- Um nachzuweisen - 11 es liegt ein Gedaechnisprotokol, die deutsche Kollegin hat dieses verfasst. Auf gutem Deutsch kann Rechtsanwalt sofort die Sache begreifen. Wir haben das G-Protokol an die Filialleiter auch verschickt.
- Die Hauptsache - 11 eine Person als einen guten Rechtsanwalt zu beantragen. Telefonisch hat er mir ironisch gesagt : der Vorsitzende der Stadtsparkasse Ralf F. wird nichts auf meinem Brief antworten. BaFin gibt eine Rueckmeldung während 12 Wochen, nicht bis zum 13.04.2022.
- Betrag besteht 46 000 Euro. Mit solchem Geld müssen wir bestimmt schnellstmöglich Rechtsanwalt beantragen, ja? Nicht warten? Eine Mitarbeiterin von einer andern Filiale Landkreis empfiehlt nicht warten, sondern aber zum Rechtsanwalt gehen.
Er wurde uns von meinem deutschen Kollegen empfohlen.
Vielleicht ist er ein Freund von meinem Kollegen, aber fuer mich, fuer meinen Mann?
Keine Garantie, das er auf unserer Seite sein wird. Aber er ist Deutscher mit der Kanzlei im Innenstadt, ein Mann der wenigen Worte. Ich habe ihn nicht gesehen, nur ein kurzes Telefonat durchgeführt.
Was fuer ein Ratschlag wäre, der C_Punkt, ob er Erfahrung in Bank hat, Fachbegriffe beherrscht… Schließlich wird er sofort beleidigt sein?
Ich frage eigentlich nach den Phasen des Gespraech mit dem Rechtsanwalt, was soll ich aufpassen, um einen Draht vielleicht an ihn zu finden?
Im Voraus danke Dir fuer Deine Bemuehung!
Noch eine Frage. Ich habe Filialleiter in bezieht sich auf der Reklamationsabteilung der Deutschen Bank, die dass das Geld in den Maschen in Sberbank in Russland liegen geblieben sind. Bis jetzt haben wir keine schriftliche Bestaetigung/Abschlussbericht des Nachfprschungsauftrages etc.Plus dazu empfiehlt mir Filialleiter, mich an Sberbank mündlich anwenden, dass „sie dort besser auf Russisch verstehen“. Unsere Verwandten sind Vorort erschienen, keine spricht ohne eine beglaubte Vollmacht. Hatte wir diese beim Konsulaz gemacht, dann käme die Frage ueber einen Brief von der Deutschen Bank/Sparkasse mit dem Befund/Nachweis, dass die Schwarz auf Weiss, dass das Geld da sind und schicken dieses zurück.
Deswegen denke ich, dass das Geld In der Deutschen Bank versteckt sind.
I Hallo ramses90,
Heute habe ich BaFin angerufen - während 12 (!) Wochen kommt eine Rueckmeldung!
Soll ich mich Rechtsanwalt anwenden? 1999 Unser Betrag war hoch… Danke Dir.
Du neigst dazu zu glauben, dass alle anderen böse sind und Dir Übel wollen, nicht wahr?
Dein Ansatz, bei einem Problem jede Konfrontation zu suchen, die sich bietet, und diese so weit wie möglich zu eskalieren, ist nicht gut dafür geeignet, Schwierigkeiten aufzuklären und zu beheben.
Ich folge meiner Logik, Aprilfisch. Nicht zu eskalieren, sondern mich beraten zu lassen, mich zu richtigen weiteren Schritten zu vorbereiten, Ideen zu sammeln, deswegen bin ich hier.
Es interessiert mich ja schon, was darin steht.
Das sind so Sätze, die mich etwas verzweifeln lassen. Die sprachlichen Hürden sind doch sehr hoch, um davon ausgehen zu können, dass hier eine vernünftige Sachverhaltsaufklärung möglich ist. Diese ist aber notwendig, um überhaupt sinnvoll über die nächsten Schritte nachdenken zu können.
Ich will mal ein paar Überlegungen notieren:
- Was ist das Ziel der Operation? Geld zurückholen, klar. Das führt uns zu:
- Wer hat es? Unklar. Deine Unterstellung, dass die Deutsche Bank es hat, ist nicht hilfreich und höchstwahrscheinlich falsch. Die Deutsche Bank hat das Geld zur Durchleitung bekommen. Entweder konnte sie es weiterleiten oder nicht (wenn bspw. die Angaben ins Nichts führten). Wenn sie es weiterleiten konnten, dann hat sie es getan. Falls nicht, wird die Zahlung zurückgewiesen.
- Ist das Geld in Russland, wird es zumindest sehr schwierig, das Geld zurückzuholen. Die Deutsche Bank wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum kümmern, aber sie hat ja keinen Durchgriff auf die Sberbank. Wenn das Geld nicht mehr auf dem Konto der Deutsche Bank bei der Sberbank liegt, dann hat die Sberbank es auf das Konto eines anderen Kunden umgebucht. Dort liegt es erst einmal. Die Rechtslage in Russland kenne ich nicht.
- Den Ansatz, das Geld von der Sparkasse zurückzubekommen, kann ich nachvollziehen, aber der Sparkasse Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und auf der Basis Schadenersatz zu verlangen, er erscheint mir wenig erfolgversprechend. Am Ende habt Ihr den Auftrag so unterschrieben, wie er ausgefüllt war.
Mein Fazit: lasst Euch gerne von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten. Bei dem Betrag ist das zumindest sinnvoll. Ob da am Ende etwas bei rauskommt, vermag ich nicht zu beurteilen. Ob Ihr das Geld zurückbekommt, wird wahrscheinlich davon abhängen, ob derjenige, der das Geld wahrscheinlich irrtümlich erhalten hat, kooperativ ist und es zurückzahlt. Nach deutschem Recht müsste er das und das ließe sich gerichtlich unter normalen Umständen auch durchsetzen. Das russische Recht kenne ich nicht und ob russisches Recht in Russland auch konsequent um- bzw. durchgesetzt wird, kann ich auch nicht beurteilen.
Ich rate aber in jedem Fall davon ab, die Sparkasse offen eines Vorsatzes beschuldigen (falls es für diesen Rat nicht schon zu spät ist). So etwas reduziert die Kooperationsbereitschaft dramatisch. Schon im Interesse des Eigenschutzes wird der Vorgang dann direkt an interne Abteilungen (Rechtsabteilung o.ä.) abgegeben, bei denen die Kundenorientierung keine besondere Bedeutung hat, sondern wo primär nach juristischen Erwägungen gehandelt wird.
Ob Du, C_Punkt, das G-Protokol erhalten kannst, hoffe ich sehr, vielen Dank fuer Deine Bemuehung, fuer Deine wertvollen Empfehlungen.
Ja, ich hatte es als private Nachricht bekommen und mit einer kommentiert. Ich überlasse es Dir, ob Du meine Antwort hier auch noch reinstellen willst.
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