Hi,
Rein neugierhalber: Ein Auto fährt gegen die vorgegebene Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße, am Ende dieser Regelung kommt von links eine weitere Straße. Eine Vorfahrtsregelung gibt es nicht, die Straße gabelt sich an der Stelle in 2 Einbahnstraßen (ohne Einbahnstraßen wäre ganz klar rechts vor links). Mal angenommen die Gabelung sei aufgrund von Botanik oder ähnlichem schlecht einsehbar. Wer wäre bei einem Unfall Schuld?
Jetzt noch weitergesponnen, aufgrund einer extrem langfristigen Baustelle würden die Fahrtrichtungen der Einbahnstraßen getauscht, das obere Beispiel bildet die Baustellensituation ab. Hätte die erst vor kurzem erfolgte (aber ewig lang angekündigte) Änderung einen Einfluss auf eine mögliche Schuldfrage?
Danke,
Little.