Falschgeld in der Kasse - wer haftet?

Hallo,
eine Frage, inspiriert von einem gestrigen Vorfall:
ich stand an einer Kasse in einem Geschäft einer großen Lebensmittel-Handelskette an. Vor mir stand ein eher dubios aussehender Mann, der Waren im Wert von ca. 5 EUR kaufte und mit einem 500 EUR Schein bezahlte.
Die Kassiererin (eine Azubine) nahm den Schein entgegen und - ohne einen zweiten Blick auf den Schein zu werfen - gab 495 EUR aus der Kasse heraus.
(Ich will jetzt nicht behaupten, dass der Mann Falschgeld in Umlauf brachte, ich finde es nur erstaunlich, dass die Kassiererin einen so großen Geldschein annahm ohne ihn auch nur kurz näher anzuschauen).

Nun jedenfalls die Frage:
Wenn ein Kassierer / eine Kassiererin Falschgeld annimmt und dafür richtiges Geld wechselt, wer haftet denn dann für den dadurch verursachten Schaden?
Die Lebensmittel-Handelskette?
Der Kassierer / die Kassiererin persönlich?
Macht es einen Unterschied, ob das Geld gut / mittelmäßg gut / plump gefälscht ist?

Liebe Grüße
Muno

Hi,

als erstes wäre zu prüfen ob eine Mankovergütung zwischen Arbeitgeber und Kassiererin vereinbart wurde.
Dann ob die Kassiererin verpflichtet wurde Geldscheine über einem Wert zu prüfen und direkt damit verbunden ob die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen.

MFG

Wenn ein Kassierer / eine Kassiererin Falschgeld annimmt und
dafür richtiges Geld wechselt, wer haftet denn dann für den
dadurch verursachten Schaden?

Ich weiß nicht, ob es dafür eine gesetzliche Regelung gibt, sicherlich wird dieser Punkt im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Der Kassierer / die Kassiererin persönlich?

In den Geschäften, in denen ich einkaufe, werden Scheine ab 50 € durch ein Testgerät gezogen. Wenn also ein Kassierer einen 500 € Schein ungeprüft annimmt, liegt schon grobe Fahrlässigkeit vor, speziell bei einem 5 € Einkauf. Bei so einem Verhalten darf sich der Mitarbeiter über Regreßforderungen des AG nicht wundern.

Hallo

In den Geschäften, in denen ich einkaufe, werden Scheine ab 50
€ durch ein Testgerät gezogen. Wenn also ein Kassierer einen
500 € Schein ungeprüft annimmt, liegt schon grobe
Fahrlässigkeit vor, speziell bei einem 5 € Einkauf. Bei so
einem Verhalten darf sich der Mitarbeiter über
Regreßforderungen des AG nicht wundern.

Dies aber nur wenn es betrieblich so angeordnet ist, also Überprüfung und Ausschluß von großen Scheinen. In unserem Betrieb gibt es keine Regelung, meist kommen aber nur 100erter oder 200erter Scheine, 500 € sind sehr selten. Mir ist aber noch keine Fall bekannt in dem Falschgeld angenommen worden wäre. Ausser mal ne falsche Münze.

Im Arbeitsvertrag sind Kassengeschäfte extra angegeben, Haftung liegt also beim AG, es gibt ja nicht nur Falschgeld sondern auch Wechselfehler, ausser bei grober Fahrlässigkeit, wenn man z.B einen 300 € Schein wechseln würde :smile:)

Gruß vonsales

Hallo,

Dies aber nur wenn es betrieblich so angeordnet ist, also Überprüfung und Ausschluß von großen Scheinen. In unserem Betrieb gibt es keine Regelung, meist kommen aber nur 100erter oder 200erter Scheine, 500 € sind sehr selten. Mir ist aber noch keine Fall bekannt in dem Falschgeld angenommen worden wäre. Ausser mal ne falsche Münze.

Im Arbeitsvertrag sind Kassengeschäfte extra angegeben, Haftung liegt also beim AG, es gibt ja nicht nur Falschgeld sondern auch Wechselfehler, ausser bei grober Fahrlässigkeit,
wenn man z.B einen 300 € Schein wechseln würde :smile:)

Wenn man dann zwei 150er rausgibt, ist ja alles ok ;o)
Ansonsten wird man wohl kaum einfach so der Kassiererin, noch dazu einer Azubine eine Haftung für dieses Risiko überhelfen können.
Das ist kann klar ein allgemeines Geschäftsrisiko des AG. Bei einer Azubin oder irgendwelchen angelernter Hilfsaushilfen dürfte die Latte für die normale Fahrlässigkeit schon hoch liegen. Dazu kommt dann ja noch Billigkeit und Zumutbarkeit.
Eventuell muss eine blonde Azubine mit Hauptschulabschluss im dritten Anlauf nicht mal einen 150€-Schein als falsch erkennen. Und irgendwie muss auch noch eine sinnvolle Beziehung zwischen Mankogeld und Haftung liegen.

Grüße