Ich habe beim Online-Händler reifen.com Felgen bestellt. Ein paar Tage nach der Bestellung und der Abbuchung von der Kreditkarte bekam ich per eMail mitgeteilt, dass die Ware nicht lieferbar ist und der Vorgang storniert, das Geld rücküberwiesen. Ich entschied mich dann für ein anderes Modell. 2 Wochen lang hörte ich nichts, deswegen rief ich an, wo die Felgen blieben. Dann wurde mir zugesagt, sie wären auf dem Weg.
Bei der Bestellung der Felgen musste der Fahrzeugtyp genau angegeben werden, damit die Felgen passend sind und das passende Montagematerial mitgeliefert wird.
Am Tag der Lieferung bin ich direkt zur lokalen Wertstatt und habe die Felgen inkl. neuer Bereifung (seperat bestelllt) montieren lassen.
Nun das Problem. Bei der Montage stellten die Mechaniker fest, dass die mitglieferten Schrauben nicht die passenden sind (140mm) und sie nun 4x5 Schrauben zu je 4 Euro verwenden müssten. Mir entstanden also zusätzliche Kosten von 50,- Euro. Zu dem Zeitpunkt hätte ich die Montage schwer abbrechen können bzw. ist es mittlerweile Mitte Mai und die Winderreifen sind nicht mehr geeigent für den Verkehr.
Nach der Montage rief ich beim Internethändler an und forderte die entstandenen Kosten von 50,- Euro zurück, was diese verweigerten mit der Begründung, sie hätten das Recht, 3mal zu wandeln.
Wie ist jetzt die Rechtslage? Ist das in einem akuten Fall wie diesem auch so? Hätte ich die Winterreifen wieder aufziehen lassen müssen und warten, bis die richtigen Schrauben geschickt wurden?
Vielen Dank für das Feedback im Voraus!