Könnte da mal einen Rat gebrauchen…
Ein „alter“ Gläubiger von mir, vorher ein inkasso Büro an eine Kanzlei weitergeben, die mit dem Inkasso unternemen wohl zusammen arbeiten.
Obwohl die Schulden ende 2009 abgegolten waren, ließ die Kanzlei bei der Schufa „uneinbringlich“ melden.
Aufgrund dieser Schufameldung an meine Kontoführende Bank, sollte mir mein Konto gesperrt werden, da die voraussetzungen für einen Dispokredit nicht mehr gegeben waren.
Ich teilte zwar der Bank mit, das es sich hierbei um eine Falschmeldung handeln muss, doch diese wollte die Frist bis zur Klärung nicht verlängern.
Ich musste also schnell mein „normales“ Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln. Habe mir dann von anderer seite Geld geliehen um den Dispo ausgleichen zu können.
Der weilen rief ich die Kanzlei an, nach beantragen einer selbstauskunft bei der Schufa um sehen zu können wer diese Meldung erbracht hat und gab an, die Foderung ist abgegolten.
Habe nun ein Bestätigungsschreiben von der Kanzlei bekommen, das nach Überprüfung keine Forderung mehr offen ist, ich also recht hatte.
Lange Rede kurzer Sinn, meine frage:
Hätte die Kanzlei dies nicht vorher auf richtigkeit prüfen MÜSSEN, bevor sie die Meldung an die Schufa getätigt hat.
Und kann ich diese, also die Kanzlei auf Schadenersatz belangen bzw wie sind wohl die aussichten auf erfolg?
Ich danke schon mal ganz herzlich