Hallo mein Mann arbeitet als Maschinenführer .
Er hat mehrfach den Arbeitsplatz in der Firma gewechselt.
Das letzte mal im Mai 2024 er hat immer schön an und abgestochen .
Jetzt ist vor Weihnachten aufgefallen das er immer die falsche Stechuhr benutzt hat .
Morgen muss er zum Chef er hat Angst das er gekündigt wird .
Es war aber nicht mit Absicht zum einen ist er 50%Schwerbehindert und über 60 Jahre
Kann er gekündigt werden ?
Danke
Fr. Leppich
Hi!
Es wird sich doch nachweisen lassen, dass er die andere Stechuhr benutzt hat, oder nicht?
Hat er noch nicht mit dem Betriebsrat gesprochen?
Es werden ja auch Kollegen bestätigen können, dass er gearbeitet hat. Und mit ner Schwerbehinderung genießt er einen stärkeren Schutz als andere Arbeitnehmer.
Aber bitte den Betriebsrat involvieren, hier im Forum weiß keiner Bescheid über die Firma.
Gruß, Diva
Hallo ja klar sas weiß auch sein Vorgesetzter das er immer da war und gearbeitet hat.
Es ist auch erst vor Weihnachten den Leuten von der Personalabteilung aufgefallen das er die falsche Stechuhr benutzt, wo er vorher in einer anderen Abteilung im gleich betrieb
gearbeitet hat benutzt das er gar nicht verwusst gemacht hat halt aus Gewohnheit.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Mann Ärger bekommt. Man wird ihm lediglich sagen, dass er in Zukunft die richtigen Stechuhren verwenden soll. Sollte der Chef tatsächlich so ungarstig sein, dann ist der Gang zum Betriebsrat wie DropDeadDiva schrieb, angesagt.
Gruß Michael
Und wieso sollte er dann gekündigt werden?
Was machst du hier denn für’n Fass auf?
Hallo @Lunilu, herzlich willkommen bei w-w-w,
Nachfragen aus Neugier. Und wirklich ohne vorwurfsvolle Nebengedanken.
Wie viele Stechuhren gibt es? Was macht die, die Dein Mann benutzte, zur falschen Stechuhr? Darf ich mir das wirklich noch als Stechuhr mit Stempelkarte wie 1950 vorstellen?
Von diesen Gedanken abgesehen, sehe ich keinen Grund für Disziplinarmaßnahmen. Er ist arbeiten gegangen. Er hat die Dauer seiner Arbeitszeit belegt. Möglicherweise hat er nur zu viel Aufwand verursacht. Möglicherweise gab es durch interne Verzögerung bei der Zuordnung der Stempelkarten auch Fehler in der Lohnabrechnung.
Vielleicht will die Firma das ganze zum Anlass nehmen und ein modernes, elektronisches, zentrales Zeiterfassungssystem einzuführen.
Grüße
Pierre
In jedem „normalen“ Betrieb, sollte so etwas weit, weit unterhalb der Frage einer Kündigung zu regeln sein. Es gibt hier nur einen ggf. wirklich interessanten Aspekt, wenn die Uhren deutlich unterschiedlich weit vom tatsächlichen Arbeitsplatz liegen und Wege, die eigentlich außerhalb des innerbetrieblichen Arbeitsweges liegen somit zu Arbeitszeit geworden sind. Dann kann es sein, dass man für diese paar Minuten Unterschied, die über einen längeren Zeitraum sich dann summiert haben, einen Abzug vornehmen will.
Worin liegt diese Angst begründet? Ist in der Firma so ein schlechter Umgang mit Arbeitnehmern, dass man gleich mit einer Kündigung rechnen muss?
Gab es in der Vergangenheit schon Vorkommnisse, die diese Vermutung stützen würden?
Was ist der Zweck der unterschiedlichen Stechuhren? Ist der jeweilige Zweck vor Ort gut erkennbar? Würde dei Mann vernünftig instruiert, welche davon er zu nutzen hat?
Gibt es einen Betriebsrat oder eine Schwerbehindertenvertretung in dem Unternehmen?
Wichtig: Nichts unterschreiben, falls er dazu aufgefordert wird! Egal was für Druck aufgebaut wird! Falls letzteres passiert, Gespräch abbrechen, Raum verlassen und rechtlichen Rat (Gewerkschaft, Anwalt) einholen.
… und auch nicht vergessen, daß ein AG ggü. einem schwerbehinderten Beschäftigten vor einer Kündigung rechtliche Pflichten gem. § 167 Abs. 1 SGB IX
§ 167 SGB IX - Einzelnorm
hat und natürlich auch der besondere Kündigungsschutz des § 168 SGB IX
§ 168 SGB IX - Einzelnorm
besteht.
