Falsch parken im Urlaub

Hi,

angenommen eine Person stellt einen PKW auf einem normalen Parkplatz vor seinem Haus ab(Tag1). Am nächsten morgen(Tag2) tritt diese Person einen dreiwöchigen Urlaub an. Als die Person nach Hause kommt(Tag 22) ist das Auto weg(Panik) und im Briefkasten liegt ein Bescheid der Stadt wegen Falschparken im absoluten Parkverbot + Abschleppkosten(Panik verflogen ersetzt durch Unverständnis und Wut).

Im Gespräch mit den Nachbarn stellt sich folgendes heraus:
2 tage nach Urlaubsantritt(Tag 4) wurden Schilder aufgestellt „Absolutes Parkverbot wegen Baumschnittarbeiten von Tag 12 06:00 bis 20:00“ Am Tag 12 um 06:15 war das Ordnungsamt zur Stelle und hat alle dort parkenden Fahrzeuge abschleppen lassen(2 Stück, das Eigene und ein anderes).

Die Person möchte weder die Kosten für den Strafzettel noch für das Abschleppen zahlen. Was soll die Person tun?
Ein entsprechender Paragraph oder ein Urteil wäre nett auf die im Antwortbogen direkt verwiesen werden kann.
Es darf angenommen werden, das Buchungsbestätigungen, Flugtickets und Rechnungen des Urlaubs noch vorhanden sind.

MFG

Hallo,

in der Regel muss vor dem Aufstellen der temporären Halteverbot/Parkverbotszonen protokolliert werden, welche PKW (mit Kennzeichennotiz) VOR dem Aufstellen der Schilder bereits dort standen. Genau um diese Fälle auszuschliessen.

Somit sollten die Abschleppkosten sowie Zusatzkosten (Parkgebüren auf welchen Park-Gebiet auch immer während der Abwesenheit) widersprochen werden.

Also sollte man sich informieren über wen die HVZ (Halteverbotszone) beantragt wurde und dort das Protokoll verlangen, bzw. ein Anwalt kann das auch machen.

LG Jasmin

ohne quelle: soweit ich weiß wird davon ausgegangen, dass man sich um sein fahrzeug kümmert, wenn es im öffentlichen raum abgestellt wurde. soweit ich weiß geht man davon aus, dass man spätestens alle drei tage mal „vorbeigeht“.

da kommt man wohl nicht wirklich ums zahlen drum herum…

nachtrag
http://www.anwalt.de/rechtstipps/parkverbot-oh-schre…

und da: http://www.123recht.net/Zu-Hause-Abgeschleppt-waehre…

Mumpitz
Moin,

in der Regel muss vor dem Aufstellen der temporären
Halteverbot/Parkverbotszonen protokolliert werden, welche PKW
(mit Kennzeichennotiz) VOR dem Aufstellen der Schilder bereits
dort standen. Genau um diese Fälle auszuschliessen.

Sorry, wo hast Du das denn her? Üblicherweise werden Halteverbotszonen mindestens 3 Tage vor dem Inkrafttreten aufgestellt.
Wer im Urlaub ist sollte daher irgendjemandem den Autoschlüssel übergeben und ihn bitten regelmässig nach dem Fahrzeug zu sehen.
Da wird nichts protokolliert, wozu auch? Demnach müsste ja im Minutentakt innerhalb des Zeitraumes vom Aufstellen der Schilder bis zum Inkrafttreten protokollieren, den wenn jemand nach dem Protokollieren, aber vor dem Inkrafttreten rechtmässig dort parkt würde der ja nicht protokolliert. Was sollte das also nützen?

Somit sollten die Abschleppkosten sowie Zusatzkosten
(Parkgebüren auf welchen Park-Gebiet auch immer während der
Abwesenheit) widersprochen werden.

Nützt nichts. Siehe auch http://www.saarheim.de/Entscheidungen/11%20C%2015aus…

Also sollte man sich informieren über wen die HVZ
(Halteverbotszone) beantragt wurde und dort das Protokoll
verlangen, bzw. ein Anwalt kann das auch machen.

Da gibts kein Protokoll.

