Falsch-Parker wird vom wegfahren gehindert

Hallo ihr Lieben,

nehmen wir man an, Frau T. parkt rechtswidrig auf einem privaten Stellplatz. Eigentlich wollte sie nur schnell Einkäufe hochtragen und dann das Fahrzeug wegfahren. Aber es kam eins zum anderen und sie hat das Fahrzeug dort vergessen. Der Grund ist ja auch egal, rechtwidrig geparkt ist rechtswidrig geparkt…
Nun kam wohl der Stellplatzinhaber dazu, der sein Fahrzeug so hinter Frau Ts gestellt hat, dass diese das Fahrzeug nicht entfernen kann.
Ist das erlaubt? Was kann Frau T. nun tun? Ein  Zettel etc. befindet sich an keinem der Fahrzeuge.

Vielen Dank
Tina

Hallo!

Schüsselige Frau T geht mit rotem Kopf in der Wohnanlage von Tür zu Tür und fragt, wem das Auto gehört und bittet dann wegzufahren, damit man den Platz verlassen kann.

Man könnte (selbst auf Privatgelände) die Polizei rufen und um Halterfeststellung bitten, damit man so den Halter benachrichtigen kann.

Das Zuparken kann Nötigung sein. Und der Zuparker könnte sich schadenersatzpflichtig machen, etwa wenn man nun statt eigenes Auto ein Taxi bestellen müsste. Oder wenn man den Zuparker kostenpflichtig umsetzen lässt und die Kosten dann zurückfordert.
Ebenso kann der unberechtigt Parkende schadenersatzpflichtig sein.

MfG
duck313

Hallo
Ein Fahrzeug deshalb am Wegfahren zu hindern ist grundsätzlich verboten . In so einem Fall holt man die Polizei die das Recht hat das Fahrzeug abschleppen zu lassen .
viele Grüße  noro

Hier klafft mal wieder die Rechtsprechung vom allgemeinem Rechtsverständniss weit auseinander
Ich glaube so einmal im Monat passiert mir das mit meinem Kundendienstauto , dessen Mess und Prüfgeräte ich ja während der Arbeitszeit benötige und z.b. in einem Mehrfamilienhaus bei einer Wartung bestimmt 10 - 15 mal zwischen Auto und Wohnung hin und her muss .

Ich parke für die Wartungsarbeiten auf einem Bewohnerparkplatz und nicht selten kommt es vor das ein Bewohner dessen Parkplatz das ist , sein Auto quer dahinter stellt .

Jedes mal die Polizei deswegen anzurufen nervt ab… es gibt eine Zentrale Datenbank der Versicherer die einem auch den Halter mitteilen , ich kann ja Wohnort , Strasse und Hausnummer nennen , sowie das Fahrzeugmodell und da ich dann im laufe meiner Arbeit auch zur Wartung der Rauchmelder in dessen Wohnung muss , frage ich denn mal was das soll ?

Diese Herschafften sehen sich dann zu 100% im Recht , da sie für den Parkplatz Miete bezahlen

gruss

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Moin auch,

du wirst lachen: Die sind im Recht! Das sind deren Parkplätze, nicht deine, egal wie oft du zum Auto laufen musst.

Ralph

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du wirst lachen: Die sind im Recht!

Im Recht sind sie sicher, nur dürfen sie dieses Recht nicht mit Gewalt durchsetzen.
So etwas wird in der Regel als Nötigung gewertet.

Gruß Crack

Hi

Das ist auch unstrittig , ich behauptete auch nicht das Sie kein anrecht auf Ihren Parkplatz haben .
Im Unrecht sind Sie jedoch das sie dann das Kundendienstfahrzeug zuparken dürfen.
zumal auch noch auf dem Kundendienstfahrzeug die Telefonnummer drauf steht und der Kundendienst unter anderen auch bei dem Kfz Halter tätig ist .

und es geht gar nicht darum ob ich 20 Meter oder 200 Meter zum Auto muss , ein bisschen Sport hat noch niemand geschadet , doch wenn nachher die Rechnung kommt und dann insgesamt 2 Std mehr auf der Rechnung stehen als veranschlagt , weil man x mal 200 Meter hin und 200 Meter zurück zum Auto musste , ist das Geschrei auch gross

gruss .

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mea culpa
Moin auch,

Im Unrecht sind Sie jedoch das sie dann das
Kundendienstfahrzeug zuparken dürfen.

Das ist richtig, da hatte ich dich falsch verstanden.

Ralph

Tach!

Schüsselige Frau T geht mit rotem Kopf in der Wohnanlage von
Tür zu Tür und fragt, wem das Auto gehört und bittet dann
wegzufahren, damit man den Platz verlassen kann.

