Falsche Transaktionsdetails bei Paypal

Hallo zusammen, ich habe mein defektes Notebook gestern nach Ungarn verkauft. Der Käufer hat bereits die Zahlung per Paypal abgeschlossen, allerdings bin ich mit den Transaktionsdetails nicht einverstanden.
Die von ihm angegebenen Eckdaten zum Notebook stimmen, aber es wird nirgends erwähnt dass das Notebook defekt ist. Als Paypalneuling stell ich mir die Frage ob das wichtig ist?
Kann er mit der falschen Transaktionsbeschreibung im Nachhinein klagen, dass der Gegenstand defekt ist?
Habe ihn einer Email gebeten es zu ändern, aber er scheint den Sachverhalt nicht zu verstehen - antwortete nur dass er weiß, dass der Artikel defekt ist und das nur das zählt…

P.S: Notebook ist noch nicht versandt.

Gruß

Wenn Du schriftlich hast, dass er weiß, dass das Notebook defekt ist, dann sollte das genügen.

Danke für die schnelle Antwort. Ja, die besagte Email hab ich noch.

Nach deutschem Recht kann man von einem solchen Kaufvertrag wegen Irrtums zurücktreten und das Geld zurückfordern. Die Frage ist, ob der Verkäufer mitmacht.

Ferner bietet Paypal den Käuferschutz an, über den unter bestimmten Umständen das Gel zurückgefordert werden kann. Das habe ich aber noch nie gemacht, aber ich las schon mal Kommentare von Verkäufern, die vom Paypal-Käuferschutz überrascht wurden.

Also gehst du in dein Paypal-Konto und startest den Paypal-Käuferschutz für deine Auktion.

Hallo Pumpe, ich bin der Verkäufer in dieser Situation. Ware wurde jetzt versandt. Sendeverfolgungsnummer eingetragen, VER-Käuferschutz ist somit aktiv :wink:

Okay, dann gilt das ganze natürlich aus anders herum: ich habe posts gefunden, wo Käufer den Käuferschutz aktivierten. Und dann wurden Transaktionen revidiert. Selbst wenn du bei Paypal schon abräumst, können Sie sich das Geld wiederholen, wenn über den Käuferschutz das Geld zurück gefordert wird. Nur die klare Kommunikation mit dem Käufer hilft da wirklich. „Please note the item you purchased is broken/kaputt“.

Mein Käufer ist nicht im Glauben ein voll funktionsfähiges Notebook zu erhalten. Das hat er mir vor Abschluss der Transaktion per Email bestätigt. Die große Frage war halt: Wie wichtig ist die Korrektheit der Transaktionsbeschreibung? Kann er mir einen Strick daraus drehen, weil er für die Transaktionsbeschreibung nirgends das Wort defekt/faulty/broken etc pp benutzt hat und reicht mir der Beweis per Email, die bestätigt, dass er Kenntnis genommen hat

Hallo,
ich bin der Meinung, dass die Angaben in der Auktion bindend sind, ungeachtet dessen, was bei Paypal steht. Der Kaufvertrag ist ja vor der Zahlung entstanden. Bin aber kein Jurist, deshalb nur gesundes Rechtsempfinden.
Gruß, Fun.

Hallo,

da es sich um eine rectliche Angelegenheit handelt, kann ich dir bei deiner Anfrage leider nicht helfen.

Viele Grüße
Franz

Dokumentier das angebot auf welches er den Artikel gekauft hat. Wenn aus disem hervorgeht, dass der Artikel defekt ist, dann bist Du meiner Meinung nach auf der sicheren Seite. Wie immer: Das ist keine Rechtsberatung. Am Ende haben immer die Gerichte das sagen :smile:

Hallo,

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen da ich mich auch nicht so gut auskenne…

sorry!
trotzdem liebe grüße
linaida

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Wenn es über ebay ging unterliegt es nach deutschem Recht dem Fernabsatzrecht.
Da der Käufer aus Ungarn stammt weiß ich nicht ob ungarisches Recht in diesem Fall relevant ist.
Am besten im Juristen-Forum erfragen.

Gruß
Do0dLeZ

Jetzt werden hier 2 Fragestellungen vermengt.

  1. die Frage, ob deine Auktion ordentlich beschrieben war oder nicht.
  2. die Frage, ob der Käufer technisch in der Lage ist, sich das Geld zurückholen kann.

Deine letzte Rückfrage bezieht sich auf die Frage 1. Es kann aber sein, dass selbst wenn du meinst alles in der Auktion ordentlich und richtig gemacht zu haben, trotzdem der Käufer das anders sieht, und deshalb eine Rückforderung stellt, die auch von Paypal honoriert wird. Ein ehrlicher Käufer, der bestätigt, dass alles okay, wird hinterher den Deal nicht platzen lassen. Ein unehrlicher Käufer ist da vielleicht etwas anderes.

Mein Tip:
(i) du sagst, dass der Käufer per eMail bestätigt hat, dass er sich im klaren ist, dass er ein defektes Gerät kauft. Vielleicht schaut sich noch mal ein Bekannter von dir den Wortlaut an, ob er es auch so versteht.
(ii) du schaust dir die Bewertungen über den Käufer an. Schreiben die anderen, dass er ein Top-Ebayer ist.
(iii) wenn beides mit „ja“ oder „gut“ beantwortet wird, dann verschick das Ding.
Wenn du Zweifel hast, mach den Kram rückgängig: schreib hin, dir ist das Gerät runtergefallen und in 1000 Stücke gefallen und gib ihm das Geld zurück.

das kann ich auch nicht beantworten