Hi,
angenommen eine Person stellt einen PKW auf einem normalen Parkplatz vor seinem Haus ab(Tag1). Am nächsten morgen(Tag2) tritt diese Person einen dreiwöchigen Urlaub an. Als die Person nach Hause kommt(Tag 22) ist das Auto weg(Panik) und im Briefkasten liegt ein Bescheid der Stadt wegen Falschparken im absoluten Parkverbot + Abschleppkosten(Panik verflogen ersetzt durch Unverständnis und Wut).
Im Gespräch mit den Nachbarn stellt sich folgendes heraus:
2 tage nach Urlaubsantritt(Tag 4) wurden Schilder aufgestellt „Absolutes Parkverbot wegen Baumschnittarbeiten von Tag 12 06:00 bis 20:00“ Am Tag 12 um 06:15 war das Ordnungsamt zur Stelle und hat alle dort parkenden Fahrzeuge abschleppen lassen(2 Stück, das Eigene und ein anderes).
Die Person möchte weder die Kosten für den Strafzettel noch für das Abschleppen zahlen. Was soll die Person tun?
Ein entsprechender Paragraph oder ein Urteil wäre nett auf die im Antwortbogen direkt verwiesen werden kann.
Es darf angenommen werden, das Buchungsbestätigungen, Flugtickets und Rechnungen des Urlaubs noch vorhanden sind.
MFG