Falsche Rechnung Fahrschule

Hallo! Ich habe von der Fahrschule eine falsche Rechnung erhalten. Er hat seine Aufzeichnungen offenbar ungenau gemacht und nun mehr Fahrstunden berechnet, als tatsächlich stattgefunden haben. Ich habe 8-er Karten bezahlt und erhalten. Ich zahlte eine Karte, hatte 8 Fahrstunden, dann zahlte ich wieder, erhielt wieder 8 Fahrstunden. Die Tage der Fahrstunden wurden manchmal falsch eingetragen (vom Fahrlehrer), im Prinzip habe ich jedoch keine unbezahlte Stunde erhalten. Jedenfalls am Anfang. Dann erhielt ich keine Karte mehr und musste auch nichts mehr bezahlen (es ging auf die Prüfung zu und wir wussten nicht, wie viele Fahrstunden noch kommen würden). Aber zu diesem Zeitpunkt unterschrieb ich jede Fahrstunde auf einem elektronischen Gerät.
Jetzt sind auf der Rechnung Fahrstunden für die Anfangszeit aufgelistet, die nicht stattgefunden haben.Offenbar hat er sowohl seine privaten Aufzeichnungen und die mit falschem Datum auf der Karte eingetragen, obwohl nur eine von beiden richtig sein kann. Die Argumente des Fahrlehrers sind recht wirr und widerlegbar. Es können jedenfalls nicht für alle Stunden Unterschriften vorliegen. Nun möchte ich die Rechnung prüfen und brauche dazu seine Nachweise. Er will sie mir aber nicht geben. Habe ich ein Recht darauf, seine Nachweise zu erhalten? Oder geht das nur mit Anwalt? Wenn ich der Meinung bin, dass die Rechnung falsch ist, muss er mir dann nicht nachweisen, dass die Daten korrekt sind?
Ich möchte die Sache eigentlich friedlich regeln, leider bringt der Fahrlehrer lauter unhaltbare Argumente, gibt mir nur einen Teil seiner Unterlagen (den Teil, der unstrittig ist). Außerdem sind seine Mails so emotional und lächerlich, dass ich mich weigere, mit ihm persönlich zu sprechen, da ich keinen Sinn darin sehe. Ich halte meine Mails bewusst neutral und höflich.
Danke für eure Hilfe!
Petra

Hallo. Ich bin der Meinung, dass es sein Rechtes hat, wenn man das nur zahlt, was der andere bereit ist zum Nachweisen.
Ich würde Die Rechnung - alles was nachgewiesen ist, pünktlich bezahlen - den Rest einfach abziehen und dazu einen höflichen Satz mit der Begründung schreiben - ungef so:
Hiermit überweise ich Ihnen wie vereinbarten und von Ihnen nachgewiesenen Stunden je… Betrag…
Schau, was passiert - nachzahlen kann man immer noch - aber nicht gleich, wenn „sein befreundeter“ Anwalt klappert. Dann höflich kurz widersprechen, ungef so: Ich bedauere, da keine weiteren Stundennachweise mir vorliegen, kann ich auch nicht… usw…

Viel Glück - Helena

Hallo Petra,
deine Fragen will ich so beantworten.

  1. Rechnung
    Eine von Dir nicht akzeptierte Rechnung musst Du widersprechen, das kann formlos geschehen sollte aber schriftlich erfolgen.
  2. Nachweispflicht der Fahrstunden
    Eine Fahrschule hat eine Aufzeichnungspflicht aller Leistungen die die Fahrschüler betreffen, also Theorieunterricht, Fahrstunden und Prüfungen. Der Fahrschüler hat anspruch darauf, um seine Leistungen nachzuvollziehen diese einzusehen. Also ist der Fahrlehrer verpflichtet diese dem Fahrschüler vorzulegen.Es kann aber auch sein das dein Fahrlehrer ein verwirrter ist und diese Aufzeichnungspflicht nicht so genau nahm.
    Oder manch eine Fahrschule Fahrstunden am Finanzamt vorbei macht, dann werden diese in speziellen Aufzeichnungen festgehalten, die zeigt er Dir vielleicht nicht.
    Deshalb muss jede Fahrstunde vom Fahrschüler durch die Unterschrift bestätigt werden. Hat der Fahrlehrer diese nicht brauch man nicht bezahlen.
  3. Falsch eingetragene Fahrstunden werden in vielen Fällen in Fahrschulen gemacht um ein Überschreiten der Höchstdauer der Fahrlehrertätigkeit von am Tag 495 Minuten zu vertuchen. Da wird dann eine Fahrstunde die eigentlich Montag war auf einen Samstag geschrieben.

