Falsche Note im Zwischenzeugnis-Jetzt schlechter?

Liebe Gemeinde,

wir diskutieren folgenden Sachverhalt:

Kind kommt mit Zwischenzeugnis Heim und hat in im Fach XY die Note 2. Zeugnis wird von den Eltern unterschrieben, dem Lehrer wieder vorgezeigt und weggepackt. Nach ca. 1 Woche kommt dann ein neues Zwischenzeugnis, ohne weitere Erklärung, zur erneuten Unterschrift usw.

Einzige Änderung zur 1. Version: Kind hat jetzt im Fach XY eine 3!

Meine Frage: Geht das überhaupt??? Es existiert hier die Meinung, dass bei so etwas das Kind nicht schlechter gestellt werden darf. Ich kenn das auch so, z.B. aus Revisionsurteilen.

Klar ist das kein Beinbruch und auch „nur“ das Zwischenzeugnis, aber mich interessiert das generell.

Hallo,
nur eine ganz kurze Antwort, da ganz eindeutig.

Meine Frage: Geht das überhaupt???

Ja.

(Je nach Bundesland zählt ein Zwischenzeugnis vielleicht nicht einmal als Verwaltungsakt. Selbst wenn es einer wäre, kann / muss dieser, falls er fehlerhaft ist, korrigiert werden, auch zum „Nachteil“ hin. Es mag hier eine zeitliche Begrenzung geben, diese Grenze ist aber bei weitem nicht erreicht.)

Hallo,

Einzige Änderung zur 1. Version: Kind hat jetzt im Fach x eine 3! Meine Frage: Geht das überhaupt??

Selbstverständlich. Noten müssen korrekt sein. Rechenfehler des Lehrers müssen ebenso korrigiert werden, wie sachliche Fehler, die z.B. in einer Arbeit vom Lehrer übersehen wurden.

Es existiert hier die Meinung, dass bei so etwas das Kind nicht schlechter gestellt werden darf.

Das ist ein Mythos, der sich hartnäckig hält und dadurch überlebt, dass es immer wieder Lehrer gibt, die aus Kulanzgründen die Note nicht mehr zum Nachteil verändern.

Einer Überprüfung durch die Schulbehörde würde das jedoch nicht standhalten.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,

dem eigentlichen Sinn nach ist ein Zeugnis ja schlicht und ergreifend eine Information an Kind und Eltern: „So viel kannst Du, hier bist Du sehr gut, da kannst Du Dich noch verbessern“ usw.

Da ist es doch überhaupt nicht sinnvoll, eine Fehlinformation stehen zu lassen.

Es ist ja nicht so, dass dem Kind ein Vorrecht verweigert werden soll. Es hat ein Recht darauf, die zutreffende Rückmeldung zu bekommen. (Ja, ich weiß, dass es in diesem Fall vermutlich wenig Wert auf dieses Recht legt, und ich weiß auch, dass die Notenvergabe oft nur sehr näherungsweise dieser Rückmeldung nahekommt.)

Insofern: Kind anspornen und die Gelegenheit nutzen: „Schau, so nahe warst du schon an der 2! Im Endzeugnis schaffst Du das!“ Vielleicht lässt sich so die Enttäuschung ein bisschen ummünzen.

Und, ja, etwas ungeschickt finde ich es auch vom Lehrer, das neue Zeugnis kommentarlos weiterzugeben - aber vielleicht hat er ja mit dem Kind darüber gesprochen?

Viele Grüße,

Jule