Hallo,
folgendes Mißgeschick ist passiert:
Jemand hat für einen Bekannten, der keinen Internetzugang hat, bei Ebay Kleinanzeigen ( kein Account nötig )dessen altes Auto zum verschenken angeboten.
Leider ist ihm bei der Angabe der Tel.Nr. des Bekannten ein Fehler unterlaufen.Statt seiner Tel.Nr. hat er dummerweise versehendlich die Tel.Nr. eines anderen Bekannten, mit dem er aber seit geraumer Zeit sehr zerstritten ist,angegeben.Er ist dann 14 Tage im Urlaub gewesen.Als er wieder kam, war der Ärger groß.Der nun permanent wegen der Anzeige Angerufene und sich durch tägliche Störungen im mittleren zweistelligen Bereich Belästigte hat erfahren, daß Heinz-Wilfried der Übertäter war, der die Anzeige geschaltet hat.Dieser droht ihm nun mit Anwalt und Anzeige. Meine Frage : Kann Heinz-Wilfried für sein Mißgeschick überhaupt und wenn ja, wegen was genau, belangt werden ?
Antwort wäre nett.
Liebe Grüße
der 96er