Moin,
in der Firma ist etwas ziemlich Dämliches passiert. Es mussten vier Rechnungen überwiesen werden. Der Mitarbeiter hat eine Bankverbindung genommen, die nicht zu dem Lieferanten passt. Die Überweisungen sind jetzt drei Wochen her. Das heißt, dass der unrechtmäßige Empfänger sich nicht gemeldet hat. Nach Mahnung des Lieferanten hat sich die Sache geklärt.
Das Problem ist die Überweisung auf ein fremdes Konto. Die Mitarbeiterin der Sparkasse erklärte, dass die Sparkasse auf den Kontoinhaber zugehen würde und ihn auffordern würde, das Geld zurück zu überweisen. Wenn er es nicht macht, was dann? Im BGB gibt es den Entreicherungsparagraphen. Kann man es damit versuchen. Oder tatsächlich sofort Rechtsanwalt und mal schauen, was passiert?
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