Familenversicherung

Guten Morgen,

ich habe von einem Kollegen gehört dass die Krankenkasse seine Familienversicherung kündigt.

Die Konstellation ist so:
ER - privat krankenversichert
Sie - gesetzlich versichert (bis dato waren die Kinder bei Ihr Familienversichert)
2 Kinder mit 15 und 19 Jahren (beide Schulpflichtig)

Nun wurde Ihm mitgeteilt, dass er seine Kinder freiwillig gesetzlich Falilienversichern müsste oder privat Familienversichern muß.

  1. Ist das so?

  2. Zahlt die zusätzliche Familenversicherung auch der AG? ist er dazu verpflichtet oder ist das freiwillig?

  3. Muß er die Lohnveränderungen (sein Gehalt ist Leistung- und Umsatzbezogen) der Krankenkasse angeben oder macht das der AG? Ist er dazu verpflichtet?

  4. wie wäre der Fall wenn die Konstellation so wäre:

ER - freiwillig versichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse
Sie - gesetzlich versichert
2 Kinder mit 15 und 19 Jahren (beide Schulpflichtig)

Ich weiß das es sehr umfangreich ist, aber mich interessieren eure Antworten.

DANKESCHÖN schon mal!

Hallo,

  1. Grundsätzlich kann jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse seine Kinder kostenlos familienversichern. § 10 SGB V

Es gibt aber eine Ausnahmeregelung: § 10 Abs. 3 SGB V. Wenn diese Bedingungen alle gleichzeitig zutreffen, ist die kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen:

  • die beiden sind miteinander verheiratet

  • es sind gemeinsame Kinder (keine Stiefkinder)

  • der PKV-Elternteil hat Einkünfte von mehr als 56.250 Euro jährlich (nach Anzug der Werbungskosten)

und

  • der PKV-Elternteil hat höher Einkünfte als der GKV-Elternteil

Wenn alle vier Punkte zutrffen, sind für die Kinder Beiträge in der GKV oder der PKV zu zahlen.

  1. Der Arbeitgeber hat auch für die Krankenversicherung der Kinder einen Zuschuss zu zahlen, wenn die Kinder in der PKV versichert werden. Der Höchstzuschuss zur KV liegt aktuell bei 301 Euro monatlich (für Arbeitnehmer und alle Kinder zusammen) § 257 SGB V + Gerichtsurteil

  2. Die Krankenkasse fragt jährlich die Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherung ab. Änderungen (z.B. Gehaltserhöhungen des Vaters) sind unverzüglich der Krankenkasse mitzuteilen. Der Arbeitgeber macht keine Mitteilung an die Krankenkasse der Kinder.

  3. Wenn beide Eltern in der GKV versichert sind, sind die Kinder kostenlos familienversichert (als Schüler/Student bis zum 25. Geburtstag). Die Eltern können sich eine der beiden Krankenkassen frei aussuchen.

Anmerkung:
Wenn die Eltern sich für die Kinder für die PKV entscheiden, können die Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die GKV wechseln:

  • Studium an einer anerkannten Hochschule in Deutschland
  • Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung
  • Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherung sind alle wieder erfüllt (auch eigenes Einkommen der Kinder nur geringfügig)

U.U. bleiben die Kinder lebenslang in der PKV.

Noch Fragen offen?

Gruß
RHW

Hallo!

dann muss sich ja in den Einkommensverhältnissen Mann/Frau etwas geändert haben. Mann verdient im Verhältnis zur GKV-Frau deutlich mehr.

Hier ist es gut erklärt:

MfG
duck313

und verfluchen die Eltern, die ihnen das eingebrockt haben.
:blush:

2 Like

Ich sehe hier jetzt kein Risiko wie ein Kind in der PKV bleiben müsste… Wie soll das gehen? Direkt nach der Schule ohne Ausbildung und Studium mit bis dahin 75k€ Einstiegsgehalt… nicht wirklich oder…

Immer wenn ich sowas lese, denke ich mir, dass der Gesetzgeber hier für ein wenig mehr Chanchengleichheit zwischen den KVen sorgen sollte. Es kann doch nicht sein, dass man sich in dieser Konstellation einfach die kostenlose Familienversicherung in der GKV rauspickt und selber nicht seinen Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten will, die diese kostenlose Versicherung aufbringen soll. Das ist für mich schlicht asozial. Und eben eine Wettbewerbsverzehrung zu Lasten der GKVen.
Fairerweise müssten Kinder auch in der PKV kostenlos mitversichert werden können oder aber es wird in der GKV auch ein Beitrag fällig.

