Falschberatung Lebensversicherung mit Protokoll

Hintergrund:

Ich habe in 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen und wegen meines internationalen Hintergrunds (Österreichische & Kanadische Staatsbürgschaft, Studium in Kanada, Arbeit in Österreich, Deutschland und Kanada) dem Berater sogar selbständig mit auf den Weg gegeben, dass ich eine Police will die ich sinnvoll in andere Länder, speziell Österreich, mitnehmen kann, ohne dass mir dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.

Im Erstberatungsprotokoll steht unter der Sektion Familie wörtlich: Freundin bei der SPK, Personalfachwirtin, wird sich als Angestellte umorientieren und mögl. mit nach Österreich umziehen.

Für mich passte das gut genug, sodass ich das Protokoll nicht anfocht. Ich war mir auch nicht der Tragweite der Formulierung dieses Satzes bewusst.

Also ich vor drei Jahren nach Österreich umgezogen bin musste ich mit erschrecken feststellen dass in Österreich Lebensversicherungen mit 4% besteuert werden. Dies ist natürlich genau der Finanzielle Nachteil den ich vermeiden wollte. Mein Berater hatte sich nicht im geringsten informiert.

Ich habe also auf Rückabwicklung geklagt. In der Verhandlung hat der Berater dann behauptet über einen Umzug sei nie geredet worden, sondern nur über eine temporär befristeten Auslandsaufenthalt, da dies bei meinem damaligen Arbeitgeber vorkam (dazu muss man sagen, das der Arbeitgeber nur Dependancen in England und damals den USA hatte …); Ich hätte ihm zum damaligen Zeitpunkt keinen Umzugstermin genannt.

Aus Sicht des Gerichts habe ich nicht nachgewiesen, dass für den Berater klar gewesen sei dass ich umziehen wolle.

Fragen:

  1. Welches Gesetzbuch/Gesetzteswerk ist für Beratungsdienstleistung von Versicherungen zuständig?
  2. Wo kann ich Präzedenzfälle für Fehl/Falschberatung finden?
  3. Gibt es Gesetzte/Richtlienien die beschreiben was eine Beratung/Beratungsprotokoll beinhalten muss?
  4. WIE finde ich einen Rechtanwalt mit dem ich in der zweiten Instanz eine Chance habe?

Hallo,da kann ich Dir nicht weiter helfen.LG Witharos

Das nicht beanstandete Protokoll wird keinen Spielraum lassen.
Zwei Möglichkeiten sehe ich in dieser Situation :

  1. LV kündigen und auszahlen lassen - neue abschließen.
  2. Jede Versicherung hat einen Ombudsmann, der in der Police genannt sein muss !!!
    Diesen mit dem Sachverhalt konfrontieren und eine Korrektur verlangen.
    MfG

Keine Ahnung. Sorry

Solche Detailfragen müssten Sie schon mit einem Fachanwalt besprechen. Googeln Sie bitte am Gerichtsstand der Versicherung nach entspr. Fachanwalt. Es tut mir Leid Ihnen keine bessere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
mr.timer

Ich kann dir da leider nicht wirklich weiterhelfen, es gibt diverse Anwalts Beratungsseiten, das werden wahrscheinlich die richtigen Ansprechpartner sein.

Wenn allerdings der Vermerk auf dem Erstberatungsprotokoll nicht ausreicht wird es sehr schwierig werden, da du immer Aussage gegen Aussage hast und alles andere schriftlich vermerkt werden muß.

Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe daß dir in diesem Fall Gerechtigkeit zu Teil wird, leider kann man in diesem Fall mal wieder nicht von Recht sprechen…

Gruß

Weiss ich nicht

zu 1.: hauotsächlich das versicherungsvertragsgesetz in kombination mit vielen anderen, fragen sie bitte ihren anwalt (sie haben doch einen, wenn es schon zur verhandlung kam?)
zu 2.: fragen sie ihren anwalt, der sollte das wissen…
zu 3.: ja, fragen sie ihren anwalt
zu 4.: wenden sie sich an ihren anwalt oder die rechtsanwaltskammer, oder:

bevor sie uns experten hier zeit stehlen, recherchieren sie selbst z.b. im netz.

