Fälschlicherweise als arbeitslosenversicherungsfreier Arbeitnehmer geführt?

Hallo!

Entschuldigung für eventuelle Schreibfehler, ich bin kein Muttersprachler.

2008 und 2009 habe ich 13 Monaten als Student in einem Hostel in Berlin gearbeitet, und durchschnittlich 650 Euro pro Monat verdient ( = ungefähr 80 Stunden pro Monat). Gegeben diese Fakten, stimmt es dass mein Arbeitgeber mich als arbeitslosenversicherungsfreier Arbeitnehmer geführt hat?

Falls das nicht erlaubt war, gibt es dann jetzt noch Möglichkeiten um mit Rückwirkung die Situation zu ändern?

Vielen Dank für jeden Hinweis!

Francisco

Hi!

Wenn Du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet hast, dann ist es sehr gut möglich (es ist sogar wahrscheinlich), dass es korrekt ist, Dich nur mit einer Rentenversicherungspflicht abzurechnen.

VG
Guido

Hallo,

wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt und der Bruttoverdienst mehr als 450 Euro monatlich beträgt, ist man Werkstudent. Dann zahlt der Arbeitgeber nur Rentenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse.

Eine kostenlose Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ist wegen der Verdiensthöhe nicht möglich (§ 10 SGB V).

Arbeitslosenversicherungsbeiträge fallen für Studenten nur an, wenn sie mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Am Tag der letzten Abschlussprüfung ist die Sozialversicherung erneut zu prüfen (dann besteht kein Studentenstatus mehr).

Gruß
RHW