Wochen sind etwa 3 Monate) gearbeitet wurde, dann ist deine Durchschnittsarbeitszeit 19,38h pro Woche.
Bei einer 5-Tage-Woche entspricht dies einer durchschnittlichen Arbeitszeit von knapp 4h am Tag, bei einer 6-Tage-Woche von etwas über 3h am Tag.

Am Ende ist es so: Bei einer 6-Tage Woche bekommst du bei 4 Urlaubstagen vier Sechstel, also zwei Drittel, eines durchschnittlichen Wochenverdienstes, bei einer 5 Tage Woche sind es vier Fünftel.

Da dir bei einer 6-Tage-Woche mehr Urlaubstage pro Jahr zustehen als bei einer 5-Tage-Woche, gleicht sich das am Ende wieder aus.

Ich hoffe, ich verhaue mich nicht bei der folgenden Jahresberechnung:
Hast du eine 6.Tage-Woche und einen dem entsprechenden gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen im Jahr, dann hättest du 4 Wochen Urlaub im Jahr. In einem Jahr arbeitest du 12 x 84h = 1008h, also 19,33h pro Woche. Man würde dir dann als Urlaubsentgelt 19,33 x 4 = 77,32h bezahlen. Das entspricht dem, was man bei 3,22h pro Urlaubstag verdienen würde.

Hast du eine 5-Tage-Woche, dann hättest du nur 20 Tage Urlaubsanspruch, aber wieder 4 Wochen Urlaub im Jahr. Bei 1008h im Jahr, 19,33h pro Woche, bekämest du ebenfalls für jede Woche Urlaub diese 19,33h bezahlt, aber eben konzentriert auf 5 Tage, so dass pro Tag 3,86h bezahlt würden.

Nett. Du versuchst uns hier weiszumachen, dass es um ‚Meinungen‘ ginge. Was dann Deine falschen Behauptungen irgendwie auf geheimnisvolle Weise als ‚richtig‘ deklarieren könnte.

Dem ist natürlich nicht so! Deine Aussage zu den angeblich 8Std/Tag als Obergrenze ist nicht richtig, sondern nachweislich falsch. Und Deine Berechnung der Urlaubsstunden bewegt sich irgendwo zwischen ‚vermuten wir mal was‘ und ‚am Thema vorbei‘. Und auch das ist keine Meinung, sondern schlicht Tatsache.

Also: wem soll das irgendwas nutzen?

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8 Stunden bezieht sich auf 6-Tage-Woche. Danke für die Ausführung. Und nun gut jetzt.

An allen ein herzliches Danke.
Habe mich gestern wieder mal blöd anschauen lassen und gefragt.
Es werden exakt 4 Arbeitsstunden für einen Urlaubstag bei einer 5 Tage/Woche berechnet.
Gruß
Marion

Selbst dann ist es falsch, wenn man es binnen 6 Monaten ausgleicht.

Es ist ja jetzt nicht das erste Mal… Hier geht es nun einmal nicht um sachlich falsche Meinungen, im Titel hier steht was von Wissen.

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Um was geht´s? Wie soll das funktionieren

Frag Dich mal, ob Dir der Satz in seiner ganzen Bedeutung wirklich klar ist und ob Du Dich selbst daran hältst (siehe Deinen Kommentar auf meine Antwort an Einsamen Rufer).

Von der Seite her verbal zutreten (finde keine passendere Bezeichnung) ist billig. Warum antwortest Du der Fragestellerin nicht von Anfang an und wenn schon, dann bitte gemäß Deines Anspruchs: umfassend, verwertbar und 100% richtig.

Gute Besserung mki

Echt jetzt?
Man arbeitet drei Monate an sechs Tagen jeweils zehn Stunden und die folgenden drei Monate nur noch sechs Stunden.

Wenn dich selbst eine solch simple Aufgabe zur Ermittlung einer durchschnittlichen Arbeitszeit gem. § 3 Satz 2 ArbZG völlig überfordert, dann schreibe doch bitte nie wieder hier!

Billig ist es, seinen Sachmüll nicht einfach mal einzugestehen und Anderen, die darauf aufmerksam machen dann mit den Worten

den Mund verbieten zu wollen.

Weil die Frage zum Zeitpunkt meines Lesens bereits sachlich korrekt beantwortet war.

PLONK
Guido

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