Falschangabe Kaufvertrag-Rückabwicklung

Habe vor ca. 1,5 Jahren von privat ein Oldtimer-Motorrad gekauft. In dem Kaufvertrag hat der Verkäufer bei Ersatzmotor mit nein angekreuzt und bei ersatzmotor KM-Leistung nichts angegeben. Nun musste ich feststellen, dass der Motor nicht mit einer Motornummer gestempelt ist, es sich also doch um einen Ersatzmotor handelt. Da sich dies bei einem Oldtimer wertmindernd auswirkt, möchte ich den Kauf rückabwickeln. Ist das rechtlich möglich, obwohl der Vertrag den Ausschluss jeglicher Gewährleistung enthält?

Hi

Ich weiss zwar jetzt nicht wie das bei Motorrädern ist , aber bei Auto’s haben die Austauschmotoren , zumindest die mir bekannten , seit den 60 Jahren als Austauschmotor ein X vor der Serienummer .

hätte z.b. ein original Motor die Seriennummer : " 12345678 " dann hiese der als AT Motor : " X12345678 "

sind sie sich da zu 100 % sicher das es sich hier bei einem Motor ohne Nummer um einen AT Motor handelt ?

gruss

Toni

Hallo Toni,
ja, 100% sicher. Der Motor hat an der dafür vorgesehenen Stelle (Spiegelfläche) und auch sonst nirgendwo eine Motornummer. Anscheinend hat bei Ersatz des Motors niemand Wert darauf gelegt, den neuen Motor mit einer Motornummer zu versehen.
Gruß,
Peter

hallo…

falsches Brett das ist eine Rechtsfrage (bitte FAQ beachten)

mfg

Hallo!

Nach 1,5 Jahren da noch Forderungen zu stellen scheint etwas spät?
Der Verkäufer könnte argumentieren der Motor habe noch nie eine Nummer gehabt und er habe das Teil schon selbst so gekauft und weiß gar nicht was eine Motornummer ist.(Die ist übrigens auch nicht vorgeschrieben)Oder du hast in den 1,5 Jahren selbst rumgebaut.
Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen,daß ein Motorrad mit Originalmotornummer so wahnsinnig mehr Wert ist,daß sich der Aufwand eines Rechtsstreits mit unsicherem Ausgang lohnt.Zumal man sowas ja schon bei Abholung der Maschine hätte festmachen können.

Grüße

Hallo!

Um welches Modell geht es?

Gruß,
M.