Falsche/Defekte Ware geliefert

Bei eBay wurde eine schwarz/weiße Couch für 1300 Euro ersteigert (Neu und OVP). Geliefert wurde eine schwarze Couch mit eingedrückten Füßen und Kratzer im Lederbezug. Der Verkäufer wurde aufgefordert die Ware abholen zu lassen und die ersteígerte Couch in schwarz/weiß zu liefern. Der Verkäufer antwortet nicht. Es erfolgte eine Fristsetzung von 10 Tagen per Einschreiben. Der Verkäufer antwortet wieder nicht. Wie ist weiter zu verfahren ?

Na ja, entweder

  1. die Sache auf sich beruhen lassen oder

  2. Klage erheben oder

  3. einen Anwalt einschalten.

Levay

Hey du,
hast du die Fristsetzung gemacht und die Aufforderung die Couch wieder abzuholen? Oder haben die von e-bay das gemacht?
Konnte dies deinem Artikel leider nicht entnehmen. Gruß

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hast du die Fristsetzung gemacht und die Aufforderung die
Couch wieder abzuholen? Oder haben die von e-bay das gemacht?
Konnte dies deinem Artikel leider nicht entnehmen. Gruß

Hi,

Seit wann kümmert sich eBay denn um Fristsetzungen? Das Einzige, was die eventuell interessiert ist, ob der Streitfall beigelegt wurde oder nicht.

Gruß
Sticky

hast du die Fristsetzung gemacht und die Aufforderung die
Couch wieder abzuholen? Oder haben die von e-bay das gemacht?
Konnte dies deinem Artikel leider nicht entnehmen. Gruß

eBay kümmert sich um nichts. Der Verkäufer hat eine Frist bekommen die Couch abholen zu lassen und die richtige Couch ohne Mängel zu liefern. Keine Reaktion. Der Betrag von 1300 Euro weg.

Echt? Aber es ist doch eigentlich in ihrem Interesse, dass alles reibungslos abläuft. In dem Fall würde ich auch einen Anwalt einschalten. Oder das Geld von der Bank zurück buchen lassen (ist bis drei wochen nach Abbuchung möglich) und denen noch mal ne Frist setzen, dass sie die Couch abholen sollen. Aber ich würde das vorsichtshalber noch mit jemandem der sich auskennt besprechen. Oder du nervst e-bay solange und machst Terror, bis sie sich drum kümmern.

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Hi Marle83,

Oder das Geld von der Bank zurück buchen lassen
(ist bis drei wochen nach Abbuchung möglich).

Echt?
Das Zurückbuchen geht nur bei Lastschrifteinzug (6 Wochen), und bei Abbuchungsauftrag (gleicher Tag oder 1 Tag später).
Eine vom Kontoinhaber selbst durchgeführte Überweisung ist weg.

Gruß
WB

Hallo,

die rechtliche Lage ist in FAQ:1167 erläutert. Bei diesem Betrag würde ich einen Anwalt beauftragen, außer das Bewertungsprofil des Verkäufers ist derartig gut, dass hier von einem harmlosen Versehen (Einmannbetrieb, VK ist plötzlich erkrankt, Emails im Spamfilter,o.ä.) ausgegangen werden kann.

Gruß,

Myriam