Hallo Experten,
nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Herr Fasten wird am 01.10.2023 um 15:30 von der Polizei zu einer „verhaltensbedingten Verkehrskontrolle“ (so hat die Polizistin das vor Ort genannt) mit seinem Firmenfahrzeug angehalten, weil ein anderer Polizist gesehen hat, dass Herr Fasten sein Handy während der Fahrt in der Hand hatte und getippt hat. Herr Fasten wird vor Ort belehrt, dass er sich dazu nicht äussern muss, und er fragt nur, was das kostet. Mehr sagt er dazu nicht.
Die Polizistin erklärt, auf ihn würden 100 Eur Busgeld und einen Punkt in Flensburg zukommmen.
Eine Woche später findet Herr Fasten in seinem Briefkasten einen Anhörungsbogen, auf dem der Name „Fatsen“ steht (Buchstaben Dreher). Der Postbote hat das aber trotzdem eingeworfen.
In dem Schreiben wird ihm vorgeworfen, er hätte die Tat am 01.10.23 um 16:30 begangen. Also eine Stunde später, als es tatsächlich war.
Zu der im Anhörungsbogen angegebene Zeit befand sich das Fahrzeug bei Herrn Fasten zu Hause. Das ist durch GPS Fahrtenbuch der Firma belegbar.
Jetzt hat sich Herr Fasten im Anhörungsbogen
dazu geäussert und die Tat nicht zugegeben, da er 1. zu der angegebenen Zeit nicht an dem Ort war ( den Ausdruck der GPS Daten hat er mit hinzugefügt) und 2. dass er nicht „Fatsen“ heisst.
Wie gut stehen die Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird, schließlich ist da ja so einiges schief gelaufen… ??
vielen Dank für die Hilfe