Tach!
Schüsselige Frau T geht mit rotem Kopf in der Wohnanlage von
Tür zu Tür und fragt, wem das Auto gehört und bittet dann
wegzufahren, damit man den Platz verlassen kann.
Man könnte (selbst auf Privatgelände) die Polizei rufen und um
Halterfeststellung bitten, damit man so den Halter
benachrichtigen kann.
Das Zuparken kann Nötigung sein. Und der Zuparker könnte sich
schadenersatzpflichtig machen, etwa wenn man nun statt eigenes
Auto ein Taxi bestellen müsste. Oder wenn man den Zuparker
kostenpflichtig umsetzen lässt und die Kosten dann
zurückfordert.
Ebenso kann der unberechtigt Parkende schadenersatzpflichtig
sein.
Letzterer Punkt ist wichtig.
Natürlich kann der eingeparkte Falschparker abschleppen lassen. Das ist leider eine Gesetzeslücke.
Andererseits kann der Parkplatzeigner/-mieter Gebühren und Schadenersatz verlangen.
Einen Schaden kann man z.B. dann nachweisen, wenn ein Zeuge das falsch geparkte Fahrzeuge „bezeugt“ und der Besitzgestörte alternativ im Parkhaus parken und mit dem Taxi zurück nach Hause fahren musste.
Allerdings wäre es in der Praxis sehr langwierig, diesen Schaden vom Falschparker einzuklagen und der Zeitverlust ist meist kaum bezifferbar.
Ein Bekannter hat einen Posten sehr günstiger Parkkrallen erworben. Er wohnt in der City und sein Stellplatz wird ständig widerrechtlich von anderen genutzt.
Er verpasst den Autos dann eine Parkkralle und fertig. Wenn ihn jemand antrifft (das Geschrei hört er meistens am Fenster) und fragt, sagt er, er würde die Kralle gegen Zahlung von 100 Eur in Bar und sofortiges Entfernen des Wagens lösen. Wird gemeckert, geht er eben wieder und weiß nicht, wer die Kralle montiert hatte.
Das funktioniert bestens, die Parkplatzmiete ist mehr als amortisiert. Jeden Monat. Da er sowieso viel zu Hause ist (der Wagen aber mit seiner Frau unterwegs) und sein Bürofenster zum Parkplatz zeigt, kann er dieses „Side-Business“ ganz leicht betreiben.
Selbstverständlich ist dies illegal. Aber die Alternative für den Falschparker, den Wagen zur Werkstatt schleppen und die Kralle entfernen lassen zu müssen, ist deutlich teurer als die 100 Eur.
Billiger wäre es immer, einfach korrekt zu parken. Dann gibt´s auch keine Kralle.
Wird die Polizei gerufen, weiß der Eigner von nichts. Eine Durchsuchung der Wohnung nach weiteren Parkkrallen wäre unverhältnismäßig (und man würde sowieso nichts finden, 2. Kellerraum…). Die Kosten bleiben. Beweisbar ist nichts.
Ich finde das gut. Ein grober Klotz braucht eben einen groben Keil und es gibt keine Entschuldigung dafür, „mal kurz“ den Besitz anderer durch Falschparken zu stören.
Sogar ich fauler Sack schaffe es, mein Auto selbst in Florenz vernünftig abzustellen…
M.