Falschberatung Lebensversicherung mit Protokoll

Hintergrund:
Ich habe in 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen und wegen meines internationalen Hintergrunds (Österreichische & Kanadische Staatsbürgschaft, Studium in Kanada, Arbeit in Österreich, Deutschland und Kanada) dem Berater sogar selbständig mit auf den Weg gegeben, dass ich eine Police will die ich sinnvoll in andere Länder, speziell Österreich, mitnehmen kann, ohne dass mir dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.

Im Erstberatungsprotokoll steht unter der Sektion Familie wörtlich: Freundin bei der SPK, Personalfachwirtin, wird sich als Angestellte umorientieren und mögl. mit nach Österreich umziehen.

Für mich passte das gut genug, sodass ich das Protokoll nicht anfocht. Ich war mir auch nicht der Tragweite der Formulierung dieses Satzes bewusst.

Also ich vor drei Jahren nach Österreich umgezogen bin musste ich mit erschrecken feststellen dass in Österreich Lebensversicherungen mit 4% besteuert werden. Dies ist natürlich genau der Finanzielle Nachteil den ich vermeiden wollte. Mein Berater hatte sich nicht im geringsten informiert.

Ich habe also auf Rückabwicklung geklagt. In der Verhandlung hat der Berater dann behauptet über einen Umzug sei nie geredet worden, sondern nur über eine temporär befristeten Auslandsaufenthalt, da dies bei meinem damaligen Arbeitgeber vorkam (dazu muss man sagen, das der Arbeitgeber nur Dependancen in England und damals den USA hatte …); Ich hätte ihm zum damaligen Zeitpunkt keinen Umzugstermin genannt.

Aus Sicht des Gerichts habe ich nicht nachgewiesen, dass für den Berater klar gewesen sei dass ich umziehen wolle.

Fragen:

  1. Welches Gesetzbuch/Gesetzteswerk ist für Beratungsdienstleistung von Versicherungen zuständig?
  2. Wo kann ich Präzedenzfälle für Fehl/Falschberatung finden?
  3. Gibt es Gesetzte/Richtlienien die beschreiben was eine Beratung/Beratungsprotokoll beinhalten muss?
  4. WIE finde ich einen Rechtanwalt mit dem ich in der zweiten Instanz eine Chance habe?

Hintergrund:
Ich habe in 2005 eine Lebensversicherung abgeschlossen und
wegen meines internationalen Hintergrunds (Österreichische &
Kanadische Staatsbürgschaft, Studium in Kanada, Arbeit in
Österreich, Deutschland und Kanada) dem Berater sogar
selbständig mit auf den Weg gegeben, dass ich eine Police will
die ich sinnvoll in andere Länder, speziell Österreich,
mitnehmen kann, ohne dass mir dadurch ein finanzieller Schaden
entsteht.

Handelt es sich um einen Versicherungsabschluss in Deutschland,
bei einem deutschen Versicherungsunternehmen ?

Im Erstberatungsprotokoll steht unter der Sektion Familie
wörtlich: Freundin bei der SPK, Personalfachwirtin, wird sich
als Angestellte umorientieren und mögl. mit nach Österreich
umziehen.

Dieser Hinweis besagt aber nicht, dass ausländische Steuergesetze
beachtet werden müssen.

Für mich passte das gut genug, sodass ich das Protokoll nicht
anfocht. Ich war mir auch nicht der Tragweite der Formulierung
dieses Satzes bewusst.

Also ich vor drei Jahren nach Österreich umgezogen bin musste
ich mit erschrecken feststellen dass in Österreich
Lebensversicherungen mit 4% besteuert werden.

Wenn es sich um eine Deutsche Lebensversicherung handelt -
warum wird diese denn überhaupt bei der Steuererklärung in Österreich angegeben ?

Dies ist
natürlich genau der Finanzielle Nachteil den ich vermeiden
wollte. Mein Berater hatte sich nicht im geringsten
informiert.

Verstehe jetzt diesen Sinn nicht.