Hallo cambo,

da sind verschiedene Konstellationen denkbar:

  • Studium in den USA und danach Selbständigkeit in Deutschland

  • schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin und danach Honorartätigkeiten

  • Ausbildung mit Beamtenstatus beim Finanzamt, danach berufsbegleitende Weiterbildung zum Steuerberater und dann Selbständigkeit als Steuerberater

In den beschriebenen Fällen besteht keine Möglichkeit zum Wechsel in die GKV. Die Entscheidung für die PKV haben die Eltern getroffen, als die betreffende Person noch ein Kind bzw. Jugendlicher war.

Gruß
RHW

Hallo,
die Mittel für die Gesetzl. Krankenkassen werden dem „Gesundheitsfonds“ entnommen. In diesen Fonds fliessen die Beiträge der Versicherten, der Arbeitgeber sowie staatliche Zuschüsse aus Steuermitteln. Die staatlichen Gelder dienen u.a. der Finanzierung der beitragsfreien Familienversicherung. Nach meiner Kenntnis waren es im Jahr 2015: 11,5 Mrd. Euro,- für das Jahr 2016 sollen Zuweisungen des Staates für den Gesundheitsfonds in Höhe von 14 Mrd. Euro anfallen. Die privaten Krankenversicherer erhalten keine Zuweisungen. Insoweit kann man hier - teilweise zumindest - eine Quersubventionierung durch privat Versicherte annehmen.
Gruß
J.K.

Die sind ja sehr sehr wahrscheinlich… wie viele Deutsche gibt es mir solchen Karrieren? 0,000 irgendwas Prozent? Und selbst hier gäbe es ja einen problemlosen Ausweg aus der PKV der heißt Festanstellung wenn auch nur für kurze Zeit.

Wer in der USA studiert hat übrigens wohl ganz andere Sorgen als PKV oder nicht, ein selbständiger Steuerberater auch…

Ja, es sind nicht die Standardlebensläufe. Selbständige Steuerberater, die zuerst Finanzbeamte waren, kenne ich mehrere persönlich. Beim Finanzamt ist dieser Weg nicht selten.

Steuerberater heißt auch nicht, das man keine schweren Erkrankungen oder keine größere Familie haben darf.

Wenn man sich nur auf wahrscheinliche Dinge einstellt, bräuchte man bis ca. 50 oder 60 auch keine Krankenversicherung (wenn es nicht seit 2007/2009 Pflicht wäre). Schwere Erkrankungen sind dann auch selten. Auch die Privathaftpflicht, die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung tragen selten große Kosten. Die Betroffenen, die von diesem Versicherungen im größeren Umfang profitieren (Leistungen höher als die lebenslangen Beiträge) liegen auch hier unter dem Promillebereich.

Eine Festanstellung muss man auch erstmal finden (und genau zum passenden Zeitpunkt) und für mehr als 3 Monate und mehr als 450 Euro (bzw. zu den dann geltenden Regelungen, die wir alle noch nicht kennen). In manchen Gegenden und zu manchen Zeiten und bei manchen Lebensläufen ist das nicht einfach.

Hallo,

für 2015 wurde mit 200 Mrd. GKV-Gesamtkosten gerechnet.

http://www.bundesversicherungsamt.de/fileadmin/redaktion/Presse/2015/S

Da 18 der 70 Mio. GKV-Versicherten familienversichert sind, ergeben sich für die Familienversicherten (FV) Kosten von ca. (200 Mrd. x 18 Mio FV : 70 Mio Versicherte =) 51 Mrd. Wenn man von ca. 10% PKV- und 90% GKV-Versicherten ausgeht, ergibt sich rechnerisch ein Anteil von 1,4 Mrd zu den 51 Mrd. Gesamtkosten. Das nur zur Verdeutlichung der Relationen.

Es gab übrigens in der Vergangenheit schon einmal einen staatlichen Zuschuss (Erhöhung der Tabaksteuer). Als die Finanzen des Bundes knapp wurden, war der Zuschuss bereits nach wenigen Jahren komplett gestrichen.

Bei Gruppenprophylaxe gegen Karies und beim betrieblichen Gesundheitsmanagement sind übrigens PKV-Unternehmen bzw. der PKV-Verband meist nicht beteiligt. Man könnte hier von einer Quersubventionierung der PKV-Versicherten durch die GKV sprechen.

Gruß
RHW