Falschberatung beim Möbelkauf

Hallo!
Angenommen jemand hätte vor 3 1/2 Jahren eine Couchgarnitur im Möbelhaus gekauft, die vorhergehende Beratung hätte insbesondere auf die hohen Abriebswerte und die Langlebigkeit des Bezugs hingewiesen… Wenn sich dieser Bezug nun - trotz geringer Beanspruchung - teilweise komplett ablöst und rissig ist, hat der Käufer dann die Möglichkeit auf Falschberatung zu klagen oder sonstige rechtliche Möglichkeiten?

Ich freue mich über eine Antwort.

Gruß DrMoeMoe

Hallo,

wenn es nicht gerade eine fünfhundert Euro Garnitur und kein 0815 Möbelhaus war, sonder eines das etwas auf sich hält, wird es Ihnen die Garnitur auch nach 3 1/2 Jahren auf Kulanz noch umtauschen (vorrausgesetzt dieses Model ist noch aktuell) oder neu beziehen oder eine andere Lösung anbieten. So wie Sie es beschreiben ist das eindeutig eine Verarbeitungs- oder ein Materialfehler. Klagen wird kaum was bringen.

Gruß Don

Bei hochwertigen Möbeln darf so etwas nicht passieren. Es kommt natürlich auf die Nutzung an, aber nach fast 4 Jahren kann vor allem bei günstigen Möbeln ein solcher Mangel auftreten. Sofern sie über 2000 Euro bezahlt haben sollten, gibt es da für mich keine Frage mehr. Sprechen sie den Verkäufer oder das Möbelhaus ganz freundlich darauf an - klagen können sie immer noch.

Hallo Don,
vielen Dank für deine Antwort! Angenommen es ist keine günstige Couch und auch das Möbelhaus ist sehr bekannt… Hilfe auf Kulanz wurde leider abgelehnt da der Hersteller auf die abgelaufene Garantie hinweist.

Wenn man nun versuchen würde „Druck“ aufzubauen aufgrund rechtlicher Möglichkeiten oder vergangener Urteile - gibt es Paragraphen oder Urteile die man vorbringen könnte?

Ich freue mich über eine Antwort.

Gruß DrMoeMoe

Hallo,

Angenommen jemand hätte vor 3 1/2 Jahren eine Couchgarnitur im
Möbelhaus gekauft,

Ich spiele mal „die Gegenseite“:

die vorhergehende Beratung hätte
insbesondere auf die hohen Abriebswerte und die Langlebigkeit
des Bezugs hingewiesen…

Kann das nachgewiesen werden? In einer Form, die in einem Rechtsstreit Bestand hat? Gibt es in dem Zusammenhang Definitionen für „Abriebswert“ und „Langlebigkeit“?

Wenn sich dieser Bezug nun - trotz
geringer Beanspruchung - teilweise komplett ablöst und rissig
ist,

Wie und von wem wird „geringe Beanspruchung“ definiert? Gibt es Widersprüche zu den Definitionen von „Abriebswert“ und „Langlebigkeit“?

hat der Käufer dann die Möglichkeit auf Falschberatung zu
klagen oder sonstige rechtliche Möglichkeiten?

Alles was mit „Garantie“ zu tun hat, ist „abgelaufen“?

Ich freue mich über eine Antwort.

Bitte.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
ganz ehrlich: vergiss es.
Der Kunde müsste BEWEISEN, dass eine Mindesthaltbarkeit abgemacht war und diese trotz (ebenfalls zu beweisenden) geringen Verschleiß nicht erreicht wurde. Wie will er das denn machen? Im Kaufvertrag wird wohl kaum etwas derartiges stehen und was irgendein Verkäufer damals wörtlich versprochen hat (und nicht nur in allgemeinen Floskeln erzählt) wird wohl auch nicht zu beweisen sein - abgesehen davon, dass sicher auch noch irgendwas von ‚mündliche Zusatzabsprachen sind ungültig‘ im Vertrag stehen wird.
Auch den angeblichen Materialfehler muss der Kunde beweisen, nicht nur einfach behaupten oder vermuten.
Ich wiederhole: vergiss es.
Zum Nachlesen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html
Gruß
testare_

Hallo,

es ist immer schwer, a) die Aussagen aus dem Beratungsgespräch zu beweisen und b) eine geringe Beanspruchung zu dokumentieren. Ich denke es handelt sich hier um einen Materialfehler und würde deshalb beim Möbelhaus vorsprechen und auf diesen Materialfehler plädieren. Wenn es ein gutes Möbelhaus ist, wird es sich für den Kunden einsetzen und den Austausch des Beezuges erreichen. Ansonsten mal den Verbraucherschutz kontaktieren.

Viel Erfolg

red-grisu

Nun bin ich kein Rechtsanwalt aber ich glaube der Hersteller brauch nur 2 Jahre Garantie geben. Alles weiter ist Kulanz. Du kannst ja nicht beweisen, dass du sie nur wenig benutzt hast. Ich würde das Möbelhaus ansprechen und entweder Ersatz bekommen oder nie wieder etwas kaufen dort. Evtl. kannst du, bei negativer Reaktion, die Sache veröffentlichen.