Falsches Autofelgenmontagezubehör

Ich habe beim Online-Händler reifen.com Felgen bestellt. Ein paar Tage nach der Bestellung und der Abbuchung von der Kreditkarte bekam ich per eMail mitgeteilt, dass die Ware nicht lieferbar ist und der Vorgang storniert, das Geld rücküberwiesen. Ich entschied mich dann für ein anderes Modell. 2 Wochen lang hörte ich nichts, deswegen rief ich an, wo die Felgen blieben. Dann wurde mir zugesagt, sie wären auf dem Weg.
Bei der Bestellung der Felgen musste der Fahrzeugtyp genau angegeben werden, damit die Felgen passend sind und das passende Montagematerial mitgeliefert wird.
Am Tag der Lieferung bin ich direkt zur lokalen Wertstatt und habe die Felgen inkl. neuer Bereifung (seperat bestelllt) montieren lassen.

Nun das Problem. Bei der Montage stellten die Mechaniker fest, dass die mitglieferten Schrauben nicht die passenden sind (140mm) und sie nun 4x5 Schrauben zu je 4 Euro verwenden müssten. Mir entstanden also zusätzliche Kosten von 50,- Euro. Zu dem Zeitpunkt hätte ich die Montage schwer abbrechen können bzw. ist es mittlerweile Mitte Mai und die Winderreifen sind nicht mehr geeigent für den Verkehr.
Nach der Montage rief ich beim Internethändler an und forderte die entstandenen Kosten von 50,- Euro zurück, was diese verweigerten mit der Begründung, sie hätten das Recht, 3mal zu wandeln.

Wie ist jetzt die Rechtslage? Ist das in einem akuten Fall wie diesem auch so? Hätte ich die Winterreifen wieder aufziehen lassen müssen und warten, bis die richtigen Schrauben geschickt wurden?

Vielen Dank für das Feedback im Voraus!

Guten Tag,

ich kann hier den § 284 BGB in den Raum stellen. Da gehts um „Ersatz vergeblicher Aufwendungen“. Kann mich wage ans Studium erinnern. Meine die müssen deshalb die 50 € erstatten.

3 mal wandeln stimmt zwar auch, aber denke man kann sich auf den § 284 BGB berufen.

Vielleicht hilft das ja weiter.

Viele Grüße

Hallo FixMix, schließe mich der Meinung des Lieferanten an. Er muß Gelegenheit bekommen, die Schrauben zu tauschen. Erst wenn das nicht passiert,
kann ich die Schrauben woanders zu seinen Lasten besorgen.
Gruß lennonmc

Hallo,
die Richtigkeit der gelieferten Bestellung hätte vor Montagebeginn durchgeführt werden müssen. Der Verkäufer hätte dann ein Recht auf Nachbesserung, z.B. Austausch der falsch gelieferten Teile gehabt, und zwar wie er es beschrieben hat bis 3x! Ich befürchte sie bleiben auf den Kosten sitzen!
M.f.G.

Man wird wohl verlangen können, dass die Lieferung vor Beginn der Montage auf ihre Richtigkeit überprüft wird, so dass eine „Notlage“ gar nicht erst entsteht.

Trotzdem müßte reifen.com mindestens die falschen Schrauben gegen richtige tauschen, so dass Sie wenigstens Ersatzschrauben haben. Da meines Wissens der Online-Hämdler mit der örtlichen reifen.com-Vertretung zusammenarbeitet, ist es vielleicht möglich, dem örtlichen Monteur die Schrauben „zurückzuverkaufen“ oder sonst eine Kulanzlösung zu finden.

Also angesichts dieses Sachverhaltes gibt es nur eines: zum Anwalt gehen, der Online-Händler hat kein Interesse sich korrekt oder kulant zu verhalten.
Wenn der ein Anwaltsschreiben auf dem Tisch hat, wird er auch zahlen.
Viel Glück.

Ja! Wandelunf MInderung oder LIeferung einer neuen Sache… einfach irgendwas machen geht nicht… BGB Kaufvertragsrecht

Das weiß ich nicht
Gruß
E.