Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zu einer Verwarnung .
Eine Person fährt mit seinem Auto mit Anhänger nach Koblenz zu einem Handwerker um etwas umändern, reparieren zu lassen was auf einem Autoanhänger geladen ist.
Der Kunde bespricht mit dem Meister, das er den Anhänger mit dem Baugerät im Hof stehen lässt , Ein Techniker das Gerät ablädt, repariert und wieder auflädt und das es in etwa 3 Std wieder abgeholt werden könne .
Der Kunde hat noch ein paar andere Erledigungen zu machen und fährt mit seinem Auto in die City, parkt dort am Strassenrand, kommt etwa eine Stunde später wieder und fährt dann wieder zu der Baufirma um seinen Anhänger wieder abzuholen .
Das ganze spielte sich mitte Dezember letzten Jahres ab.
Vor 2 Tagen bekommt der KFZ Halter eine Ordnungswidrigkeit zugesendet über 40 Euro
Gefährdung und Parken über den Markierungen.
Der KFZ Halter rief die Ordnungsbehörden in Koblenz an und fragte was das soll, er wäre sich keines Deliktes bewusst.
Man erklärte die Gefährdung das an dem PKW die Anhängerkupplung abnehmbar sei und die aber am Auto montiert gewesen sei, Fussgänger die zwischen den Fahrzeugen durchlaufen würden, könnten sich verletzen und des weiteren hätte diese Anhängerkupplung über der Parkmakierung gestanden
Der Kfz Halter hat das Internet, Google bemüht um der Sache rechtlich auf den Grund zu gehen, findet aber nichts
Man ist nicht allwissend, gibt man ja zu, aber wenn man 1 std im Netz googled und keine Informationen findet woher soll man dann wissen ob das rechtens ist, Die Koblenzer Ordnungsbehörden sind da recht kurz angebunden
wer kann da die Paragraphen nennen die das Begründen
gruss
C5