Falsches Arbeitsblatt bei Klassenarbeit

Meine Tochter (4. Schuljahr) hat letzte Woche eine Klassenarbeit geschrieben. Die Arbeit bestand aus drei Blätter, nachdem Schüler dann die drei Blätter fertig hatten, mussten Sie, damit Ruhe in der Klasse bleibt, ein viertes Arbeitsblatt als „Beschäftigungstherapie“ ausfüllen. Dieses vierte Blatt wurde nicht bewertet. Außerdem was es so, das zuerst das erste Blatt bearbeitet werden musste, dieses wurde dann abgegeben und im Gegenzug erhielt man dann das zweite. War dieses fertig, wieder abgeben und das dritte abholen. Wenn dies dann auch fertig war, erhielten die Schüler dann das Übungs-/ Beschäftigungsarbeitsblatt.
Meine Tochter hat dann die erste Seite gemacht, abgegeben, die zweite Seite gemacht, abgegeben und dann anstatt der dritten direkt das Übungs-/Beschäftigungsarbeitsblatt erhalten. Sie sagte zwar am Ende der Lehrerin, das Ihr drittes Arbeitsblatt anders war, aber das wurde ignoriert. Die Lehrerin meinte dann nur noch, das unsere Tochter das dritte Blatt überhaupt nicht ausgefüllt hat.
Erst am nächsten Tag kam Sie dann zu unserer Tochter und sagte Ihr, sie müsse jetzt sofort die dritte Seite noch nachschreiben. Unsere Tochter war vollkommen perplex und hat diese Seite dann vollkommen versemmelt. Aufgrund der Punkte der einzelnen Arbeitsblätter hat Sie dann sich eine Vier eingehandelt.
Meine Frage ist, ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Über das soziale Verhalten der Lehrerin möchte ich hier keine Bewertung abgeben, nett formuliert, werden wir wohl keine Freunde.
Noch zur Info: Meine Tochter geht in Niedersachsen auf eine Grundschule.

Nein, das war nicht in Ordnung und die Reaktion der Lehrerin auch nicht so richtig nachvollziehbar.

Damit solltest du es aber belassen. Eine kleine Arbeit in der vierten Klasse spielt keine Rolle für irgendwas und ist sicher nicht den Stress wert den man sich damit einhandelt.

Hallo,

Eine kleine Arbeit in der
vierten Klasse spielt keine Rolle für irgendwas

na ja, ist das wirklich so? Dieses Schuljahr ist nun wirklich kurz, ob da so viele Klassenarbeiten wie sonst geschrieben werden, bezweifle ich, dafür gibt’s in der 4. Klasse die Empfehlungen für die weiterführenden Schulen, die natürlich auch von den Noten abhängen. Dass sich nicht alle Eltern an die Empfehlungen halten, ist mir durchaus bekannt, aber trotzdem …

Viele Grüße
christa

Hallo Christa,
ich kenne zwar die Schulordnung Niedersachsens nicht, denke aber, dass in den wesentlichen Punkten die Schulordnungen der Länder ähnlich sind. Deswegen:

na ja, ist das wirklich so? Dieses Schuljahr ist nun wirklich
kurz, ob da so viele Klassenarbeiten wie sonst geschrieben
werden, bezweifle ich,

Die Zahl der zu schreibenden Klassenarbeiten ist in der Schulordnung in der Regel festgeschrieben und hängt nicht von der Länge des Schuljahres ab.

dafür gibt’s in der 4. Klasse die
Empfehlungen für die weiterführenden Schulen, die natürlich
auch von den Noten abhängen.

Ja, aber im ersten Halbjahr. Die Anmeldung an die weiterführende Schule ist jetzt im April längst erfolgt (bei uns in RLP: im Februar!)

Gruß Orchidee

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Hallo,

dafür gibt’s in der 4. Klasse die
Empfehlungen für die weiterführenden Schulen, die natürlich
auch von den Noten abhängen.

Ja, aber im ersten Halbjahr. Die Anmeldung an die
weiterführende Schule ist jetzt im April längst erfolgt (bei
uns in RLP: im Februar!)

Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen findet in Niedersachsen erst in den nächsten Wochen statt…

ein wenig zurück zum Thema:
Die Grundschulempfehlung stützt sich nicht auf eine einzelne Note in einem einzigen Fach. „Schlechte Tage“ hat jeder Mal (sowohl Schüler als auch Lehrer…), eine Klassenarbeit entscheidet da nicht über die Empfehlung…

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Kommt halt drauf an wie die Noten vorher waren. Waren diese leicht auf der Kippe, werden sie sich durch die 4 verschlechtert haben.

Auch wenn es unnötig Stress ist, würde ich die Lehrerin ansprechen. Denn sonst wird sie es jedes mal so machen und das ist nicht ok. Es gibt zu viele Lehrer die der Meinung sind, sie dürften alles und sie stehen über alles.

Also: Es war definitiv ein Fehler der Lehrerin. Hätte sie nicht geschlampt, wäre es für das Mädchen nicht möglich gewesen das 4. Blatt zu bekommen, ohne das 3. ausgefüllt zu haben.
Also:
1.) mit der Lehrerin reden und die Ex als ungültig erklären lassen. Möglich ist, dass deine Tochter erneut eine Prüfung schreibt, die allerdings komplett neu ist und vorher angesagt, an welchem Datum diese stattfindet. Diese Note kann quasi die alte überschreiben

2.) Falls die Lehrerin nicht mit sich reden lässt, den Direktor kontaktieren

3.) Falls auch da nichts passiert höher schalten: Man kann die Situation auch den Schulbehörden erklären. Diese entscheiden dann.

4.) Spätestens da sollte etwas passieren. Wenn das nicht der Fall ist, dann überlegen ob ein „großer“ Streit die ganze Sache wert ist… Man kann ja durchaus noch größere Beschwerden einreichen

Viel Glück :smile: