Falschrum durch die Einbahnstraße

Hi,

Rein neugierhalber: Ein Auto fährt gegen die vorgegebene Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße, am Ende dieser Regelung kommt von links eine weitere Straße. Eine Vorfahrtsregelung gibt es nicht, die Straße gabelt sich an der Stelle in 2 Einbahnstraßen (ohne Einbahnstraßen wäre ganz klar rechts vor links). Mal angenommen die Gabelung sei aufgrund von Botanik oder ähnlichem schlecht einsehbar. Wer wäre bei einem Unfall Schuld?

Jetzt noch weitergesponnen, aufgrund einer extrem langfristigen Baustelle würden die Fahrtrichtungen der Einbahnstraßen getauscht, das obere Beispiel bildet die Baustellensituation ab. Hätte die erst vor kurzem erfolgte (aber ewig lang angekündigte) Änderung einen Einfluss auf eine mögliche Schuldfrage?

Danke,
Little.

Hallo,

das wurde vom BGH schon entschieden:

Aus https://www.jurion.de/urteile/bgh/1986-07-15/4-str-192_86/ zitiert:

Ist eine Straße in beiden Fahrtrichtungen oder, wie das bei einer Einbahnstraße der Fall ist, in der befahrenen Richtung, schlechthin für jeden Fahrverkehr gesperrt, entfällt allerdings nach allgemeiner Rechtsauffassung ein Vorfahrtrecht für den die gesperrte Straße benutzenden Verkehrsteilnehmer. Ein Recht zur Vorfahrt ist begrifflich ausgeschlossen, wenn es schon an einem Recht zum Befahren der gesamten Fahrbahn in einer oder in beiden Richtungen überhaupt mangelt.

Hallo

Ob die Sache kurz oder lang angekündigt wurde, kann doch keine Rolle spielen. Oder soll hier unterschiedliches Recht gelten für die, die hier dauernd rumkurven, und die, die zum ersten Mal hier lang fahren? Und besonders aus dem Schneider wären ja die, die früher hier sehr oft gefahren sind, und im letzten halben Jahr aber nicht. Die können ja die rechtzeitigen Hinweise gar nicht mitgekriegt haben, wären also nicht schuld, wenn sie so fahren wie von früher gewohnt.

Diese Hinweise bei Änderungen der Verkehrsführung sind doch bestimmt deswegen da, weil die Stadtverwaltung es sich ja nicht unbedingt wünscht, dass da Unfälle passieren, und man weiß, dass der Mensch ein Gewohnheitstier ist. Eine juristische Auswirkung können die aber nicht haben.

Im ersten Fall nehme ich stark an, dass der Falschfahrer schuld wäre, weil der andere aufgrund des Einbahnstraßenschildes mit Verkehr von rechts nicht rechnen muss. Hm, obwohl … so war es zu meiner Fahrschulzeit. Mit Fahrradverkehr muss man mittlerweile ja wohl meistens rechnen. Und bei der Gelegenheit hätte man ja auch ein Auto wahrnehmen können, jedenfalls wenn es nicht ganz besonders klein oder durchsichtig ist. Wie ich aber die deutsche Rechtsprechung kenne, muss man ein Auto, dass da nicht fahren darf, auch nicht unbedingt sehen. Also, ich tippe höchstens auf Mitschuld für den Autofahrer von links.

Viele Grüße