Falsche Kontonummer

Mein Sohn bat mich vor ca 1 Monat eine Überweising zu tätigen- hatte dabei aber in der Kontoverbindung eine 1 zu viel reingeschrieben.
Die Überweisung kam zumindest zunächst nicht an und da der Fehler bekannt wurde, ging ich davon aus ,das der falsch überwiesene Betrag zurück käme und ich überwies ein weitere Mal.
Fakt bleibt… ich hab nur 2 Mal 240 Euro überwiesen und der falsche überwiesene Betrag kam bis heute nicht zurück, Was kann ich tun? Meine Anfrage beim Empfänger der 240 Euro, ob der Betrag eventuell doppelt eingegangen sei . blieb unbeantwortet.
Mit besten Dank im voraus , grüßt

teddy

hi

Fakt bleibt… ich hab nur 2 Mal 240 Euro überwiesen und der
falsche überwiesene Betrag kam bis heute nicht zurück, Was
kann ich tun?

Bei der Bank einen Nachforschungsauftrag beauftragen. Dann erfährst Du, ob bzw. wo das Geld angekommen ist.
Sollte sich rausstellen, daß der Betrag 2 mal beim richtigen Empfänger angekommen ist, bleibt Dir dann nur übrig, zu versuchen das Geld von diesem zurückzubekommen

Gruß
Edith

Hallo,

Bei der Bank einen Nachforschungsauftrag beauftragen. Dann
erfährst Du, ob bzw. wo das Geld angekommen ist.

Ganz interessant in diesem Zusammenhang ist die rechtliche Seite. Wenn eine Überweisung irrtümlich dem eigenen Konto gutgeschrieben wird darf der falsche Empfänger das Geld nicht einfach stillschweigend behalten. Rechtlich wird das wie eine „Fundsache“ behandelt, also wäre es Unterschlagung wenn man das Geld nicht mehr rausrückt.

Gruß vonsales

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Hi,

gutgeschrieben wird darf der falsche Empfänger das Geld nicht
einfach stillschweigend behalten. Rechtlich wird das wie eine
„Fundsache“ behandelt, also wäre es Unterschlagung wenn man
das Geld nicht mehr rausrückt.

ich hab da zunaechst immer einmal §812 und §819 BGB im Auge und auch den Fakt, dass es so etwas wie Entreicherung auch gäbe … aber IANAL: Vielleicht sollte man mal im Rechtsbrett fragen, wie denn die Rechtslage genau waere.

Fakt ist, dass durch unsaeglichen EU Beschluss die Verpflichtung der Banken/Sparkassen zur Ueberpruefung des Empfaengers weggefallen ist, was noch viel mehr Leuten im naechsten Jahr, wenn alles mit SEPA läuft, Probleme bereiten wird.

Der Slogan „SEPA – Europaweit bargeldlos und sicher bezahlen“
http://www.lbs.de/ost/service/sepa
-nicht nur bei der LBS- ist in diesem Zusammenhang schon ziemlich frech.

Korrekter waere hier gewesen, europaweit ein Kontrollmechanismus einzufuehren, der die Daten auf der Ueberweisung in den Banken verifiziert. Dieses koennte auch durch einen oder mehrere zentrale Bankdienste geschehen.

Jeder mag selbst ueberlegen, wer von dem aktuell gueltigen Prozedere profitiert, der Kunde jedenfalls nicht.

Gruss
E.

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ich hab da zunaechst immer einmal §812 und §819 BGB im Auge
und auch den Fakt, dass es so etwas wie Entreicherung auch
gäbe …

Was auch völlig richtig ist wobei die Entreicherung nach §818 (3) nur sehr selten zum Zuge kommt.

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Danke für die Antworten - auch wenn die leider nicht nur optimistisch stimmen, dass ich das Geld jemals wiedersehe…