Falschanschuldigung Verkehrsowi

Hallo Community,

angenommen eine Behörde schickt an den Halter einer Verkehrsordnungswidrikeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einen Zeugenanhörbogen.
Der Anhörbogen wird nicht beantwortet.
Die Behörde erlässt nun eine Verwarnung gegen den Halter.
DAs Beweisfoto ist zwar von schlechter Qualität. Erkennbar ist jedoch, dass es sich um einen junge Person handelt. Der Halter ist hingegen jenseits der 70.

Könnte der Amtswalter einen objektiven Tatbestand des StGB erfüllt haben?

Gruß

Nein.

Hallo.

Deshalb auch der Zeugenfragebogen. Da hat jemand schon eins und eins zusammengezählt und gemerkt, dass der Geblitzte nicht der Halter sein kann.

Aber weswegen wurde der Halter denn verwarnt? Eigentlich hätte er eine Erinnerung bzw. maximal eine Vorladung erhalten sollen.

Das kann man so nicht sagen. Die Verwarnung könnte unflätige Begriffe enthalten, die geeignet sind, den Halter zu beleidigen. Das wäre strafrechtlich relevant ;- )

Gruß,

Kannitverstan

er wollte wahrscheinlich auf den 264 StGB hinaus…

Subventionsbetrug? :smile:

Ich vermute, Du hast die 1 und die 2 verwechselt:
https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
Was aber natürlich auch nicht erfüllt ist, wenn man sich mal


durchliest.
Gruß
anf

ist es das nicht, wenn man Zahlung leistet, die man nicht muss? :wink:

Ansonsten: Hupps

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