Falsches Thema in Deutsch Klausur behandelt

Hallo miteinander,
ich habe eine Deutsch Klausur nachgeschrieben und das gleiche Thema behandelt wie in der original Klausur, obwohl ein neuer Text vorgegeben war.
Das ganze hab ich an einem Samstag unter Aufsicht eines anderen Lehrers geschrieben, also an keinem offiziellen Nachschreibtermin und auch ohne die Möglichkeit irgendetwas nachzufragen.

Kann diese „Klausur“ nun eigentlich bewertet werden?
Hab ich schlicht und ergreifend das Thema verfehlt?
Oder müsste die Klausur wiederholt werden?

Danke schonmal im Voraus!

Hey,
als Grundschullehrerin kann ich Dir da leider nicht weiterhelfen…
Ich wünsch Dir, dass Du eine zweite Chance kriegst!!
Viele Grüße!

Hallo John Monopoly,
leider kannich dir auch nicht sagen ob du das Thema verfehlt hast, da mir deine Arbeit nicht vorliegt.
Nach meinen Erfahrungen gibt es für Klausuren aber doch offizielle Nachschreibetermine, bei denen dann Lehrer anwesend sind, die auch befragt werden können.
Ich versuche mich damingehend zu informieren, ob es ein „Recht auf kompetente Lehrer als Aufsicht bei Nachschreibeterminen“ gibt
Melde mich dann später wieder.
Alles Gute !

Hallo zurück, wenn ich die Frage richtig verstehe, war es dasselbe Thema, behandelt an einem anderen Text, und du meinst, diese Nachschreibklausur könnte nicht gewertet werden oder du hättest das Thema verfehlt.
Ja, warum eigentlich? Es ist überaus naheliegend, für ein Nachschreiben nur einen anderen Text zum selben Thema zu nehmen, da es auch um deine Überlegungen gerade zu diesem Thema geht.
Wenn du dich an Text und Thema gehalten hast, wüsste ich nicht, warum du das Thema verfehlt haben solltest oder die Klausur nicht gewertet werden sollte.
Ich wünsche dir ein gutes Ergebnis in dieser Klausur
Julchen32

Hallo!

Prinzipiell ist es meistens so, dass mit Zustimmung des Direktors auch an Tagen Prüfungen geschrieben werden können, an denen das normalerweise nicht möglich ist (z.B. nach Notenschluss, ect.). Das ist als Vorteil für den Schüler anzusehen, denn in manchen Fällen ist es nicht möglich, im regulären Unterricht noch Prüfungen abzuhalten. Ich gehe mal davon aus, dass diese Erlaubnis gegeben ist. Gerade wenn ein anderer Lehrer anwesend ist, dürfte es an diesem Punkt wenig zu reklamieren geben.

Somit ist die nachgeschriebene Klausur gleich zu behandeln und zu benoten wie eine normale Klausur, das bedeutet im Klartext: Themenverfehlung bedeutet durchgefallen.

Liebe Grüße,
Stephan

Hallo,
kann dir dazu leider keinen Ratschlag geben.

Hi,

ich kann Dir dazu nicht viel sagen, auch wenn ich selbst Lehrer bin aber allerdings für Informatik und Mathematik. Allerdings kann ich Dir sagen, dass alle die gleichen Voraussetzungen für eine Klausur haben müssen und Du ja in dem Falle scheinbar schlechter gestellt gewesen scheinst. Solltest Du Rechtschutz haben und es sich um eine Abiturklausur handeln, d.h. es lohnt sich darum zu streiten, gehe zu einem Rechtsanwalt oder spreche mit dem Vertrauenslehrer an Eurer Schule. Die sind definitiv für sowas offen, auch wenn es sich „gegen Kollegen“ richtet, aber dafür sind die da und es wird vertraulich behandelt.

Grüße DT