Hintergrund:
Ich habe in 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen und wegen meines internationalen Hintergrunds (Österreichische & Kanadische Staatsbürgschaft, Studium in Kanada, Arbeit in Österreich, Deutschland und Kanada) dem Berater sogar selbständig mit auf den Weg gegeben, dass ich eine Police will die ich sinnvoll in andere Länder, speziell Österreich, mitnehmen kann, ohne dass mir dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Im Erstberatungsprotokoll steht unter der Sektion Familie wörtlich: Freundin bei der SPK, Personalfachwirtin, wird sich als Angestellte umorientieren und mögl. mit nach Österreich umziehen.
Für mich passte das gut genug, sodass ich das Protokoll nicht anfocht. Ich war mir auch nicht der Tragweite der Formulierung dieses Satzes bewusst.
Also ich vor drei Jahren nach Österreich umgezogen bin musste ich mit erschrecken feststellen dass in Österreich Lebensversicherungen mit 4% besteuert werden. Dies ist natürlich genau der Finanzielle Nachteil den ich vermeiden wollte. Mein Berater hatte sich nicht im geringsten informiert.
Ich habe also auf Rückabwicklung geklagt. In der Verhandlung hat der Berater dann behauptet über einen Umzug sei nie geredet worden, sondern nur über eine temporär befristeten Auslandsaufenthalt, da dies bei meinem damaligen Arbeitgeber vorkam (dazu muss man sagen, das der Arbeitgeber nur Dependancen in England und damals den USA hatte …); Ich hätte ihm zum damaligen Zeitpunkt keinen Umzugstermin genannt.
Aus Sicht des Gerichts habe ich nicht nachgewiesen, dass für den Berater klar gewesen sei dass ich umziehen wolle.
Fragen:
- Welches Gesetzbuch/Gesetzteswerk ist für Beratungsdienstleistung von Versicherungen zuständig?
- Wo kann ich Präzedenzfälle für Fehl/Falschberatung finden?
- Gibt es Gesetzte/Richtlienien die beschreiben was eine Beratung/Beratungsprotokoll beinhalten muss?
- WIE finde ich einen Rechtanwalt mit dem ich in der zweiten Instanz eine Chance habe?