Falsche Lieferung

Liebe/-r Experte/-in,

da Sie vom Fach sind, können Sie mir mit Sicherheit helfen.

Ich habe vor zwei Wochen in einem Internetshop einen neuen Strandkorb gekauft, habe den auch geliefert bekommen und aufgebaut.
Schon beim aufbauen, bemerkte ich Abnutzungsspuren.
Wo der Korb dann endlich aufgebaut war, eine Katastrophe, falsche Teile geliefert, fast sämtliche Teile beschädigt.
Ich habe Fotos gemacht und die der Firma geschickt, hab ich Anspruch auf Austausch gegen einen wirklich neuen Korb.
Vielen Vielen Dank für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Mohrmann

Du hast einen neuen Korb bestellt und bezahlt. Meiner Meinung nach hast Du Anrecht auf einen neuen Korb, aber wie Du jetzt korrekt vorgehst, kann ich Dir nicht sagen.
Alles Gute!

Nein, erst darf der Händler die Nachbesserung versuchen. Sie können zwischen Umtausch und Reparatur entscheiden. Die gewählte Alternative muss dem Händler aber zumutbar sein. Bei teurer Ware wird der Händler darauf bestehen, sie zu reparieren. Mehr als zwei Versuche hat er für die Reparatur aber üblicherweise nicht. Wenn klar ist, dass Sie dringend auf die Ware angewiesen sind, sollten Sie schon nach einem gescheiterten Versuch einen Schlussstrich ziehen: Sie können vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Holen Sie dann besser zuvor bei einer Verbraucherzentrale Rat ein.

Auf jeden Fall,

die IHK Frankfurt hat auf Ihrer Internetseite einen recht gut verständlichen Text zum Thema Umtausch zusammengestellt:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertra…

Im Zweifelsfall hilft die Verbraucherzentrale.

Grüße und viel Spaß im unbeschädigten Strandkorb,

K. Melzer

Hallo, ich bin leider für diese Frage kein Experte aber ich meine beschädigte Ware kann schon von Gesetzes wegen umgetauscht werden.
Trotzdem noch einn schönen Abend.
Gruß marlis3108

Lieber Dirk,

ich weiß nicht, wie du auf mich kommst in diesem Fall. Von Verkaufsrecht etc. habe ich keine Ahnung.

Ich würde mich an deiner Stelle an eine Verbraucherberatung in deiner Nähewenden.

Grüße

Hermann Wurst-Grabow

Hi! Ich würde Dir nur zu gern weiterhelfen. Aber wie hast Du mich zum Experten ernannt?
Vielleicht solltest Du mal einen wirklichen Experten hier befragen, der Dir kompetenter helfen kann.
Ich befürchte das geht im Fernabsatzrecht auf. Ich würde vermuten, dass Du egal ob von privat oder einem Shop, das min. 14Tage umtauschen darfst. Aber vergewissere Dich bitte nochmal.
Bitte entschuldige, dass ich Dir keine Gewissheit geben kann.

Hallo Dirk Mohrmann,

bei einem privaten Kauf hast du kein Recht. Ist es ein gewerblicher Anbieter im Internet, natürlich ja. Wichtig ist, dass du alles schriftlich machst und denen auch schriftlich mitteiltst. Ich hätte ihn nicht aufgebaut und sofort wieder zurückgeschickt. Man hat nähmlich immer 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen, außer bei privaten Käufen.
LG

nimm dir einen Anwalt für internetkauf, ist wohl der beste Weg