Zur Lösung des Problems gibt es verschiedene Möglichkeiten

  • Widerspruch der Rechnung, dann muss die Fahrschule klagen und die Leistungen mit Unterschrift nachweisen
  • Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für die Fahrschule (kann man bei den Fahrschulen erfragen, oder steht im Impressum auf der Internetseite der Fahrschule)
  • Beschwerde beim Fahrlehrerverband des jeweiligen Bundeslandes (findet man im Internet)
  • oder man versucht nochmal dem Fahrlehrer in einem Brief die Konsequenzen seiner Haltung aufzuzeigen.

Also alles Dinge die keinem Spass machen aber bei Abzockern gemacht werden sollten.Da ich aber selber Fahrschulen betreibe und sauber arbeite will ich natürlich das die schwarzen Schafe vom Markt verschwinden.Das was dein Fahrlehrer mit Dir macht, hat er und wird er natürlich auch bei anderen machen.

MFG
Fahrschule

Hallo Petrale,
die Fahrschule hat sicherlich auch Öffningszeiten, an denen du von Angesicht zu Angesicht mit dem Fahrlehrer reden kannst. Lasse Dir die Tagesnachweise zeigen an denen Du angeblich gefahren bist. Wenn Du nachweislich an einem Termin nicht gefahren bist und der Fahrschulinhaber sich nicht kooperativ verhält, drohe mit der zuständigen Aufsichtsbehörde ( im normalfall dort wo Du den Führerschein beantragt hast). Jede Fahrschule und jeder Fahrlehrer ist verpflichtet einen Tagesnachweis für seine Tätigkeiten zu führen. Die Tagesnachweise müssen aber nicht zwingend vom Fahrschüler unterschrieben sein. Wenn ein gutes Vertrauensverhältnis besteht kann auch auf eine Unterschrift verzichtet werden. Bei uns ist eine Unterschrift üblich, um jede zukünftige Diskussion wie in Deinem Falle zu vermeiden. Es ist für die Abrechnung sinnvoll einen unterschriebenen Beleg des Fahschülers zu haben.

Bist Du Dir sicher, an einigen Terminen nicht gefahren zu sein und die Fahrschule behauptet immer noch was anderes, gehe zur Aufsichtsbehörde und mache eine offizielle Beschwerde. Die Rechnung würde ich nicht bezahlen, und im Falle eines Mahnverfahrens einen Anwalt einschalten.

Viel Erfolg
Heinz

hallo, ich würde einfach nur das bezahlen, was unstrittig ist, den Rest nicht. Wenn der Fahrlehrer dann Ansprüche geltend macht, muss er sie beweisen.
Er muss auch einen sog. Ausbildungsnachweis für jeden Schüler führen, den er Ihnen aushändigen muss. Darauf sind sämtliche Leistungen der Fahrschule aufgeführt, allerdings ohne Unterschriften des Schülers.
Bei weiteren Problemen: Es gibt in jedem Bundesland einen Fahrlehrerverband, der meist eine Schlichtungsstelle unterhält, nützt aber nur was, wenn die Fahrschule dort Mitglied ist.
Falls Sie in Baden-Württemberg wohnen, melden Sie sich ggf. nochmal, da weiss ich am besten Bescheid

