Falsche Pflastersteine geliefert bekommen

Hallo zusammen,

mit folgendem Problem wende ich mich an Euch.

Ich hatte bei einem Baustoffmarkt Pflastersteine bestellt, und drauf hingewiesen, das die Farbe wie auf der Musterwand X aussehen soll.

Nun kam die Lieferung in einem anderen Farbton.
Meine Frage ist nun, muss der Händler die Steine zurücknehmen, schließlich habe ich ja gesagt, welche Musterwand ich haben möchte.

Weiß jemand, welche Rechte ich habe?

Danke für Eure Antworten schon mal im Voraus.

Gruß

Du hast doch bestimmt eine Auftragsbestätigung auf der drauf steht was du bestellt hast! Damit gehst du zum Händler und lässt die Fehllieferung tauschen.

hi knilch75,

  1. das post gehört ins rechtsbrett
  2. wie schon geschrieben: entscheidend ist, was auf dem lieferschein steht, nicht was du „eigentlich“ haben wolltest

steht auf dem lieferschein drauf, was du haben wolltest, dann muß der baustoffhändler das gelieferte zeuchs auf seine kosten wieder abholen (lassen) und die richtige ware liefern.
steht auf dem lieferschein drauf, was geliefert wurde (obwohl es nicht das ist, was du „eigentlich“ willst), dann ist es deine aufgabe, mit dem baustoffhändler einen kulanten weg zu finden, daß er das material umtauscht und das „falsche“ wieder einholt. die abholung geschieht ggfs. auf deine kosten, wenn der baustoffhändler sich „stur“ stellt.

saludos, borito

Hallo „Knilch75“,
hier müssen wir doch sehr aufpassen. Das ist eine rechtliche Frage, welche Du stellst. Da wir hier (zumindest doch in der Mehrzahl) keine Juristen sind, wird diese Frage für Dich auch nur unbefriedigend zu beantworten sein.
Fakt ist jedoch:
Wenn die Farbe erheblich abweicht (grün anstatt rot), dann ist diese Lieferung berechtigt zurück zu weisen, Ersatzlieferung zu verlangen und ggf. der vereinbarte Kaufpreis bis zur Klärung zurück zu halten.

Wäre allerdings anstatt eines „mittelgrau“ ein „mittelgrau-anthrazit-und-doch-nicht-so-dunkel“ geliefert worden, zudem stand womöglich noch ein Hinweis auf dem Bestellschein wie „Farbabweichungen sind herstellungebedingt möglich und daher nicht als Mangel anzusehen“ (oder inhaltsgleich), dann gibt es kein zurück: die Steine bleiben bei Dir.
Farbabweichungen sind bei zementgebundenen Baustoffen eh´ immer möglich, schon weil Zement nicht gleich Zement ist. Gleiches gilt für mineralische Zuschläge.
Das Problem wird sich möglicherweise schon dadurch lösen lassen, dass Du ein oder zwei gelieferte Betonpflastersteine vor das Musterfeld stellst/legst und die Aussprache mit dem Verkäufer vor dieser „optischen Argumentationshilfe“ führst.

Noch einmal:
dies ist eine rechtliche Frage, die konkrete Situation ist uns unbekannt: Man sollte sich zurück halten bei der Beantwortung!
-.-.-.-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus