Falsche Abbuchung auf der Kreditkarte?

Hallo,

ist es richtig, dass wenn die Kreditkarte eine falsche Abbuchung aufweist, man dafür versichert sein muss. Ich kenne jemanden der eine Kreditkarte bei der Postbank hat und bei ihm ist da mal was falsches abgebucht worden. Die Bank sagte ihm, da er kein Plus-Mitglied ist, wäre es schwer den Betrag zu erstatten…
Da ich bei einer anderen Bank (DKB) meine Kreditkarte habe und diese überhaupt keine Plus-Mitgliedschaft anbietet, bin ich jetzt ein wenig verwirrt und verunsichert…

Hi,

bei Abschluss des Kartenvertrages musstest du doch unterschreiben/anklicken dass du die AGB akzeptierst. Hast du die etwa nicht gelesen?

„12. Erstattungs- und Schadensersatzansprü-che des Karteninhabers
Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung (1)
Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die DKB AG
gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer
Aufwendungen. Die DKB AG ist verpflichtet, dem Karteninhaber
den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der
Betrag einem Konto des Karteninhabers belastet, wird die DKB
AG dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne
die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte.“ http://dok.dkb.de/pdf/kk_visa_mc.pdf

Jeder, der deine Kreditkarte mal gesehen hat (und sich Zahlen gut merken kann), kann anschließend im Netz damit problemlos einkaufen. Genauso, wie bei deiner EC-Karte.

Daß sich eine Bank da aus der Verantwortung ziehen kann, unberechtigte Abbuchungen rückgängig zu machen, wage ich doch sehr zu bezweifeln.

Etwas anders sieht es aus, wenn anscheinend tatsächlich die Karte selbst benutzt wurde.

Wie dem auch sei, ich kann meinem Vorredner zustimmen, bei der DKB brauchst du keine Sorgen zu haben. Mit meiner Kreditkartennummer wurde mal auf einer amerikanischen Stammbaum-Seite von jemandem mit anderem (europäischen) Namen von Bankok aus bezahlt.

Die DKB wollte eine eidesstattliche Versicherung, daß ich diese Zahlung nicht getätigt habe, und das wars.

Hallo.

Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang haftet der Karteninhaber nicht (§ 675u BGB).
Wenn ein autorisierter Zahlungsvorgang vorliegt (z.B. mit Eingabe der Pin) und/oder die Karte gar gestohlen wurde, sieht’s ein bißchen anders aus (siehe §§ 675v, 675w, 675x BGB).
Mag sein, daß für solche Fälle Versicherungen angeboten werden, aber das Gesetz ist schon sehr verbraucherfreundlich. Eine „Plus-Mitgliedschaft“ braucht man m.E. nicht, und pauschal zu sagen „ohne Plus-Mitgliedschaft kein Geld zurück“ ist auch fragwürdig.

Gruß

Michael

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