Hallo,
ich habe während des letzten Semesters feststellen müssen, dass mir mein Studium nicht mehr gefällt und habe deshalb beschlossen, es aufzugeben und mich stattdessen auf Ausbildungsplatz-Suche zu machen.
Ich bin quasi noch bis ende September immatrikuliert, danach werde ich durch Nicht-Zahlen des Studienbeitrages automatisch exmatrikuliert.
Habe auch letzten Monat (im August) bereits eine Teilzeit-Tätigkeit aufgenommen.
Dass ich das Kindergeld für August/September zurück zahlen muss, das macht für mich auf jeden Fall noch Sinn.
Allerdings möchte die Familienkasse jetzt auch noch einen „Exmatrikulationsnachweis“ und irgendeinen Nachweis darüber, dass ich das letzte Semester noch studiert habe, kann ich denen aber schlecht geben, weil ich das letzte Semester an keinerlei Prüfungen o.ä. mehr teilgenommen habe, sondern lediglich Vorlesungen besucht habe und ja im Verlauf des Halbjahres schon beschlossen habe, zum Ende des Semesters abzubrechen. Natürlich brauchte ich ein wenig Zeit, um meine Wohnung in der anderen Stadt aufzugeben, mir eine neue Stelle hier zu suchen usw…
Meine Frage: Könnte es dazu kommen, dass die Familienkasse vom gesamten letzten Halbjahr das Kindergeld zurück fordert, obwohl ich nichts dazu verdient habe, nur weil ich an keiner Prüfung mehr teilgenommen habe?
Wozu brauchen die überhaupt sowas wie eine Exmatrikulationsbescheinigung? Was ist das überhaupt?
Vielen Dank!