Hallo Community,
angenommen eine Behörde schickt an den Halter einer Verkehrsordnungswidrikeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einen Zeugenanhörbogen.
Der Anhörbogen wird nicht beantwortet.
Die Behörde erlässt nun eine Verwarnung gegen den Halter.
DAs Beweisfoto ist zwar von schlechter Qualität. Erkennbar ist jedoch, dass es sich um einen junge Person handelt. Der Halter ist hingegen jenseits der 70.
Könnte der Amtswalter einen objektiven Tatbestand des StGB erfüllt haben?
Gruß