werden diese von der Zweitwohnung berechnet oder von der jeweiligen Arbeitsstätte? Das FA hat dies die letzten Jahre wie angegeben (von Baustelle) gemacht. Jetzt wollen die das von der Zweitwohnung machen (Weg kürzer).
Danke
Die Familienheimfahrten werden pauschaliert angesetzt, es gelten dabei mit geringen Ausnahmen die Regelungen zu den Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Somit kommt es bei den Familienheimfahrten nicht auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer an, sondern auf die Entfernung zwischen Wohnung am Beschäftigungsort und Wohnung am Lebensmittelpunkt, im Regelfall mit der einfachen kürzesten Straßenverbindung mal 30 Cent. Die Fahrtkosten zu Baustellen sind nach Reisekostengrundsätzen anzusetzen. In deinem Fall würde ich aufteilen, die Mehrkilometer ab Baustelle als Reisekosten, die Familienheimfahrt mit der pauschalierten Entfernung. Es gibt auch ein BMF-Schreiben mit ellenlangen Ausführungen zu gemischten Fahrten bei der Entfernungspauschale, da könnte man Honig raus saugen, ich bin aber gerade zu faul zum Nachlesen.