Man könnte (selbst auf Privatgelände) die Polizei rufen und um
Halterfeststellung bitten, damit man so den Halter
benachrichtigen kann.

Das Zuparken kann Nötigung sein. Und der Zuparker könnte sich
schadenersatzpflichtig machen, etwa wenn man nun statt eigenes
Auto ein Taxi bestellen müsste. Oder wenn man den Zuparker
kostenpflichtig umsetzen lässt und die Kosten dann
zurückfordert.
Ebenso kann der unberechtigt Parkende schadenersatzpflichtig
sein.

Letzterer Punkt ist wichtig.
Natürlich kann der eingeparkte Falschparker abschleppen lassen. Das ist leider eine Gesetzeslücke.
Andererseits kann der Parkplatzeigner/-mieter Gebühren und Schadenersatz verlangen.
Einen Schaden kann man z.B. dann nachweisen, wenn ein Zeuge das falsch geparkte Fahrzeuge „bezeugt“ und der Besitzgestörte alternativ im Parkhaus parken und mit dem Taxi zurück nach Hause fahren musste.
Allerdings wäre es in der Praxis sehr langwierig, diesen Schaden vom Falschparker einzuklagen und der Zeitverlust ist meist kaum bezifferbar.

Ein Bekannter hat einen Posten sehr günstiger Parkkrallen erworben. Er wohnt in der City und sein Stellplatz wird ständig widerrechtlich von anderen genutzt.
Er verpasst den Autos dann eine Parkkralle und fertig. Wenn ihn jemand antrifft (das Geschrei hört er meistens am Fenster) und fragt, sagt er, er würde die Kralle gegen Zahlung von 100 Eur in Bar und sofortiges Entfernen des Wagens lösen. Wird gemeckert, geht er eben wieder und weiß nicht, wer die Kralle montiert hatte.

Das funktioniert bestens, die Parkplatzmiete ist mehr als amortisiert. Jeden Monat. Da er sowieso viel zu Hause ist (der Wagen aber mit seiner Frau unterwegs) und sein Bürofenster zum Parkplatz zeigt, kann er dieses „Side-Business“ ganz leicht betreiben.

Selbstverständlich ist dies illegal. Aber die Alternative für den Falschparker, den Wagen zur Werkstatt schleppen und die Kralle entfernen lassen zu müssen, ist deutlich teurer als die 100 Eur.
Billiger wäre es immer, einfach korrekt zu parken. Dann gibt´s auch keine Kralle.

Wird die Polizei gerufen, weiß der Eigner von nichts. Eine Durchsuchung der Wohnung nach weiteren Parkkrallen wäre unverhältnismäßig (und man würde sowieso nichts finden, 2. Kellerraum…). Die Kosten bleiben. Beweisbar ist nichts.

Ich finde das gut. Ein grober Klotz braucht eben einen groben Keil und es gibt keine Entschuldigung dafür, „mal kurz“ den Besitz anderer durch Falschparken zu stören.
Sogar ich fauler Sack schaffe es, mein Auto selbst in Florenz vernünftig abzustellen…

M.

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Hi …

Schüsselige Frau T geht mit rotem Kopf in der Wohnanlage von
Tür zu Tür und fragt, wem das Auto gehört und bittet dann
wegzufahren, damit man den Platz verlassen kann.

So wars dann wohl geplant … Aber Sebstjustiz ist verboten, und die Vorgehensweise sowohl unverhältnismäßig als Nötigung. Adresse hinterlassen wäre wohl das Wenigste. Der Zuparker kann dann ja den Falschparker noch ein wenig anpöbeln und dann ziehen lassen.

Man könnte (selbst auf Privatgelände) die Polizei rufen und um
Halterfeststellung bitten, damit man so den Halter
benachrichtigen kann.

Das sollte man wohl sinnvoller Weise tun. Erstens um dem Denkzettelverpasser einen Denkzettel zu verpassen, denn es gibt Grenzen für Selbstjustiz. Selber riskiert man dabei ein relativ überschaubares Bußgeld wegen Falschparkens bzw. Besitzstörung, geht als Bagatelle vermutlich mit geringem Bußgeld + Verwaltungskosten ab. Dasselbe Knöllchen würde möglicherweise aber auch der Zuparker bekommen, denn er parkt vermutlich ebenfalls falsch, je nachdem wo sein Auto steht. Er bekommt aber zusätzlich noch eine Anzeige wegen Nötigung, das wird dann wohl etwas teurer werden als die Besitzstörung.

Am Ende zahlen beide drauf, und beide lernen etwas.

Armin.