Denkbar wäre, daß sich der AN nicht an der dem Arbeitsplatz nächstgelegenen Stempeluhr gemeldet hat und dadurch dem AG zusätzliche Kosten zB durch Wegezeiten entstanden sind. Das ist im Grundsatz durchaus arbeitsrechtlich sanktionierbar.
&tschüß
Wolfgang
Erts mal danke für die Antworten werde heute abend oder morgen berichten was raus kam.
Er hat schon so viel erlebt war schon mal 35 Jahre in der Firma und wurde wegen Insolvenz gekündigt 10 Jahre hat we sich mit Zeitarbeitfirmen durchgekämpft und dann wieder dort zu arbeiten .
Dort läuft nicht alles so gut es wird zur Zeit an jeder Ecke gesucht um Leute wieder los zu bekommen
Danke
Hallo Wolfgang,
aber sicherlich höchstens durch eine Abmahnung und nicht durch eine Kündigung, oder? (vorausgesetzt, es hat nicht noch mehr Abmahnungen vorher gegeben)
Gruß
Christa
In einem leicht erklärbaren Fall (Wechsel des Arbeitsplatzes/fehlendes Bewusstsein der Pflicht zur Nutzung einer anderen, näher gelegenen Stechuhr, kein großer ungerechtfertigter Vorteil für den MA) ohne dahinter zu vermutende Absicht im Sinne eines Arbeitszeitbetrugs und in einem normalen Betrieb mit Leuten, die nicht nach jeder Gelegenheit suchen, Mitarbeiter los zu werden, sicher.
Bei einem Kunden meiner letztes Firma ist so eine Sache aber mal richtig eskaliert. Das Werksgelände ist riesig. Da kann man schon mal eine halbe Stunde Wegezeit pro Strecke drin verbringen. Außerhalb des Werksgeländes gibt es dann auch noch unzählige Standorte, die teilweise mit Shuttle-Service für dienstliche Anlässe angebungden sind. Und wie immer, wenn Dinge im Kleinen toleriert werden, es dann aber dazu kommt, dass einige den Bogen überspannen (z.B. Leute, die außerhalb des Werksgeländes arbeiten, aber den kürzmöglichsten Arbeitsweg zum Werksgelände und von da - nach dem Einstempeln - dann einen Shuttle nutzten), wurde dann mal intensiv aufgearbeitet, wer eigentlich wo zu stempeln hätte. Und da kamen dann bei der großen Zahl betroffener MA schon Zeiten und Kosten zusammen, wo dem Management angesichts des Kostendrucks die Kinnlade runter gefallen ist und Sanktionen für weitere Zuwiderhandlungen angedroht wurden. Da hat es dann einige Verfahren - auch aufgrund von Kündigungen - bei Leuten gegeben, die es zu doll getrieben/einfach so weiter gemacht haben.
Also gerade kam der Anruf er hat eine Abmahnung bekommen .
Die erste nach 43 Jahren arbeiten
Danke noch mal für eure Antworten
Gruss
Fam.Leppich
Abheften unter Lebenserfahrung. Nicht aufregen.
Denselben Fehler nicht noch einmal machen.
Sollte er meinen, die Abmahnung sei unberechtigt, dann bloß nicht dagegen angehen. Falls die Abmahnung bei einer Kündigung als Grund angegeben wird, kann man immer noch prüfen lassen, ob sie berechtigt war m
Musste er was unterschreiben? Wenn ja, war das mehr als eine Empfangsbestätigung?
Was wird ihm nun konkret vorgeworfen? Einfach nur zu schreiben „falschen Stempelautomaten verwendet“ reicht nicht!
Die Einweisung, welches Gerät er nutzen soll, muss durch den Arbeitgeber erfolgt sein (es reicht da auch nicht, das vor x Jahren passiert ist oder damals nur ein Stück Papier übergeben hat.
Zudem muss ein konkreter Schaden vorliegen oder sowas wie eine Verursachung einer Gefährdungslage vorliegen.
Angesichts der beschrieben Situation im Betrieb würde ich das nicht so machen. So eine Abmahnung kann man zwar noch anfechten, wenn sie mal zu einer Kündigung beiträt, aber dann können ggf. Nachweise nicht mehr geführt werden, weil sich die Gegebenheiten vor Ort geändert haben.
Zumindest würde ich da einmal einen „rechtlich Sachkundigen“ drüberschazen lassen.
BTW: Man darf (und sollte IMHO) dem Arbeitgeber aufzeigen, dass man sich notfalls auch wehrt. Wenn es in dem Betrieb so ist wie beschrieben zugeht, kommt man etwas aus dem Schussfeld, weil der Arbeitgeber merkt, dass es bei dem Mitarbeiter nicht so einfach ist, ihn loszuwerden.