Hallo an die Runde,
ich hätte gern fundierte Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
Ich habe 3 PKW´s von mir im eingeschränktem Halteverbot stehen gehabt in einer Sackgasse. (Wendeschleife oder Feuerwehrzufahrt nicht ausgeschildert)
Nun war ich über das WE nicht und die Wagen standen von Freitagabend bis Sonntag dort.
Als ich Sonntag´s kam hatte ich insg. 6 Knöllchen für die 3 PKW´s.
Ist dies so rechtens das ich jetzt pro Fahrzeug zweimal zahlen darf?
Vielen Dank im Vorraus.