Ich bedanke mich natürlich für JEDE Hilfe die ich umsonst bekomme. Um die Frage nicht unnötig aufzublasen, habe ich Details warum ich mit meinem Anwalt, mit dem ich ja die erste Instanz verloren habe, nicht zufrieden bin ausgespart. Ich habe einfach kein Vertrauen mehr dass dieser Anwalt meine Fragen zufriedenstellend beantworten kann. Leider war dieser Anwalt der einzige der mir empfohlen wurde. Bei meiner jetzt intensiven Recherche der letzten zwei Wochenenden zu diesem Thema, in Bezug auf Gesetzestexte oder Referenzfälle im Netz, scheine ich einfach nicht die richtigen Schlüsselwörter zu kennen. Beim Versuche Rechtsanwälte zu finden im Netz bin ich über viele Anwaltskanzleien gestolpert mit ähnlichen Web-sites wie die meines Anwalts, aber überzeugt hat mich keine. Mehrere Anwälte bieten eine entgeltliche Erstberatung an, schließen dabei aber jede Sachbezogene Berücksichtigung aus. Mir ist nicht klar, woran ich einen guten Anwalt für meinen Fall erkennen soll, wenn ich mit ihm meinen Fall nicht anspechen kann.

Für jegliche Tips, speziell welche Schlüsselwörter hier relevant sind, oder explizize Websites die ich gesehen haben sollte, denn es gibt leider unglaublich viele, die sich von der Qualität nicht wirklich hervortun, wäre ich SEHR dankbar. UND JA ich weis, dass jede Nennung nur beispielhaft sein kann, und keine BERATUNG durch euch Experten darstellt.

Vielen Dank für euere Zeit!

Guten Tag,

leider kann ich hier nicht helfen. Ich bin mir jedoch sicher, dass hohe Kosten entstehen, die direkt von dem angesparten abgezogen.
Eine Lebensversicherung ist nahezu das schlechteste Produkt was man wählen kann. Hier gilt es zu klären, ob sich die Anlageform überhaupt noch Sinn macht.

Ein Rat noch, nichts aus Frust o.ä. kündigen.

Viel Erfolg.
Chris

Sorry,nicht mein Gebiet.
:smile:

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage.
Bevor ich antworte, muss ich voranstellen, dass meine Ausführungen ausschließlich meine Meinung darstellen. Ich kann und darf keine Rechtsberatung geben, weil ich kein Anwalt bin. Ich bemühe mich dennoch um eine möglichst genaue Information, um einen Hinweis zu geben, wie vielleicht weiter verfahren werden kann.
Zu Ihrer Anfrage:
Zunächst ist es gar nicht so einfach, Informationen über Beratungen und die entsprechenden Vorschriften bei Versicherungsverträgen zu finden, die 2005 abgeschlossen wurden.
Grundsätzlich gilt aber auch in Deutschland, dass man Steuern auf die Erträge (also Zinsen und Überschussanteile) zahlen muss, wenn die kapitalbildende Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt wird. Erst danach gilt, dass auch die Erträge steuerfrei sind. Gerade für Versicherungen aus 2005 dürfte das so Gültigkeit haben.
Grundsätzlich regeln sich aktuell die Beratungenserfordernisse nach dem VVG (Versicherungsvertragsgesetzt) und hier nach dem 7. Abschnitt, also von § 59 – 68 VVG.
Hierzu ist aber anzumerken, dass dieses Gesetz in der Fassung von 2007 mit einer Aktualisierung von 2011 ist. Das habe ich im Internet unter dem folgendem Kink gefunden: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/BJNR26311…
Das ist eine Seite des Bundesministeriums für Justiz, somit sollte das in der Fassung zumindest richtig sein.
Es stellt sich hier die Frage, inwieweit es auch 2005 schon Gültigkeit hatte. Es hat sich insbesondere zur Beratungsverpflichtung von Banken und Versicherungen gerade in dem Zeitraum einiges geändert.