Gruss Jakob

in der Regel muss vor dem Aufstellen der temporären
Halteverbot/Parkverbotszonen protokolliert werden, welche PKW
(mit Kennzeichennotiz) VOR dem Aufstellen der Schilder bereits
dort standen. Genau um diese Fälle auszuschliessen.

Sorry, wo hast Du das denn her? Üblicherweise werden
Halteverbotszonen mindestens 3 Tage vor dem Inkrafttreten
aufgestellt.

Richtig. Und beim Aufstellen der Verkehrszeichen wird protokolliert welche Fahrzeuge bereits dort standen.

Da wird nichts protokolliert, wozu auch?

Es gibt ein Protokoll. Das dokumentiert nicht nur den genauen Zeitpunkt und die Maßnahmen die getroffen wurden sondern hält auch alle Fahrzeuge fest die dort aktuell parken. Der Hintergrund: Fahrzeuge die bereits dort standen werden bei Beginn des Halte-/Parkverbotes zwar auch umgesetzt, es erfolgt aber keine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Das ist zwar kein Freibrief um sein Fahrzeug tagelang unkontrolliert zu parken, hat aber durchaus seinen Sinn.

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Moin,

Sorry, wo hast Du das denn her? Üblicherweise werden
Halteverbotszonen mindestens 3 Tage vor dem Inkrafttreten
aufgestellt.

Richtig. Und beim Aufstellen der Verkehrszeichen wird
protokolliert welche Fahrzeuge bereits dort standen.

Das mag zutreffen wenn die Schilder von der jeweiligen Strassenbehörde aufgestellt werden. In der Regel beantragt man heute für Umzug, Gerüstbau, Containergestellung etc. aber die Ausnahmegenehmigung online und besorgt sich die Schilder beim Schildervermieter. Da schreibt kein Mensch ein Protokoll.
Ich erlebe das hier fast jeden Tag, weil hier täglich privat Schilder aufgestellt werden (Studentenviertel mit dauernden Umzügen).
Auch habe ich in der Vergangenheit bei einem Umzugsunternehmen gearbeitet und dort nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung die Schilder aufgestellt. Von einem Protokoll war seitens der Behörde nie die Rede. Ich kanns mir zwar kaum vorstellen, aber vielleicht wird das je nach Bundesland evtl. unterschiedlich gehandhabt?

Da wird nichts protokolliert, wozu auch?

Es gibt ein Protokoll. Das dokumentiert nicht nur den genauen
Zeitpunkt und die Maßnahmen die getroffen wurden sondern hält
auch alle Fahrzeuge fest die dort aktuell parken. Der
Hintergrund: Fahrzeuge die bereits dort standen werden bei
Beginn des Halte-/Parkverbotes zwar auch umgesetzt, es erfolgt
aber keine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Das ist zwar kein
Freibrief um sein Fahrzeug tagelang unkontrolliert zu parken,
hat aber durchaus seinen Sinn.

Nehmen wir mal an, es gäbe so ein Protokoll weil die Schilder von der Stadt selbst aufgestellt wurden.
Damit gibt es dann zwar keine Ordnungswidrigkeitenanzeige, aber abgeschleppt wird doch und die Kosten muss der Fahrzeughalter tragen.
Darum ging es doch in der Frage, oder?

Gruss Jakob

Hi,

angenommen eine Person stellt einen PKW auf einem normalen
Parkplatz vor seinem Haus ab(Tag1). Am nächsten morgen(Tag2)
tritt diese Person einen dreiwöchigen Urlaub an. Als die
Person nach Hause kommt(Tag 22) ist das Auto weg(Panik) und im
Briefkasten liegt ein Bescheid der Stadt wegen Falschparken im
absoluten Parkverbot + Abschleppkosten(Panik verflogen ersetzt
durch Unverständnis und Wut).

Das OLG Köln stellte fest, dass nur in bestimmten Fällen ein Verwarnungsgeld rechtmäßig ist. Wusste der Falschparker nichts von der geplanten Baumaßnahme und hatte er keine zuverlässige Vertrauensperson verfügbar, der er die Schlüssel des KFZ anvertrauen könnte, dann hat er nicht schuldhaft gehandelt.

