Hallo!
Angenommen jemand hätte vor 3 1/2 Jahren eine Couchgarnitur im Möbelhaus gekauft, die vorhergehende Beratung hätte insbesondere auf die hohen Abriebswerte und die Langlebigkeit des Bezugs hingewiesen… Wenn sich dieser Bezug nun - trotz geringer Beanspruchung - teilweise komplett ablöst und rissig ist, hat der Käufer dann die Möglichkeit auf Falschberatung zu klagen oder sonstige rechtliche Möglichkeiten?
Ich freue mich über eine Antwort.
Gruß DrMoeMoe