Wo findet man Präzedenzfälle zu Falschberatungen:
Unter dem Link: http://duebbert-und-partner.de/201110132379/versiche…

Habe ich ein paar interessante Fälle von Oberlandesgerichten gefunden. Hier kam es beispielsweise bei einer mangelnden Beratung zu einer sogenannten Beweisumkehr. Da der Versicherer kein umfängliches Beratungsprotokoll vorlegen konnte, wurde die Beweispflicht gekehrt, das bedeutet, der Versicherer musste nachweisen, dass eine umfängliche Beratung durchgeführt wurde.
„…OLG Saarbrücken Urteil vom 4.5.2011, 5 U 502/10 – 76) begründet kein Beratungsprotokoll vorhanden ist…“
Das vollständige Urteil ist auf der vorgenannten Seite (Link) zu finden.
Generelle Informationen zu Präzedenzfällen findet man unter den Veröffentlichungen der NJW (Neue Juristische Wochenschrift), zu finden beispielweise unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Juristische_Wochen…

Zur nächsten Frage, also den Umfang der Beratungspflicht:
Die Pflicht zum Umfang der Beratung richtet sich grundsätzlich auch nach dem VVG, ist natürlich dann wiederum Auslegungssache. Aber auch dahingehend sind Informationen im Internet zu finden…
Hier habe ich unter dem folgenden Link Informationen gefunden:
http://www.my-anwalt.info/versicherungsrecht.htm
Wie findet man einen geeigneten Anwalt für einen Prozess dieser Art. Ich selbst würde auf jeden Fall nach einem Fachanwalt für Vertrags- und Versicherungsrecht suchen, was eine grundlegende Voraussetzung für das Gelingen einen Erfolg in der nächsten Instanz sein dürfte. Wenn man in der eigenen Stadt keinen Fachanwalt kennt oder findet, könnte auch hier das Internet eine geeignete Hilfe sein. Alternativ wäre die Anfrage bei einer Verbraucherberatungsstelle eine mögliche Adresse. Verbraucherberatungsstellen findet man normalerweise in den meisten größeren Städten.

Ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte…
Viel Erfolg

eterno

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage.
Bevor ich antworte, muss ich voranstellen, dass ich kein An

Hallo ncdarzow,

zu 1: http://www.gesetze-im-internet.de/vag/BJNR001390901…

zu 2-4: Ich denke die „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ kann Ihnen ggf. weiterhelfen.

http://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html

Beste Grüße
tripleZ

dass erstberatungen entgeltlich sind, ist völlig normal, da halten sich anwälte auch streng dran. ok, damit muss man leben. aber was sie durchaus tun, ist eingestehen, wenn sie nciht fachmann sind, und empfehlen druchaus auch mal weiter. ich würde tatsächlich den weg zur anwaltskammer gehen, den ndie wissen genau, welcher anwalt was besonders gut kann.

Hallo,

da Du hier offensichtlich schon einmal vor Gericht verloren hast, obwohl die Gerichte i.d.R. ja gerne Versicherungen verurteilen, sehe ich wenig Hoffnung.

Davon unabhängig, denn hiernach hast Du ja nicht gefragt, würde ich mich einmal an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und den Ombudsmann für Versicherungen wenden, nur werden auch die wahrscheinlich sagen, dass, wenn der Fall schon vor Gericht entschieden wurde, der Fall ja bereits untersucht wurde.

Das Thema ist leider viel zu umfangreich, als dass hier eine kurze Antwort irgendwie helfen könnte; ein Fachanwalt kann hier besser und verbindlicher antworten und vor allem auf Deinen Einzelfall eingehen. Es gibt Anwälte, die haben sich auf bestimmte Versicherer eingeschossen und sind damit sehr erfolgreich. Du schreibst leider nicht, um welche Versicherung es hier geht, google einfach mal die Begriffe „Anwalt, Klage [Name der Verischerung]“ dann findest Du evtl. einen Anwalt. Warum Deiner in der ersten Instanz so unfähig war ist schlicht unglaublich, oder der Fall ist einfach doch so eindeutig.

Entscheidend ist hier auch, war der Berater Angestellter des Versicherungsunternehmens oder als ‚Freier Finanzdienstleister‘ unterwegs. Besprich das mit einem Anwalt, das hier ist m.E. das falsche Forum, da zu viele wichtige Details unklar sind. Für mich offen ist auch die Besteuerung überhaupt: die Versicherung zahlt doch noch nicht aus, oder? Wenn dann mal dieser Zeitpunkt gekommen ist, wer weiß, wo Du dann lebst. Damit ist nach heutigem Gesichtspunkt nämlich noch kein Schaden entstanden (Du zahlst ja heute keine Steuern). Und so gehen die Details weiter…

Sorry, mehr kann ich hierzu nicht schreiben.

