Falsch Parken, nutzt Widerspruch?

Hallo,

ich habe neulich an der Schule meines Sohnes an der Straße, innerhalb der 10 m zur nächsten Ausfahrt, gehalten.
Ich habe niemanden behindert. Ich habe dann meinen Sohn vom Tor, wo er schon auf mich wartete, abgeholt. Dann habe ich jemanden um mein Auto schleichen sehen und auch gesehen, dass er es fotografiert hat.
Jetzt kam ein „Knöllchen“ wegen des Falschparkens. Ich habe aber keine 3 min dort gestanden und auf dem Schreiben stand was von 20 min. Ich weiß, dass es sich um eine Privatperson handelt, der es sich zum Hobby gemacht hat, Parksünder zu fotografieren.
Meine Frage ist nun, lohnt ein Widerspruch?

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo Alexis1974,

zunächst der obligatorische Hinweis, dass nachfolgende Auskunft meine persönliche Meinung und keine rechtlich verbindliche Auskunft ist.

Eine verläßliche Aussage, ob ein Widerspruch „nutzt“, lässt sich mit Deinen Angaben leider nicht machen. Dazu müsste ich wissen, wie viel Zeit zwischen dem Verstoß und dem Zugang der Bescheides vergangen ist. Dann ist zu klären, ob Du auch der angeschriebene Fahrzeughalter bist und natürlich auch, welche Ordnungswidrigkeit konkret vorgeworfen wird (§ ?) und ob diese so begangen wurde. Wenn das Auto bspw. im absoluten Halteverbot geparkt war, spielt es keine Rolle, ob 20 oder nur 3 Minuten.

Dass Dich eine Privatperson „angeschwärzt“ hat, spielt grundsätzlich auch keine Rolle. Hat diese allerdings wissentlich falsche Angaben gegenüber der Behörde gemacht, könnte sogar eine Straftat in Betracht kommen.

Viele Grüße

colonia-matthes

Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen… Erstens ist die zeitliche Beweislage unklar… Die Uhrzeit des Fotos kann ja am Handy manipuliert sein.

Als nächstes kann sich das Amt nicht einfach so auf die Aussage von ihm stützen das du da schon 20 min stehst.

Hättest du auf einer Feuerwehrzufahrt gestanden wäre es was anderes, dort darfst du nämlich überhaupt gar nicht stehen. Nicht einmal diese 3 min. Dann zählt nämlich nur die Tatsache das du dort stehst.

Ich würde es versuchen Widerspruch einzulegen (gut begründet natürlich)

Du musst nur beachten, das wenn du damit nicht durchkommst, die Widerspruchskosten bezahlen musst, das können evtl nochmal 20 € werden.