Hallo liebe Experten,
angenommen, X und Y - sind ein Ehepaar. Die beiden sind Empfänger der Grundsicherung im Alter und pflegebedürftig. Außerdem ist Y - die Frau des X, schwerbehindert, vor Kurzem wieder gestürzt und seitdem fühlt sich noch unwohler als normalerweise.
An einem Abend klingelt jemand an der Tür und schlägt gegen die Tür mit Beinen oder Händen. X und Y reagieren nicht und sie warten so spät auf niemanden. In 5 Minuten pasdiert dasselbe und das stört schon mal sehr, insbesondere die X, die sich auch ohnehin unwohl fühlt. Beim dritten Mal steht Y schon mal neben der Tür kann durch den Türspion sehen, wer das ist, und zwar ist das das das 15 oder 16-jährige Nachbars Kind und ein Freund von ihm, den man mit ihm öfter im Hausflur rumhängen sieht. X macht spontan die Tür auf, da seiner Frau wegen dieser Verrücktheit immer schlimmer wird, die “Kinder” fliehen, X schafft es irgendwie die einzureichen bzw. finden, wobei die “Kinder” vorher unten das Licht ausgemacht haben, worauf X eine Taschenlampe geholt hat.
X schreit vor allem das Kind des Nachbars „Was machst du denn, weißt du denn nicht, wie krank meine Frau ist?!“. Das sagt darauf „ok, ok, ok, alles gut“.
In 40 Minuten klingelt bei X und Y Polizei, da angeblich entweder das Kind selbst oder noch wahrscheinlicher seine Mutter die angerufen hat und anscheinend gesagt hat, dass X in seiner Hand einen Messer gehalten hat als er mit dem „Kind“ gesprochen hat.
X schildert der Polizei die Situation und zeigt, was er in seiner Hand gehalten hat, nämlich eine Taschenlampe, wobei die Polizei den x erstmal nicht in sein Schlafzimmer gelassen hat, um die Taschenlampe zu holen, da ja Verdacht bestand, dass das doch ein Messet sein könnte.
Als die die Taschenlampe gesehen haben, haben sie sich entschuldigt und gesagt, dass alles in Ordnung sei. Y ist selbstverständlich noch schlechter geworden, insbesondere in dem Moment, in dem die Polizei den X nicht durchgelassen hat, um denen die Taschenlampe zu zeigen.
Gibt bzw. können es denn rechtliche Folgen für den Nachbarn geben? Geldstrafe, Schmerzensgeld… wegen einer falschen Verdächtigung und die Verschlimmerung des gesundheitliches Zustandes von Y (ist leider nicht nachzuweisen, oder?)? Müsste man eventuell für die Erstberatung beim Rechtsanwalt bezahlen und alles weitere würde durch die Prozesskostenhilfe übernommen? Gibt es zumindest eine Geldstrafe für den Missbrauch des Notrufs der Polizei? Wie wahrscheinlich hat eine Gegenanzeige in solchen Situationen Erfolg? Kann es wirklich sein, dass man eine kleine Taschenlampe als einen Messer wahrgenommen hat? Dann liegt natürlich auch kein Missbrauch des Notrufs vor, oder?
War‘s es eigentlich wirklich schon mit der Anzeige gegen X, wenn die Polizei gesagt hat, dass alles in Ordnung sei und sich entschuldigt hat?
Was kann man denn wirklich machen, wenn so etwas passiert, also wenn man immer wieder an der Tür klingelt und diese schlägt? Nachzuweisen wer das war und dass man das überhaupt gemacht ist ja fast unmöglich, oder?
Danke schon mal