Hallo liebe Wissenden?
Momentan liest man ja, dass man Widerrufsbelehrungen von Immobilienkrediten ab 2002 prüfen soll, ob ggfs. das Widerrufsrecht falsch sei.
Leider finde ich nirgends, was genau daran falsch sein soll.
Hat jemand mehr Infos oder Tipps?
Viele Grüße
Mela