Wenn eine Lebensversicherung abgeschlossen wird, bekommt man entweder bei Vertragsablauf eine Kapitalauszahlung oder im Todesfall der Bezugsberechtigte die Todesfallsumme ausgezahlt.

Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer nach Österreich verzieht.

Verständnisfrage: gibt es denn in Österreich Lebensversicherungsverträge für die keine Steuer gezahlt werden müsste ?

Hallo.

Zunächst würde mich (bestimmt auch andere) interessieren, wie hoch die tatsächliche Schadensumme sein wird (bezogen auf die derzeit grognostizierte Ablaufleistung)

Fragen:

  1. Welches Gesetzbuch/Gesetzteswerk ist für
    Beratungsdienstleistung von Versicherungen zuständig?

VersVermV

  1. Wo kann ich Präzedenzfälle für Fehl/Falschberatung finden?

Bestimmt hat Tante Google hier Ergebnisse zu

  1. Gibt es Gesetzte/Richtlienien die beschreiben was eine
    Beratung/Beratungsprotokoll beinhalten muss?

Siehe 1. ABER! Die galten damals noch nicht. Erst seit 22.05.2007 ist eine Dokumentation der Beratung vorgschrieben.

  1. WIE finde ich einen Rechtanwalt mit dem ich in der zweiten
    Instanz eine Chance habe?

Fachanwalt für Versicherungsrecht + Ortsangabe bei Google

Grüße
Claude Burgard

selbständig mit auf den Weg gegeben, dass ich eine Police will
die ich sinnvoll in andere Länder, speziell Österreich,
mitnehmen kann,

Was meinst Du mit „mitnehmen“ ? Was sollte Dich daran hindern, eine in D abgeschlossene Police bei Umzug ins Ausland von dort aus weiterhin zu bezahlen und später die Leistung vom Ausland aus in Anspruch zu nehmen ?

Zweiter Punkt: zu den steuerlichen Auswirkungen eines Versicherungsvertrages darf ein Versicherungsvermittler Dich nicht beraten. Mit anderen Worten, Du kannst ihn kaum deswegen verklagen, dass er es nicht gemacht hat. Anders sieht es aus, wenn er Dir nachweislich einen falschen Steuerrat gegeben hat, das scheint hier aber nicht passiert zu sein.

  1. WIE finde ich einen Rechtanwalt mit dem ich in der zweiten
    Instanz eine Chance habe?

www.gidf.de

Achtung:
Das Vorbringen neuer Tatsachen ist in der Berufung in der Regel nicht möglich (siehe http://dejure.org/gesetze/ZPO/531.html).

Hallo Nordlicht,

es stimmt : Steuerliche Empfehlungen dürfen in einem Verkaufsgespräch zu Versicherungen/Anlagen keine Rolle spielen.
Der springende Punkt ist aber eine anderer: Der Vertreter hatte in Wahrheit kein Angebot für den Interessenten.Es gehört nun wirklich nicht zum Tagesgeschäft eines normalen deutschen Vertreters die Besonderheiten im nahen europäischen Ausland in ihren Verkaufsgesprächen zu berücksichtigen.

Die Bayern können davon ein Lied singen - wenn man bedenkt,diese Kompetenzgranaten waren aber nun wirklich hochdotiert und sind trotzdem hochnotpeinlich gescheitert!

Wer will da einem deutschen Herrn Kaiser böse sein? Oder einem ebenso hilflosen User?

Grüße

Riester Johann

Hallo,

Der springende Punkt ist aber eine anderer: Der Vertreter
hatte in Wahrheit kein Angebot für den Interessenten.

Doch hatte er doch.

Es gehört nun wirklich nicht zum Tagesgeschäft eines normalen deutschen Vertreters die Besonderheiten im nahen europäischen Ausland in ihren Verkaufsgesprächen zu berücksichtigen.

Und der UP hat es unterlassen zu erläutern, warum seine Police „umziehen“ sollte. Ehrlich gesagt, habe ich das bis heute nicht verstanden.

Gruß

Nordlicht