„Welche Maßnahmen dem Verkehrsteilnehmer zuzumuten sind, um sicherzustellen, daß auch die Fortdauer seines Parkens nicht verkehrswidrig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.“

Link zum Urteil:

http://openjur.de/u/444086.html

Somit ließe sich ggf. (Einzelfallprüfung!) das Verwarnungsgeld verhindern.

Nehmen wir mal an, es gäbe so ein Protokoll weil die Schilder
von der Stadt selbst aufgestellt wurden.
Damit gibt es dann zwar keine Ordnungswidrigkeitenanzeige,
aber abgeschleppt wird doch und die Kosten muss der
Fahrzeughalter tragen.
Darum ging es doch in der Frage, oder?

Ja richtig. Du hattest aber das Protokoll allgemein angezweifelt.

Hier ein Link der zwar auch nicht wirklich Licht ins Dunkel bringt, aber wenigstens die Existenz eines Protokolls (Negativliste) beweist:

http://www.umzug-in-berlin.de/hvz/halteverbot-berlin…

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Darum ging es doch in der Frage, oder?

Ja richtig. Du hattest aber das Protokoll allgemein
angezweifelt.

Ja, weil ich damals nie eins brauchte und die auch hier (Schleswig-Holstein) unbekannt sind. Auch auf den Seiten der Stadt Hamburg ist von keinem Protokoll die Rede. Daher mein Verdacht dass es je nach Bundesland Unterschiede geben könnte, was dieser Link http://www.halteverbot123.de/halteverbot-lexikon-auf… auch nahelegt. Hier wird berichtet, dass ein Aufstellungsprotokoll nicht überall Pflicht ist.

Hier ein Link der zwar auch nicht wirklich Licht ins Dunkel
bringt, aber wenigstens die Existenz eines Protokolls
(Negativliste) beweist:

http://www.umzug-in-berlin.de/hvz/halteverbot-berlin…

Danke für den Link. Aber bei Deinen Beiträgen bin ich wenig geneigt zu zweifeln. Ich erkenne Kompetenz wenn sie vorhanden ist, bei Dir erkenne ich sie sogar recht deutlich.
Nach neuerlichen Recherchen stosse ich beim Negativprotokoll / Aufstellungsprotokoll immer wieder nur auf Berlin.
Oder schreiben hier ausser mir nur Berliner? :wink:

Gruss Jakob

Nach neuerlichen Recherchen stosse ich beim Negativprotokoll /
Aufstellungsprotokoll immer wieder nur auf Berlin.

Ich bin auch kein Berliner :smile:, habe auch mit temporären Halte-/Parkverboten noch nie persönlich zu tun gehabt.

Die Handlungsweise mit dem Protokoll erscheint mir aber logisch. Allerdings wüsste ich jetzt nicht in welcher Verordnung/Gesetz das geregelt sein soll, sonst hätte ich das schon gepostet. Dann belassen wir es mal dabei das es eventuell eine regional unterschiedliche Auslegung ist. Vielleicht weiß ja ein Anderer noch etwas zum Thema und kann Aufschluss geben…

Hallo Jakob,

Sorry, wo hast Du das denn her? Üblicherweise werden
Halteverbotszonen mindestens 3 Tage vor dem Inkrafttreten
aufgestellt.

korrekt.

Richtig. Und beim Aufstellen der Verkehrszeichen wird
protokolliert welche Fahrzeuge bereits dort standen.

Das mag zutreffen wenn die Schilder von der jeweiligen
Strassenbehörde aufgestellt werden. In der Regel beantragt man
heute für Umzug, Gerüstbau, Containergestellung etc. aber die
Ausnahmegenehmigung online und besorgt sich die Schilder beim
Schildervermieter. Da schreibt kein Mensch ein Protokoll.

Meine Umzüge sind schon etwas her, aber die Stadt München hat sehr wohl auch beim privaten Aufstellen der Schilder ein Protokoll darüber verlangt, welche Autos in welchem Teil des gesperrten Bereiches bereits abgestellt waren.

Ich kanns mir zwar kaum vorstellen, aber vielleicht wird das je nach Bundesland evtl. unterschiedlich gehandhabt?

Das kann dann eigentlich nur der einzige Grund dafür sein.

Gruß, Karin

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Hallo,

Sorry, wo hast Du das denn her? Üblicherweise werden
Halteverbotszonen mindestens 3 Tage vor dem Inkrafttreten
aufgestellt.