Grüße W. Brechtelsbauer

Hallo Petra,
Sehr gut, dass du bei der Sache ruhig aber trotzdem direkt geblieben bist. Ich bin kein Fachmann für öffentliches recht oder sonstiges. Trotzdem würde ich, schon allein aus Prinzip, dem Mann das Geld nicht auszahlen. Wenn er alles so nachweisen könnte und auch deine Unterschriften vorliegen hätte, wurde er bestimmt nicht so unproffessionell handeln und dir Emails schreiben.
Ich wäre an seiner Stelle zu die Gefahren Indias in Ruhe mit die besprochen. Aber wenn er so Druck macht, ist das schon ziemlich unseriös.
Ich würde einfach nicht bezahlen und abwarten. Wenn er sich so sicher ist, dann zeigt er dich halt an, aber wenn du deine Gründe hast und auch Beweise (in Form der Karten, die du erhalten hast) hast du ja nichts zu befürchten. Außerdem kann es auch sein, dass er sich in Geldnot befindet weil er keine Kunden hat und versucht dir jetzt das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Gruß

Hallo,

Dein Fahrlehrer muss durch seine tagesnachweise ja belegen können, was er in Rechnung stellt.
Sonst gibts kein Geld.

Hallo Petra, Deine Fahrstunden sind nur entgeltlich, wenn Du dafür auf dem „Tagesnachweis“ entweder handschriftlich (Formular) oder elektronisch (Palm oder PDA) unterschrieben hast. Für die verkauften Stunden müsstest Du eine Quittung bekommen haben. Für beide Fakten muß Dir die Fahrschule Rede und Antwort stehen…Am Schluß der Fahrschulzeit, nach der p-Prüfung oder nach einer vorzeitigen Kündigung mit dem „Ausbildungsnachweis“ der ebenfalls von Dir unterschrieben werden muß. Also Kopf hoch und zeigen lassen…! Gruß Mike

Hallo,
da kann ich nichts zu sagen. Ich denke fast, dass im Forum nachfragen auch nicht ganz viel bringen wird. Sprich am besten mit einem Anwalt…
Gruß

Hallo Petra, schwierige Frage. Im letzter Instanz wird er auf jedenfall in der Beweispflicht sein, das du die Fahrstunden auch gemacht hast. Nachweis läuft über die vorgeschriebenen Stundennachweise. Was er dir jetzt genau vorlegen muss oder erst bei einer Klage, kann ich dir nicht genau sagen. Fahrschulen müssen ja nach der Fahrschüler Ausbildungsverordnung jede Fahrstunde unterschreiben lassen und er muß diesen Nachweis auch führen. Also dürfte es für ihn kein Problem darstellen, dieses auch zu beweisen. Mehr kann ich dir in diesem Fall auch nicht sagen. Wenn er sich völlig uneinsichtig anstellt, würde ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Evtl. Verbraucherberatungsstellen.
Gruß Pit

Hallo,

grundsätzlich musst du jede Fahrstunde unterschreiben, die du absolvierst. Danach lässt sich dann auch nachvollziehen, wann du was gefahren bist. Wenn es Streit darum gibt, sollte er die Aufzeichnungen offenlegen. Letztlich müsst ihr euch einigen - ob es ein Recht auf Herausgabe der Unterlagen gibt, weiss ich leider nicht…

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Hi Petra!

Ich hoffe Du hast gelesen was Du da unterschrieben hast, prinzipiell hast du nämlich schlechte Karten, wenn er Unterschriften für mehr Fahrstunden hat (z.B. ihr seid 60 Minuten gefahren und lässt aber 90 von dir unterschreiben). Ob du jetzt Karten gekauft hast, spielt hier leider keine Rolle, sonst hätte er mit Datum auf den Karten bestätigen müssen, wieviel davon abgezogen wird?!
Für mich hört sich das aber schon sehr dubios an, wenn er Dir keine Einblicke in seine Aufzeichnungen gibt, jede seriöse Fahrschule würde dies zur Aufklärung nämlich sofort tun. Im Streitfall hat er da natürlich schon die Beweispflicht, aber um einem Besuch beim Anwalt aus dem Weg zu gehen, würd ich mich erstmal an den für dein Bundesland zuständigen Fahrlehrerverband wenden, die kriegen bei sowas immer gleich große Ohren und sind für jeden Hinweis auf schwarze Schafe in unserer Branche sehr dankbar.

Liebe Grüße und viel Erfolg
Viva