Falscher Vornahme bei Überweisung. Auftraggeber Konto existiert nicht mehr. Was tun?

Meine Mutter ist verstorben und aus der Erbschaft wurden 10.000 € überwiesen. Es wurde auf das Konto meiner Frau überwiesen. Die Postbank hat das Geld zurückgehen lassen weil als Vornahme Helmut angegeben wurde anstatt Nina. Das Auftraggeber Konto existiert aber nicht mehr weil nach der Zahlung aufgelöst. Wie komme ich nun an das Geld? Nord-Ostsee Sparkasse war Auftraggeber und die Postbank Empfänger. Keiner ist angeblich zuständig. Hilfe!! Danke

Hallo,

naja, aber da sollte doch einer von beiden Dir wenigstens sagen können wo das Geld abgeblieben ist. DA kannst Du Dich dann mit entsprechenden Bestätigungen hinwenden.

Danke, ich versuche es. Vielleicht kann mir ja einer eine Auskunft geben. Bisher sind beide Banken nicht sehr kooperativ. Nach dem Motto nicht mein Problem

Der Fall ist so kurios, das interessiert mich.

Wer hatte Kontovollmacht, wer hat überwiesen, wer hat Auftrag erteilt Konto aufzulösen ?

Und wer ( und vor allem warum) hat eigentlich den falschen Kontoinhaber eingetragen, wenn das Konto auf einen anderen Namen geführt wird ?

MfG
duck313

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Meine Nichte wurde als Testamentvollstreckerin beauftragt. Nachdem alles erledigt war, hat Sie das Geld aufgeteilt und danach das Konto gelöscht. Mein Anteil wurde auf das von mir angegebene Konto überwiesen. Nur das ist das Konto von meiner Ehefrau und meine Nichte hat
als Kontoinhaber meinen Vornamen angegeben, Also anstatt Nina hat Sie Helmut eingetragen. Alles Andere stimmt.

Hallo!

das Geld ist zur Bank des aufgelösten Kontos zurückgegangen.
Die Testamentsvollstreckerin muss sich kümmern und sich an die Bank wenden und den Auftrag nochmals und jetzt mit den richtigen Daten geben.

Weg ist das Geld natürlich nicht, es wird zur Zeit auf einem internen Verrechnungskonto der Bank liegen.

MfG
duck313

Eine der beiden Banken MUSS das Geld haben. An deiner Stelle würde ich beide anschreiben und bitten, den Sachverhalt bis zu einer bestimmten Frist (z.B. innerhalb 6 Wochen) zu klären. Du kannst auch darauf verweisen, dass du einen Ombudsmann einschaltest, falls es zu keiner Klärung kommt.

Der Ombundsmann ist ein neutraler „Vermittler“ der zwischen Kunden und Banken schwierige Sachverhalte klärt. Nachdem hier auch sehr schnell die Bankenfinanzaufsicht aufmerksam wird, werden die Banken sehr schnell kooperieren. Vermutlich wird es schon ausreichen, wenn du den Begriff „Ombudsmann“ nur erwähnst :wink: