Falsche Beratung im Sportgeschäft - Umtausch

Im Sportgeschäft wurde die notwendige Länge eines Langlaufschuppenskies anhand eines Gerätes bestimmt.Beim ersten Gebrauch der Skier zeigte sich eine mangelnde „Griffigkeit“ beim Abstoßen mit der Schuppenzone - die Skier rutschten nach hinten weg.Die Schubarbeit musste allein mit den Stöcken geleistet werden.
Verkauft wurde die Skilänge 189cm,was lt.Hersteller im Internet ab 95kg u.mehr Körpergewicht empfohlen wird.Gewicht des Kunden:83kg.
Die Länge 184cm ist lt.Internet für den Gewichtsbereich 80 bis 95kg vorgesehen.
Meine Frage: kann der Kunde den Umtausch der gebrauchten Skier in die vom Hersteller empfohlene Länge verlangen, um so einen gebrauchsfähigen Ski zu erhalten?

Hallo,
ein Widerrufs- und Rückgaberecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen (z.B. Kauf im Internet). Ein Widerrufs- und Rückgaberecht gibt es nicht bei Kauf im Geschäft, der Händler kann nur es freiwillig geben. Gleiches gilt wohl auch bei Falschberatung.

VG sunana

Liebe Sunana,
vielen Dank für Deine prompte Antwort. Schade, daß Du Dir in puncto Falschberatung nicht sicher bist. Es stellt sich die Frage — es heißt immer, daß Beratung und Weiterversorgung (z.B. Pflege bzw.Instandhaltung der Skier) im Einzelhandel vor Ort durch nichts zu ersetzen sind und man deshalb den Mehrpreis hinnehmen soll — , ob man nicht beim Kauf im Geschäft „veräppelt“ wird.
Gruß Großmutter

Hallo,
die rechtiche Bewertung wird davon abhängen, ob die Fakten, die jetzt angeführt werden, beim Kauf dem Verkäufer bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. Wenn ja, ist Umtausch oder Rückgängigmachung berechtigt. Hart auf hart wird es auch auf die Beweisbarkeit der genannten Fakten ankommen. Eine abschließende Beurteilung kann nur angesichts des vollständigen Sachverhalts erfolgen; und das sprengt den Bereich von ‚weir-weiß-was‘.

Ich würde zum Verkäufer hingehen und auf Umtausch dringen („falsche Beratung“, „Fachgeschäft, und dann so etwas!“, „werde die Geschichte weiter tragen“ … Wenn der Umtausch sich nicht erreichen lässt, kann sich ein Weg zum Rechtsanwalt lohnen.

Viel Erfolg
Tronicrot

Ein eigens per Gerät optimierter 1,89 m langer anstelle eines formal nachberechneten 1,84 m langen Skis stellt wohl kaum eine eklatante Falschberatung dar.

So läßt sich dann ganz vorzüglich und länglich streiten.

Glaubst du denn wirklich, dass eine Kürzung um 2,7 %
deine Fahrprobleme beseitigen würde?

Hallo, 9sa,

diese Auslotung fand wohl im Geschäft statt. Der Fachverkäufer hat natürlich per Gerät die Länge des Ski berechnet — dies geschieht wohl durch das Zusammenspiel von Körpergewicht und Vorspannung des ausgewählten Skies.
Was das „lustige“ ist: beim 1.Mal wurde vom Fachverkäufer der 1,84m lange Ski bestimmt. Nach einer Woche - der Kunde bekam zu diesem Zeitpunkt erst die LL - Schuhe - , maß der gleiche Verkäufer nochmals aus und bestimmte den nächstlängeren Ski.
Auch diese paar cm sind sehr ausschlaggebend im Gegensatz zu Abfahrtskier: Auf LL - skiern bewegt man sich so vorwärts, daß man abwechselnd auf einen Ski das Gesamtgewicht verlagert. Dabei muß dann auch das mittlere Drittel der schuppensohle Bodenkontakt haben, sodass man sich vorwärts abstossen kann. Wenn das Gesamtgewicht des Läufers zu leicht ist, drückt er die Vorspannung des Skies nicht durch und die Schuppenzone kann nicht greifen.
Trotzdem Danke für Deine Antwort.

Freundlichen Gruß

Großmutter

Der Käufer kann verlangen, dass er die Ware erhält, die er bestellt hat.