Richtig. Und beim Aufstellen der Verkehrszeichen wird
protokolliert welche Fahrzeuge bereits dort standen.

Das mag zutreffen wenn die Schilder von der jeweiligen
Strassenbehörde aufgestellt werden. In der Regel beantragt man
heute für Umzug, Gerüstbau, Containergestellung etc. aber die
Ausnahmegenehmigung online und besorgt sich die Schilder beim
Schildervermieter.

Trotzdem müssen die Aufsteller der Schilder ein Protokoll erstellen, denn die HVZ gibt es nur von der Stadt/bzw.Straßenverkehrsbehörde, auch wenn man die Schilder woandern abholen kann.
In der Regel hängt man noch den Ausdruck der Stadt, mit der Erlaubnis die HVZ dort aufstellen zu dürfen, mit ans Schild (in Folien z.B)

Da schreibt kein Mensch ein Protokoll.

Kann sein dass es nicht jeder macht. Aber es sollte gemacht werden.

Ich erlebe das hier fast jeden Tag, weil hier täglich privat
Schilder aufgestellt werden (Studentenviertel mit dauernden
Umzügen).

Dann stellen die eben Schilder auf und habe keine HVZ beantragt … Dann ist das Aufstellen der Schilder nicht legal und kann geahndet werden.
Beispiel:
http://www.weka.de/kommunalverwaltung/6586–.html?co…

LG Jasmin

Protokoll
Hallo,

Danke für den Link. Aber bei Deinen Beiträgen bin ich wenig
geneigt zu zweifeln. Ich erkenne Kompetenz wenn sie vorhanden
ist, bei Dir erkenne ich sie sogar recht deutlich.
Nach neuerlichen Recherchen stosse ich beim Negativprotokoll /
Aufstellungsprotokoll immer wieder nur auf Berlin.
Oder schreiben hier ausser mir nur Berliner? :wink:

Diese Protokolle werden soweit ich weiss auch in Hessen, BW, RLP sowie Saarland benötigt. Bei anderen Ländern kenne ich mich nicht aus. Aber „nur Berlin“ ist ´perse mal falsch.

LG Jasmin

Moin,

wir haben ja schon festgestellt dass es bezüglich des Protokolls wohl regionale Unterschiede gibt und dieses Protokoll offensichtlich nicht überall in D gefordert wird.
Gut, es war etwas kühn von mir abzustreiten dass es diese Protokolle gibt, geb ich zu.
Also bei uns gibt es diese Protokolle definitiv nicht.

Gruss Jakob

Moin,

Diese Protokolle werden soweit ich weiss auch in Hessen, BW,
RLP sowie Saarland benötigt. Bei anderen Ländern kenne ich
mich nicht aus. Aber „nur Berlin“ ist ´perse mal falsch.

hmm, also alles unterhalb der "Weisswurstgrenze, die bekanntlich südlich der Hamburger Elbbrücken liegt :wink:
Wir „Nordlichter“ sparen uns offensichtlich den Papierkram.

Gruss Jakob

hmm, also alles unterhalb der "Weisswurstgrenze, die
bekanntlich südlich der Hamburger Elbbrücken liegt :wink:
Wir „Nordlichter“ sparen uns offensichtlich den Papierkram.

… Und offensichtlich ist alles „Mumpitz“ was „ihr Nordlichter“ nicht kennt …
Oder sollte ich sagen, was der Bauer nicht kennt?

… Und offensichtlich ist alles „Mumpitz“ was „ihr
Nordlichter“ nicht kennt …

Ich gebe zu, meine Pauschalaussage dass es die Protokolle nicht gibt war genauso falsch wie die Pauschalaussage dass es sie gibt.

Oder sollte ich sagen, was der Bauer nicht kennt?

Ach, seit wann gibts denn Bauern nur im Norden?

Seit perse Mumpitz ist was was du nicht kennst .
Haste immer noch nicht verstanden?
Ich ahne es. Lass gut sein Einstein

Seit perse Mumpitz ist was was du nicht kennst .
Haste immer noch nicht verstanden?
Ich ahne es. Lass gut sein Einstein

Ach Gottchen, was hast Du denn für Probleme?
Niedlich.