Familienkasse will Exmatrikulationsnachweis?

Hallo,

ich habe während des letzten Semesters feststellen müssen, dass mir mein Studium nicht mehr gefällt und habe deshalb beschlossen, es aufzugeben und mich stattdessen auf Ausbildungsplatz-Suche zu machen.
Ich bin quasi noch bis ende September immatrikuliert, danach werde ich durch Nicht-Zahlen des Studienbeitrages automatisch exmatrikuliert.
Habe auch letzten Monat (im August) bereits eine Teilzeit-Tätigkeit aufgenommen.
Dass ich das Kindergeld für August/September zurück zahlen muss, das macht für mich auf jeden Fall noch Sinn.
Allerdings möchte die Familienkasse jetzt auch noch einen „Exmatrikulationsnachweis“ und irgendeinen Nachweis darüber, dass ich das letzte Semester noch studiert habe, kann ich denen aber schlecht geben, weil ich das letzte Semester an keinerlei Prüfungen o.ä. mehr teilgenommen habe, sondern lediglich Vorlesungen besucht habe und ja im Verlauf des Halbjahres schon beschlossen habe, zum Ende des Semesters abzubrechen. Natürlich brauchte ich ein wenig Zeit, um meine Wohnung in der anderen Stadt aufzugeben, mir eine neue Stelle hier zu suchen usw…
Meine Frage: Könnte es dazu kommen, dass die Familienkasse vom gesamten letzten Halbjahr das Kindergeld zurück fordert, obwohl ich nichts dazu verdient habe, nur weil ich an keiner Prüfung mehr teilgenommen habe?
Wozu brauchen die überhaupt sowas wie eine Exmatrikulationsbescheinigung? Was ist das überhaupt?

Vielen Dank!

Hallo,

du kannst dich doch auch aktiv exmatrikulieren. Da dürftest du dann auch eine Exma-Bescheinigung bekommen. Dass du letztes Semester noch studiert hast, kannst du über die Studienbescheinigung des letzten Semester nachweisen. Ob du da nur Däumchen gedreht hast oder Prüfungen absolviert hast, dürfte egal sein, wichtig ist der Studentenstatus.

Gruß
Yvette

Hallo,
da schickst Du die Immatrikulationsbescheinigung des letzten Semesters an die Kindergeldkasse. Das ist alles was sie haben wollen.

Exmatrikulation ist die ordentliche Abmeldung in Form einer Bescheinigung, die standardmäßig von der Uni ausgestellt wird. Die Immatrikulationsbescheinigung ist davon das Komplementärereignig, also die Anmeldung.

Liebe Grüße

Hallo,

Allerdings möchte die Familienkasse jetzt auch noch einen
„Exmatrikulationsnachweis“ und irgendeinen Nachweis darüber,
dass ich das letzte Semester noch studiert habe, kann ich
denen aber schlecht geben, weil ich das letzte Semester an
keinerlei Prüfungen o.ä. mehr teilgenommen habe, sondern
lediglich Vorlesungen besucht habe und ja im Verlauf des
Halbjahres schon beschlossen habe, zum Ende des Semesters
abzubrechen.

Hierfür reicht es doch, wenn du eine Immatrikulationsbescheinigung an die Familienkasse schickst, diese erhält man ja unabhängig davon ob man an Prüfungen teilgenommen oder nur Vorlesungen besucht hat. Ansonsten kannst du einen solchen Nachweis bestimmt auch bei deiner Uni anfordern.
Das gleiche gilt für den Exmatrikulationsnachweis. Da man durch Nicht-Zahlen des Studienbetrags autmatisch exmatrikuliert wird, müsste man ja darüber auch eine entsprechende Bescheinigung erhalten bzw. anfordern können. Ansonsten kann man sich meiner Meinung nach, wie hier in einer anderen Antwort bereits erwähnt, auch „aktiv“ exmatrikulieren und darüber einen entsprechenden Nachweis erhalten.

Die Exmatrikulationsbescheinigung sagt im Prinzip aus, dass du dein Studium beendet hast, d.h. nicht weiter an einer Uni eingeschrieben und damit keine Studentin mehr bist, sich folglich auch deine Ansprüche auf Kindergeld ändern.