Hallo,
ich denke mir etwas dabei, wenn ich etwas hier poste. Es liegt eindeutig keine Urkundenfälschung vor, jedenfalls nach der für Fragen nach dem Veruteilungsrisiko einzig maßgeblichen Strafgerichtsbarkeit:
BGHSt 5, 291 ff. (293) = NJW 1954, 608; BGHSt 24, 140 ff. = NJW 1971, 1812; OLG Stuttgart, MDR 1987, 253; Lackner, StGB, 18. Aufl., § 267 Anm. 2 f. bb; s. auch Meyer, MDR 1973, 9.
Zwei Elemente des Urkundenbegriffs sind es, die bei einer Fotokopie - wie bei einer einfachen Abschrift - fehlen: die Kopie enthält zum einen nicht selbst eine Erklärung, sondern nur die Wiedergabe einer Erklärung; zum anderen ist der Aussteller dieser Erklärung nicht erkennbar. Gegen die daraus folgende Konsequenz, dass Fotokopien keine Urkunden i. S. des § 267 sein können, hat insbesondere Schröder und sich ihm anschließend Cramer geltend gemacht, der Rechtsverkehr akzeptiere die Fotokopie häufig als vollgültiges Beweismittel und dieses Vertrauen müsse auch über § 267 geschützt werden.
Man hat Schröder entgegengehalten, seine Ansicht fördere Bequemlichkeit und Leichtgläubigkeit im Rechtsverkehr. Aber das wäre kein entscheidendes Argument, wenn nur der Rechtsverkehr dabei seine Bequemlichkeit auf ein Objekt stützte, das die Kriterien der „unechten Urkunde" erfüllt. Entscheidend muß der Grundgedanke des strafrechtlichen Urkundenschutzes sein, wonach der Rechtsverkehr deshalb einer vom Urheber abgelösten Erklärung vertraut, weil der Urheber sie als die seine behandelt wissen, „hinter ihr stehen“ will. Dabei wird das Vertrauen auf die Echtheit gerade dadurch begründet, daß die Verkörperung einer Erklärung eine vom Urheber herbeigeführte Verkörperung ist. Man mag also mit einer Fotokopie - beweisrechtlich untechnisch gesagt - glaubhaft machen können, dass eine entsprechende Erklärung des Urhebers vorliegt; ersetzen kann man sie nicht.
Zu Recht wird daher der Fotokopie von der h. M. die Urkundenqualität abgesprochen.
Die einzige Ausnahme besteht in den Fällen, wo die Kopie zum Original aufrückt (z.B. Farbkopie von einem Fahrausweis), aber darum geht es hier ja nicht.
Viele Grüße
EK