Viel Erfolg
nch

Hallo,

zu 1 und 3
Wikipedia kann man etwas nachlesen zur Europäische Vermittlerrichtlinie (Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung)
zu 2
mir nicht bekannt
zu4
Fachanwalt für Versicherungsrecht Michaels Hamburg. Die Herren habe ich bei Seminaren kennen gelernt und für sehr kompetent empfunden im Versicherungsrecht.

Man könnte den Fall, wenn nicht schon geschehen, auch dem Versicherungsombutsmann in Berlin zwecks Beurteilung und Hilfe vorlegen.

Ich denke dass der Nachweis den das Gericht fordert schwer beizubringen sein wird, wenn das nicht im Protokoll steht.
Ich bin aber der Meinung, dass der Vermittler sich schlau machen musste, ob es außerhalb Deutschlands andere Steuerregelungen gibt. Ein Anruf in der Antragsabteilung der Versicherung hätte dem genügt.
Auch bin ich der Meinung, dass das zum Grundwissen eines Vermittlers gehört.
Viel Erfolg in der nächsten Instanz
Gruß
Franjo

P.S. Es wäre wissenswert wie dieser Fall ausgeht.

Hallo,

diese Sache erscheint mir sehr komplex. Ein 0815-Anwalt, ohne großes persönliches Engagement wird Ihnen hier wahrscheinlich nicht helfen können.

Ich kann Ihnen keine professionelle Rechtsberatung geben. Es handelt sich im Folgenden lediglich um meine persönlichen Einschätzungen und Auffassungen.

Wie Sie schreiben, geht aus dem Protokoll hervor, dass Ihre Freunden ggf. mit nach Österreich umziehen wollte.
Im Umkehrschluss bedeutet dies doch, dass Sie selbst nach Österreich umziehen wollten, denn sonst würde es ja keinen Sinn machen, dass Ihre Freundin mit dorthin ziehen wollte.

Warum hat Ihnen das Gericht in erster Instanz dann trotzdem nicht Recht gegeben? M. E. ist - zumindest indirekt - erwiesen, dass der Berater davon wusste, dass Sie nach Österreich umziehen wollten.

Zwei andere Frage könnten im weiteren Verlauf (2. Instanz) von Bedeutung sein:

Hätten Sie gewusst, dass LV-Verträge in Österreich mit 4% versteuert werden, weil Ihr Berater Sie ordnungsgemäß darauf hingewiesen hätte, hätten Sie diesen Vertrag dann nicht abgeschlossen?

Hätte es eine Alternative zu dem von Ihnen abgeschlossenen LV-Vertrag gegeben, wenn man Ihren Umzug nach Österreich und die dortige Besteuerung mit ins Kalkül gezogen hätte oder hätte es ohnehin keine für Sie günstigere Lösung gegeben?

Bei diesen Fragen geht es darum, ob die mangelnde Aufklärung durch Ihren Berater ursächlich ist, für den Ihnen entstandenen finanziellen Schaden.

Wie hoch ist denn der Ihnen durch die 4%ige-Besteuerung entstandene finanzielle Schaden?

Es muss sich wohl um eine sehr hohe Lebensversicherungssumme, bzw. Ablaufleistung gehandelt haben, wenn sich der Gang in die 2. Instanz finanziell noch lohnt (Anwalts- und Gerichtskosten).

Gruß, Karl

Hallo, ncdarzow,
in Deutschland wird die Versicherungssumme auch besteuert.

Mit Licht und Liebe Licht10

Zu Frage 1: Siehe den beigefügten Link und die darin enthaltenen Angaben:

http://www.beratungsprozesse.de/ergebnis/beratungspr…

und

http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/1169198/data/E…

Neben den kostenpflichtigen Rechtsprechungsdatenbanken wie Juris oder CH. Beck, Jurion und kleineren Anbietern finden Sie Rechtsprechung zu bestimmten Themen auf den Seiten des Bundesgerichtshof und der Justizportale der Länder. Dort können Sie Entscheidungen nach Stichworten durchsuchen. Anbei ein paar Links zu den Seiten wichtiger Justizportale:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/…

Alles zum Beratungsprotokoll eines Versicherungsvermittlers finden Sie hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungsprotokoll_%28V…

Den richtigen Rechtsanwalt finden Sie, indem Sie möglichst einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Ihrer Nähe aufsuchen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben - wenn auch etwas spät, geholfen zu haben.

MfG

HK