Guten Tag,
für folgenden Sachverhalt benötige ich bitte Rat.
Person A kauft bei Person B einen PKW. In der Verkaufsanzeige steht „8-fach Bereifung“.
Der Verkauf des PKW funktioniert reibungslos per Vertrag und sehr nett in der gesamten Kommunikation.
Die 4 zusätzlichen Winterräder werden mitgegeben.
Beim Tausch der nicht mehr ganz so guten Reifen stellt der Reifen-Fachhändler fest, dass diese Räder gar nicht auf diesem PKW gefahren werden dürfen. (Der Vorbesitzer B teilte auf Anfrage telefonisch mit, dass er die Räder übers Internet gekauft und auf dem PKW 2 Jahre gefahren hat, in dem man die Fettkappe abmontiert hat, so dass nun durch einen größeren Lochkreis die Räder draufpassen.)
Eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) lag beim Verkauf nicht vor, konnte durch Käufer A jedoch im Internet gefunden werden. Aus dieser ABE geht hervor, dass diese Räder für andere Fahrzeugmarken geeignet sind, nicht jedoch für den gekauften PKW.
Nun fragt sich Käufer A:
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Hat Verkäufer B davon keine Kenntnis gehabt? (Jedoch wusste er durch das demontieren der Fettkappen, „dass da was nicht stimmen kann“.)
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Hat Verkäufer B bewusst verschwiegen, dass die Räder nicht für den PKW zugelassen sind?
Nun sind dem Käufer A Kosten entstanden:
a. Das nun fehlerhafte und dadurch überflüssige Aufziehen neuer Winterreifen auf nicht zugelassenen Felgen hat Geld gekostet.
b. Notwendiger Kauf neuer geeigneter Felgen und ummontieren der Winterreifen auf die neuen, passenden Felgen.
Gibt es hierzu eine „Rechtslage“?
Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!