Hallo,
ich habe neulich an der Schule meines Sohnes an der Straße, innerhalb der 10 m zur nächsten Ausfahrt, gehalten.
Ich habe niemanden behindert. Ich habe dann meinen Sohn vom Tor, wo er schon auf mich wartete, abgeholt. Dann habe ich jemanden um mein Auto schleichen sehen und auch gesehen, dass er es fotografiert hat.
Jetzt kam ein „Knöllchen“ wegen des Falschparkens. Ich habe aber keine 3 min dort gestanden und auf dem Schreiben stand was von 20 min. Ich weiß, dass es sich um eine Privatperson handelt, der es sich zum Hobby gemacht hat, Parksünder zu fotografieren.
Meine Frage ist nun, lohnt ein Widerspruch?
Vielen Dank für die Antworten.